BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2725 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: fördern und wohnen (II) Die Herausforderungen, vor denen f & w fördern und wohnen AöR (f & w) steht, sind ohne Zweifel enorm und die vom Personal erbrachten Leistungen bei Unterbringungen und Versorgung der Flüchtlinge verdienen Respekt. Gerade weil die Aufgaben, die f & w erfüllt, aber von höchster gesellschaftlicher Bedeutung sind, muss auch die parlamentarische Kontrolle besonders sorgfältig durchgeführt werden. Und so ergeben sich aus Drs. 21/2457 weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise basierend auf Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. In der Antwort der bereits erwähnten Drs. 21/2457 heißt es, die Aufwandsfinanzierung der Leistungen im Bereich der Erstaufnahmen erfolge gegen Rechnungsvorlage durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS). Wie wird bei diesem Verfahren kontrolliert, ob die von f & w erbrachten oder auch in Anspruch genommenen Leistungen von Dritten jeweils so wirtschaftlich wie möglich durchgeführt beziehungsweise eingekauft wurden? 2. Neben f & w sind auch andere Träger Betreiber von ZEA. Werden auch hier die Rechnungen einfach bei der BIS eingereicht und von dieser überwiesen? 3. Wie wird verfahren, wenn verschiedene Träger verschieden hohe Rechnungen für dieselben Leistungen einreichen? In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden von allen Betreibern die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Leistungen erbracht. Alle Betreiber rechnen mit der zuständigen Stelle im Einwohner-Zentralamt aufwandsbezogen diese Leistungen ab. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Objekte und der Personen in der Unterkunft sowie der Ausgestaltung einzelner Lieferbedingungen zum Beispiel im Catering ergeben sich teilweise Preisunterschiede in einzelnen Segmenten. Die zuständige Stelle im Einwohner-Zentralamt hat hierbei über die eingereichten Rechnungen aller Betreiber eine Übersicht über diese Unterschiede und prüft diese auf Basis der inzwischen vorhandenen Erfahrungen auf Stichhaltigkeit und Begründetheit sowie die Notwendigkeit für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung. Darüber hinaus ist die zuständige Behörde über die Objektverantwortlichen aus dem Bereich „Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme“ ständig in den Unterkünften vor Ort und gewinnt dabei auch einen Eindruck, ob Unterkunft und Versorgung dem vorgesehenen Leistungsumfang entsprechen. Drucksache 21/2725 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Träger wie das DRK oder die Johanniter arbeiten gewinnorientiert. Wie wird dieser Umstand im jetzigen Verfahren berücksichtigt? Für alle Betreiber gelten die gleichen Bedingungen, die vertraglich vereinbart werden. 5. Wieso gibt es im Bereich der ZEA keine Platzpauschalen wie bei den Folgeunterkünften, die vorgeben, wie viel Euro für die Unterkunft, Versorgung und Betreuung jeweils kalkuliert werden kann? Sind solche für die nähere Zukunft geplant? Der Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung ist geprägt durch eine hohe Fluktuation der Bewohnerinnen und Bewohner. Eine Abrechnung über Platzpauschalen hätte einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge, da täglich die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt und abgerechnet werden müsste. Hinzu kommen häufig deutliche Schwankungen in der Belegung beziehungsweise ein „Aufwachsen “ der Belegung. Darüber hinaus weisen die einzelnen Einrichtungen unterschiedliche Standards auf (Festgebäude, Holzbauten, Container, Hallen, Zelte), die mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlichen Kosten betrieben werden. Insbesondere bei Standorten mit einer Mischung dieser Unterbringungsformen ist eine einheitliche Kalkulation von Platzpauschalen nicht möglich. 