BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2726 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Breitbandausbau auf der „Letzten Meile“ – Beschleunigen alternative Anbieter die Modernisierung der Infrastruktur auch in Hamburg? Wie bereits in der vorherigen Anfrage zum Ausbau der „Letzten Meile“ in Hamburg beschrieben (Drs. 21/1651), hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau vom 17. Juli 2014 den Ausbau der „Letzten Meile“ liberalisiert. Es handelte sich hierbei um eine Entscheidung im Anordnungsverfahren zwischen EWE Tel und der Telekom. Über das konkrete Verhältnis der beiden Unternehmen hinaus kommt der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu; andere Wettbewerber können sich die neuen Zugangsbedingungen künftig ebenfalls anordnen lassen, falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen. Damit erhalten die Wettbewerber der Telekom zugleich bessere Möglichkeiten, sich an Ausschreibungen für den Breitbandausbau zu beteiligen und die Versorgungsauflagen der Förderrichtlinien erfüllen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Ausschreibungen für den Breitbandausbau gab es seit dem 17. Juli 2014 in Hamburg, wer hat sie jeweils gewonnen, wie waren die Kosten und wie lange dauerte die jeweilige Baumaßnahme? Bitte vollständig und ohne Verweis auf andere Drucksachen aufführen. Es werden derzeit Ausschreibungen vorbereitet. Dazu steht aktuell die Ausschreibung einer Dienstleistung unmittelbar vor der Zuschlagerteilung. Die Dienstleistung umfasst die Vorbereitung und Ausschreibung von voraussichtlich aus öffentlichen Mitteln zu fördernden Breitbandausbaumaßnahmen in bisher unzureichend versorgten Gebieten Hamburgs. Auf der Basis einer Überprüfung der Versorgungslage in der gesamten Stadt sollen zunächst unzureichend versorgte Gebieten ermittelt werden, für die dann die Durchführung von Ausbaumaßnahmen – erforderlichenfalls unter öffentlicher Förderung – ausgeschrieben wird. Kosten und Zeitplan werden sich im Laufe des Verfahrens ergeben. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur hat bisher für hamburgisches Gebiet auch noch kein Wettbewerber der Deutschen Telekom AG einen entsprechenden Antrag gestellt. 2. Inwieweit hält der Senat regelmäßig mit Interessensgruppen Rücksprache , um die gleichmäßige Erschließung des Hamburger Stadtgebiets mit Breitbandanschlüssen sicherzustellen? Wenn nicht, warum? Drucksache 21/2726 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Bürger, um sich über den Breitbandausbau in ihrem Quartier zu informieren beziehungsweise durch schlechte Erschließung entstehende Probleme zu melden? Wenn nein, warum nicht? Bürger, Unternehmen und Interessengruppen können sich jederzeit an die zuständige Behörde wenden und dort Vorschläge unterbreiten, Fragen stellen und Probleme mitteilen . 4. Wie stellt der Senat sicher, dass Gewerbeflächen und Flächen für den privaten Wohnungsbau gleichermaßen mit schnellem Breitband erschlossen werden? Im Rahmen der Bauleitplanung werden Leitungsträger als Träger öffentlicher Belange regelhaft beteiligt. Im Rahmen der Erschließung städtischer Gewerbegebiete in Hamburg werden außerdem durch Verlegung von Leerrohren in den Erschließungsstraßen die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass die sich ansiedelnden Unternehmen auf eigene Rechnung Verträge mit den Versorgern über individuelle und bedarfsgerechte Telekommunikationslösungen vereinbaren können. 5. Welche Bandbreite wird vom Senat als Standard verlangt, wenn Neubauten (Wohnen und Gewerbe) erschlossen und von der öffentlichen Hand an Bauträger vergeben werden? Seit wann ist dies der Fall? Keine. 6. Gibt es hier konkrete Vorgaben seitens der Hamburger Behörden, um sicherzustellen, dass bei Neubauprojekten, die von öffentlicher Hand vergeben werden, zukunftsfähige TK-Infrastruktur installiert wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird die Umsetzung kontrolliert? Bei zuwendungsfinanzierten Neubauten erarbeiten die Nutzer eine anforderungsgerechte TK-Infrastruktur direkt mit den Architekten. Dies erscheint zweckmäßiger als staatliche Vorgaben. So wird für ein anstehendes städtisches Gewerbehofprojekt am Offakamp zu gegebener Zeit vor dem Hintergrund der Bedarfe der Unternehmen geklärt, welche wirtschaftlich tragfähige Grundausstattung gelegt werden soll. Die in der Antwort zu 1. angekündigten Ausschreibungen werden konkrete Vorgaben unter anderem hinsichtlich Mindestbandbreiten umfassen. Die Kontrolle der Umsetzung ist ebenfalls Gegenstand der Dienstleistung.