BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2723 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Mehrbedarfsdrucksachen Flüchtlinge Aufgrund der „Unsicherheit der weiteren Entwicklung der Zuwanderung“ war in Drs. 21/1395 eine Verteilung der Mehrbedarfe auf einzelne Produktgruppen und Kontenbereiche laut Senat nicht möglich. Daher wurde die Nachbewilligung nach § 35 LHO zum Haushalt 2015 und 2016 vorerst in zwei neuen zusätzlichen Produktgruppen zwischengebucht. 210,4 Millionen für 2015 und 249,6 Millionen Euro für 2016 in „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ und 21,7 Millionen Euro beziehungsweise 15,9 Millionen Euro in das Investitionsprogramm „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“. Sie sollten nach und nach verwendet werden, beispielsweise bei der notwendigen Aufstockung des Personals beim Einwohner-Zentralamt, der Zentralen Ausländerbehörde oder bei den Gesundheitsämtern, aber auch im Rahmen der Beschulung von Flüchtlingskindern oder der Bearbeitung der zunehmenden Asylverfahren. Weitere 67,6 Millionen Euro wurden mit der Drs. 21/999 für die Schaffung von 6.914 Plätzen in der öffentlichen Unterbringung freigegeben. Bezüglich der Asylkosten für das Jahr 2016 titelte „Die Welt“ am 29. Dezember 2015 bereits „Länder zahlen 17 Milliarden Euro für Flüchtlinge“ und nannte für Hamburg den Betrag von 620 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zuordnung der mit der Drs. 21/1395 bereitgestellten Mittel ist noch nicht abgeschlossen . Nach derzeitigem Buchungsstand werden die Mittel für das Jahr 2015 voraussichtlich auskömmlich sein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wofür wurden die für das Jahr 2015 vorgesehenen 210,4 Millionen beziehungsweise 21,7 Millionen Euro schlussendlich verwendet? Bitte jeweils Zeitpunkt der konkreten Freigabe, den Einzelplan, die Produktgruppe , den Betrag und den Verwendungszweck angeben. 2. Hat der im September nachbewilligte Betrag für 2015 ausgereicht? Wenn ja, blieben sogar Gelder (bitte die Höhe nennen) übrig? Wenn nein, um welchen Betrag wurde der bewilligte Mehrbedarf überschritten ? Siehe Vorbemerkung. 3. Ist angesichts der in den letzten Monaten gemachten Erfahrungen absehbar, ob die für 2016 eingeplanten Beträge ausreichen werden oder zeichnet sich bereits jetzt ab, dass eine erneute Nachbewilligung notwendig werden könnte? Drucksache 21/2723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In dem „Welt“-Artikel „Länder zahlen 17 Milliarden Euro für Flüchtlinge“ heißt es, die meisten Bundesländer hätten ihre Kalkulation für 2016 auf Basis von 800.000 Flüchtlingen bundesweit im Jahr 2015 gemacht. Auf welchen Zahlen basiert Hamburgs Planung für 2016? Die Flüchtlingszahlen sind von einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem der weltpolitischen Lage, abhängig, die sich nicht vorhersagen lassen und sich auch kurzfristig innerhalb eines Jahres stark ändern können. Den Planungen in der Drs. 21/1395 für die Jahre 2015 und 2016 liegt die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. August 2015 zugrunde, in der von bis zu 800.000 Asylbewerbern im Jahr 2015 für Deutschland ausgegangen wird. Für das Jahr 2016 wurden die Planungen von 2015 fortgeschrieben. Gleichwohl wurde bereits in der Drucksache darauf hingewiesen, dass die Angabe von verlässlichen Zahlen für 2016 möglich ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie hoch waren die Kosten für die Flüchtlinge im abgelaufenen Jahr 2015 in Hamburg insgesamt und was davon ist Länderanteil, was wurde vom Bund erstattet? Mit welchen Flüchtlingskosten rechnet der Senat 2016 und wie sieht hier der Länderanteil aus und was erstattet der Bund? Zu den zu erwartenden Bundesmitteln siehe Drs. 21/2176, 21/2139, 21/1109, 21/925 und 21/235. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Angaben hierzu haben der Senat oder ihm nachgeordnete Behörden durch wen konkret hierzu gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ bei der Recherche zu dem am 29. Dezember 2015 erschienen Artikel gemacht? Die Finanzbehörde hat zur Anfrage der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 18. Dezember 2015 auf ihre Pressemitteilung vom 26. August 2015 (http://www.hamburg.de/ pressesuche/nofl/4591910/2015-08-26-fb-pm-finanzierung-von-mehrbedarfen-fuerfluechtlinge /) verwiesen. 7. Hat der in Drs. 21/999 bewilligte Mehrbedarf für die Schaffung der avisierten Plätze ausgereicht? Wenn nein, warum und in welcher Höhe nicht? Siehe Vorbemerkung.