6. Bei den Folgekosten erhält f & w von der BASFI Basiskostensätze. Wieso sind diese für Unterkünfte im Eigentum von f & w mit 6,04 statt 12,71 Euro bei angemieteten Immobilien pro Platz und Tag nur halb so hoch? Wie werden die Finanzierungskosten eigener Immobilien berücksichtigt , schließlich hat f & w in letzter Zeit zahlreiche Immobilien kreditfinanziert neu erworben? Die Basiskostensätze enthalten folgende Kostenbestandteile: a. Personalaufwendungen für die Reinigung und den Technischen Dienst; der Personalschlüssel für den Technischen Dienst beträgt 1:160 b. Fortbildungskosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter c. Aufwendungen für Wasser, Strom, Gas und sonstige Verbrauchs- und Betriebskosten von Liegenschaften d. Fremdleistungen (zum Beispiel Winterdienst, Gartenarbeit et cetera) e. Abschreibungen auf Gebäude sowie Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung /Geringwertige Wirtschaftsgüter f. Miet- und Nebenkosten für angemietete Liegenschaften/sowie Nebenkosten für alle weiteren Objekte g. Instandhaltungsaufwendungen h. Wartungs- und Materialaufwendungen Die Basiskostensätze sind für angemietete und f & w-eigene Objekte deutlich unterschiedlich , weil Mieten ausschließlich für angemietete Objekte anfallen. Dieser Kostenfaktor entfällt naturgemäß bei Objekten, die im Eigentum von f & w stehen. Bislang hat f & w noch keine Immobilien kreditfinanziert erworben Deshalb sind die Kosten für angemietete Objekte deutlich höher, als die auch für f & w-eigene Objekte lediglich anfallenden Nebenkosten (insbesondere Gas, Wasser, Strom). Hieraus erklärt sich die Differenz von circa 50 Prozent niedrigeren Kosten für f & w-eigene Objekte. Um in diesem Punkte eine ausreichende Transparenz der Kostenentwicklung zu haben, wurden die Kostensätze nicht zusammengeführt. Sobald f & w Immobilien kreditfinanziert, wird für die kreditfinanzierten Einrichtungen ein separater Kostensatz vereinbart. Da die Kostensätze jährlich neu vereinbart werden , wird die aktuelle Kostenentwicklung bei Neuverhandlungen berücksichtigt. Für 2016 ist vorgesehen, den Kostensatz gegebenenfalls unterjährig anzupassen, wenn sich aufgrund des Einsatzes von kreditärer Finanzierung deutliche Veränderungen ergeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2725 3 7. Ob Catering oder Wach- und Sicherheitsdienste: Die Auftragsvergabe erfolgt bei f & w auf Grundlage des geltenden Vergaberechts für öffentliche Unternehmen, laut dem Lieferaufträge ab einem Betrag von 25.000 Euro und Bauaufträge ab 50.000 Euro ausgeschrieben werden müssen. Die Drs. 21/2414 hat ergeben, dass f & w hierfür auch zehn verschiedene Plattformen nutzt. Wie viele Aufträge wurden 2015 insgesamt für welche Bereiche und in welchem finanziellen Umfang ausgeschrieben? Zu den Aufträgen, die entweder einzeln ausgeschrieben oder aufgrund eines zuvor ausgeschriebenen Rahmenvertrags erteilt wurden, siehe Anlage. Bei der Ausschreibung AVV 024-2014 handelt es sich um einen Rahmenvertrag (Verpflegung ), aus dem die einzelnen Standorte abgerufen werden. Alle Preisangaben sind netto. Einrichtungen, deren Leitzeichen mit H beginnt, gehören zum Geschäftsbereich Eingliederungshilfe, bei den Leitzeichen mit dem Buchstaben W handelt es sich um Einrichtungen der Geschäftsbereiche Wohnen, Erstaufnahme und Spezialangebote. 