BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2724 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Modellprojekte Asylantragsbearbeitung Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erprobt seit einigen Wochen in Heidelberg und seit Mitte Dezember auch in Bad Fallingbostel ein neues Modellverfahren mit dem Ziel, die Bearbeitungszeiten bei Asylanträgen deutlich zu verkürzen. Wesentliche Merkmale sind hier, dass alle beteiligten Behörden eng und an einem Ort zusammenarbeiten und dass die Asylbewerber je nach Erfolgsaussicht ihres Antrages in Gruppen aufgeteilt werden. Antragsteller aus Syrien, Eritrea sowie religiöse Minderheiten aus dem Irak mit sehr guter, aber auch sehr schlechter Bleibeperspektive wie vom Balkan sollen dann bereits nach einem oder zwei Tagen einen Bescheid erhalten. Nur Fälle, bei denen die Entscheidung einer intensiveren Beurteilung bedarf, wie bei Asylbewerbern aus Afghanistan, Iran, Pakistan sowie dem Sudan, oder bei denen der Antrag eigentlich in die Zuständigkeit eines anderen EU-Landes fällt, sollen dann noch an die BAMF-Außenstellen zur intensiven Begutachtung weitergeleitet werden. Offenbar erweist sich die neue „Bearbeitungsstraße“, so das Innenministerium, als alltagstauglich. Und auch beim BAMF ist man zufrieden. In Heidelberg habe man seit November gute Erfahrungen mit dem Verfahren gemacht, heißt es aus Nürnberg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat sich der Senat auch für das Modellverfahren beworben? Wenn ja, warum? 2. Wieso nimmt Hamburg an dem Versuch nicht bereits teil? 3. Ist eine baldige Teilnahme geplant? Wenn ja, zu wann? 4. Gibt es aus Sicht des Senats Probleme, die eine Übertragung der „Bearbeitungsstraße “ auf Hamburger Verhältnisse erschweren oder gar unmöglich machen? Die zuständige Behörde steht bereits seit Herbst 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in intensivem Kontakt, um ein an die spezifische Hamburger Verwaltungsstruktur und die zur Verfügung stehenden baulichen beziehungsweise räumlichen Gegebenheiten angepasstes Modell zu realisieren. Vor dem Hintergrund einer Informationsveranstaltung über das „Verteilungszentrum Heidelberg“ im November 2015, an der auch Vertreter Hamburgs teilgenommen haben, fanden weitere Gespräche unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern des BAMF statt, die auch das Modellprojekt in Heidelberg betreuen, in denen eine auf die Hamburger Gegebenheiten zugeschnittene Zusammenarbeit verabredet und weiter ausgearbeitet wurde. Diese Gespräche zur näheren Ausgestaltung der Zusammenarbeit werden Drucksache 21/2724 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kontinuierlich fortgesetzt, um die jeweiligen Arbeitsabläufe im Detail aufeinander abzustimmen. Nach dieser Planung ist es zwingend notwendig, dass auch das BAMF mit einer ausreichenden Personalstärke vertreten ist, um die schnelle Einleitung von Verfahren zu gewährleisten. Das BAMF hat seine Unterstützung des Projekts zugesagt. Die Konzept beruht auf dem Ansatz, dass alle Einreisenden zunächst in einer neuen, den erhöhten Zugangszahlen Rechnung tragenden zentralen Anlaufstelle am Bargkoppelweg registriert werden und die Verteilungsentscheidung innerhalb von maximal 48 Stunden getroffen wird. Personen, die zur Durchführung des Asylverfahrens Hamburg zugewiesen sind, werden in den Standort Bargkoppelstieg weitergeleitet. Dort erfolgt die nach § 62 Asylgesetz vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchung inklusive Impfungen, die leistungsrechtliche Bearbeitung und die Asylantragstellung einschließlich der erkennungsdienstlichen Behandlung beim BAMF, das ebenfalls vor Ort sein wird. Innerhalb von bis zu fünf Tagen soll die Verlegung an andere dezentrale Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2496. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind eingeleitet.