8. In der Leistungsbeschreibung für den Betrieb der Zentralen Erstaufnahme steht, welche Leistungen die Träger von ZEA zu erbringen haben. Durch wen und in welchen zeitlichen Abständen lässt der Senat kontrollieren , ob die Umsetzung den Vorgaben entspricht? Welche Folgen hat es, wenn die Vorgaben nicht umgesetzt sind? Alle Beteiligten stehen in kontinuierlichem Kontakt. Die auftraggebende Behörde hat ein vertraglich zugesichertes Zutrittsrecht, um jede Einrichtung zu besichtigen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 3. 9. In Drs. 21/2467 wurde nach Räumen für die Zubereitung von Babynahrung gefragt, die es laut Leistungsbeschreibung für den Betrieb der Zentralen Erstaufnahme in jeder Einrichtung geben soll. Auch wurde gefragt, ob Babymilch und -brei als Grundversorgung überall angeboten werden. Beide Fragen wurden allerdings bisher nicht beantwortet. Daher an dieser Stelle erneut: Gibt es besagten Raum und Babynahrung in jeder ZEA? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/2070. 10. Seit dem 1. September 2015 sind drei Mitarbeiter bei f & w im Team Freiwilligenkoordination beschäftigt. Ehrenamtliche berichten allerdings, dass ihr Hilfsangebot abgewiesen oder nicht einmal beantwortet wurde. Ist das Angebot an Hilfe demnach immer noch größer als der Bedarf? Und sind es immer noch so viele Anfrage, dass die Zeit für die Beantwortung einer Anfrage mit einem Standardsatz nicht möglich ist? Aktuell sind rund 2.500 registrierte Freiwillige in den Einrichtungen von f & w tätig. Allein in den vergangenen sechs Monaten sind rund 1.200 Freiwillige neu hinzugekommen . Über das E-Mail-Postfach der Freiwilligenkoordination oder telefonisch gehen täglich viele neue Anfragen von Interessenten für ein freiwilliges Engagement ein. Die Absender von E-Mails werden durch eine automatische Antwort darüber informiert, dass die Nachricht angekommen ist und schnellstmöglich beantwortet wird. Die Beantwortung durch die Freiwilligenkoordination erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Durch die Freiwilligenkoordination werden keine Freiwilligen abgewiesen . Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen von f & w, die ebenfalls Ansprechpartner der Freiwilligen sind, weisen keine Freiwilligen ab. Die Dauer zwischen Erstkontakt und tatsächlichem Einsatz interessierter Freiwilliger wird unter anderem auch dadurch bestimmt, dass f & w sich von allen Interessierten vor ihrem Einsatz ein Führungszeugnis vorlegen lässt. Dies dient dem Zweck, eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner – insbesondere von Kindern – zum Beispiel durch Personen mit Vorstrafen wegen Kindesmissbrauch oder Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund vorzubeugen. Drucksache 21/2725 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Jedem neuen Freiwilligen wird ein möglichst passgenaues Angebot bezüglich des Einsatzortes gemacht. Falls der Einsatz in der gewünschten Einrichtung nicht möglich ist, werden Alternativen angeboten. Inhaltlich müssen sich die Angebote jedoch am Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Bei neuen Standorten sind während der Belegungsphase die konkreten Bedarfe noch nicht gleich zu erkennen (zum Beispiel welche Angebote für Kinder und Jugendliche oder welche Sprachkurse benötigt werden). Deshalb dauert es während der Phase der Erstbelegung oft einige Zeit, bis die Angebote beginnen können. Um Angebot und Bedarf gut abzustimmen, haben sich Runde Tische für Freiwillige bewährt, die von einigen Bezirksämtern oder Kirchengemeinden organisiert werden und weit im Vorfeld der Inbetriebnahme neuer Einrichtungen stattfinden. Daran nimmt auch eine Mitarbeiterin aus der Freiwilligenkoordination teil und, falls schon bekannt, ein zukünftiger Mitarbeiter aus der Unterkunft. In diesen Treffen werden konkrete, bedarfsgerechte Angebote entwickelt und es wird über die Rahmenbedingungen des Engagements informiert. 11. In den Einrichtungen bieten Ehrenamtliche auch Deutschkurse an. Stellt f & w hierfür einheitliches Lehrmaterial zur Verfügung? Wenn ja, von wem wurde dieses erstellt? Nein, f & w stellt kein Lehrmaterial zur Verfügung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2725 5 Anlage Gegenstand Bereich Auftragssumme 10.01.2014 Herstellung und Lieferung von Gemeinschaftsverpflegung einschl. Essensausgabe, Laufzeit 4 Jahre Flüchtlingsunterkünfte 46.000.000,00 € 11.09.2015 Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Winternotprogramm 412.183,91 € 30.10.2015 Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Rahmenvertrag /div. Einrichtungen Ausschreibung läuft noch 12.01.2015 Wachdienst W 786 2.036,42 € 12.01.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 950 24.156,00 € 13.01.2015 Wach-und Sicherheitsdienstleistungen W 745 4.091,09 € 04.02.2015 Speiseverpflegung - Sachsenwaldau H 433 18.816,00 € 10.02.2015 Wachdienst / Baustelle W 727 22.464,00 € 13.02.2015 Wachdienst / Erweiterung W 700 4.659,48 € 26.03.2015 Wachdienstleistungen W 620 2.756,00 € 09.04.2015 Wachdienstleistungen W 735 638,40 € 23.04.2015 Verpflegung Grüner Deich 8 W 831 202.339,20 € 13.05.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 636 4.268,25 € 13.05.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 831 7.395,75 € 16.05.2015 Versorgung der Bewohner/Kooperationsvertrag H 431 15.560,74 € 02.06.2015 Wachdienstleistung W 715 5.272,80 € 12.06.2015 Baustellenbewachung W 743 25.200,00 € 16.06.2015 Wachdienstleistungen W 825 2.688,00 € 09.07.2015 Wachdienstleistungen Baustelle W 728 15.897,60 € 13.07.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 727 4224,25 27.07.2015 Wach- und Sicherheitsdienstleistungen W 715 3.312,40 € 31.07.2015 Wach- und Sicherheitsdienstleistungen W 727 1.551,20 € 07.08.2015 Brandwachpersonal W 740 1.732,50 € 11.08.2015 Verpflegung Ohlstedter Platz W 724 Abruf aus Rahmenvertrag 18.08.2015 Baustellenüberwachung W 846 7.921,20 € 31.08.2015 Wachdienst / Brandsicherheitswache W 833 3.394,80 € 31.08.2015 Wachdienst / Brandsicherheitswache W 836 1.703,55 € 01.09.2015 Baustellenbewachung W 844 8.942,40 € 04.09.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 784 4.480,00 € 07.09.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 843 7.268,40 € 05.10.2015 Baustellenbewachung W 836 24.270,75 € 12.10.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 882 134.149,95 € 13.10.2015 Baustellenbewachung W 807 52.790,40 € 14.10.2015 Baustellenbewachung W 839 29.001,00 € 21.10.2015 Wachdienst W 890 268.581,60 € 23.10.2015 Wachdienst W 712 W 723 3.914,00 € 30.10.2015 Baustellenbewachung W 805 27.729,60 € 30.10.2015 Baustellenbewachung W 834 49.017,25 € 30.10.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 612 42.561,70 € 05.11.2015 Baustellenbewachung W 835 18.560,00 € 11.11.2015 Baustellenbewachung W 617 31.007,70 € 12.11.2015 Wachdienst W 843 1.159,20 € 16.11.2015 Wachdienst W 724 44.074,80 € 18.11.2015 Baustellenbewachung W 840 1.500,00 € 20.11.2015 Baustellenbewachung W 833 6.789,60 € 25.11.2015 Baustellenbewachung W 861 6.049,12 € 27.11.2015 Baustellenbewachung W 863 27.352,08 € 02.12.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 889 458.640,00 € 02.12.2015 Wach- und Sicherheitsdienst W 888 310.892,40 € 04.12.2015 Wach- und Sicherheitsleistungen W 879 382.200,00 € 09.12.2015 Wach- und Sicherheitsleistungen W 787 255,00 € 17.12.2015 Wach-und Sicherheitsdienstleistungen W 878 431.340,00 €