BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/273 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 17.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg gilt zum einen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVL ) sowie für Beschäftigte im Beamtenverhältnis das Hamburgische Besoldungsgesetz (2) Nachfragen betreffend Drs. 21/92. Ich frage den Senat: 1. Betreffend Drs. 21/92 Frage 3. a.: Welche Stellenbeschreibungen umfassen die tariflichen Eingruppierungen? Bitte aufschlüsseln nach jeweils einzelnen tariflichen Eingruppierungen E 5 bis E 15. Im Bereich „Entschädigungsleistungen“ im Versorgungsamt Hamburg liegen den tariflichen Eingruppierungen die folgenden Stellenbeschreibungen zugrunde:  E 5: Opferentschädigungsgesetz (OEG)-Assistenztätigkeiten; Assistenz für Rückforderung Lastenausgleichsgesetz (LAG);  E 6: Assistenz für Rückforderung LAG und Archivpflege;  E 8: Sachbearbeitung bestimmte Fälle OEG A-Z;  E 9: Beratung von ehemaligen Heimkindern; Sachbearbeitung Kriegsopfer- versorgung (KOV) nach dem BVG; Sachbearbeitung im Vertriebenenamt und Amt für Wiedergutmachung; Sachbearbeitung in der Hauptfürsorgestelle Kriegsopferfürsorge (KOF); Sachbearbeitung in der Orthopädischen Versorgungsstelle (OVSt); Sachbearbeitung Rückforderung LAG und Schadenfeststellung Beweissicherungs-Feststellungsgesetz (BFG);  E 10: Abschnittsleitung Vertriebenenamt und Amt für Wiedergutmachung; Sachbearbeitung HUK inklusive Sondersachbearbeitung und Stellvertretung Abschnittsleitung;  E 11: Abschnittsleitung OEG, Sondersachbearbeitung und stellvertretende Sachgebietsleitung (SGL); Abschnittsleitung KOV inklusive SGLVertretung ; Abschnittsleitung Heil- und Krankenbehandlung (HuK) inklusive SGL-Vertretung; Sachbearbeitung Lastenausgleichsamt, Beschwerdestelle inklusive stellvertretende SGL;  E 12: SGL Hauptfürsorgestelle KOF, OVSt, HuK;  E 15: Referatsleitung Soziale Entschädigungen inklusive stellvertretende Abteilungsleitung. Drucksache 21/273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Betreffend Drs. 21/92 Frage 3. a.: Welche Stellenbeschreibungen umfassen die Dienstposten? Bitte aufschlüsseln nach jeweils einzelnen Dienstposten A 9 bis A 12. Im Bereich „Entschädigungsleistungen“ im Versorgungsamt Hamburg liegen den Dienstposten die folgenden Stellenbeschreibungen zugrunde:  A 9: Sachbearbeitung KOV nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); Sachbearbeitung in der Hauptfürsorgestelle KOF;  A 10: Sachbearbeitung OEG; Beratung ehemalige Heimkinder; Sondersachbearbeitung Feststellung/Rückforderung beim LAG;  A 11: Abschnittsleitung OEG; SGL Durchführung Lastenausgleich, Ausgleichsamt Hamburg;  A 12: SGL OEG und andere Anwendungsgesetze; SGL KOV, BVG In- und Ausland, Spätaussiedler, Opferrentengesetz, Wiedergutmachung. 3. Betreffend Drs. 21/92 Frage 3. b.: Welche Stellenbeschreibungen umfassen die tariflichen Eingruppierungen? Bitte aufschlüsseln nach jeweils einzelnen tariflichen Eingruppierungen E 5 bis E 11. Im Bereich „Schwerbehindertenrecht“ des Versorgungsamtes Hamburg liegen den tariflichen Eingruppierungen die folgenden Stellenbeschreibungen zugrunde:  E 5: Mitarbeit in der Sachbearbeitung Schwerbehindertenangelegenheiten;  E 9: Sachbearbeitung Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht; SGL;  E 11: SGL inklusive Sonderaufgaben und Stellvertretung Referatsleitung. 4. Betreffend Drs. 21/92 Frage 3. b.: Welche Stellenbeschreibungen umfassen die Dienstposten? Bitte aufschlüsseln nach jeweils einzelnen Dienstposten A 6 bis A 13. Im Bereich „Schwerbehindertenrecht“ des Versorgungsamtes Hamburg liegen den Dienstposten die folgenden Stellenbeschreibungen zugrunde:  A 6: Mitarbeit in der Sachbearbeitung Schwerbehindertenangelegenheiten;  A 8: Sachbearbeitung Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht;  A 10: SGL;  A 11: SGL inklusive Sonderaufgaben;  A 13: Referatsleitung. 5. Betreffend Drs. 21/92 Frage 6. c.: Welche Stellenbeschreibungen umfassen die tariflichen Eingruppierungen? Bitte aufschlüsseln nach jeweils einzelnen tariflichen Eingruppierungen E 5 bis E 9. Im Bereich „Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, individuelle Förderung , Service-Leitung“ im Integrationsamt liegen den tariflichen Eingruppierungen die folgenden Stellenbeschreibungen zugrunde:  E 5: Sachbearbeitung Service;  E 6: Sachbearbeitung Erhebung der Ausgleichsabgabe;  E 9: Abschnittsleitung Erhebung der Ausgleichsabgabe; Sachbearbeitung individuelle Förderung. 6. Betr. Drs. 21/92 Frage 6. c.: Welche Stellenbeschreibungen umfassen die Dienstposten, welche in A 9 besoldet werden? Im Bereich „Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, individuelle Förderung , Service-Leitung“ im Integrationsamt liegt dem Dienstposten die folgende Stellenbeschreibung zugrunde: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/273 3  A 9: Sachbearbeitung individuelle Förderung. 7. Wie werden die Referatsleiter/-innen und deren Stellvertreter/-innen in Versorgungs- und Integrationsamt bezahlt? Bitte nach Anzahl, Eingruppierung beziehungsweise Besoldungsgruppe und Abteilungen auflisten. In der Abteilung FS 5 (Versorgungsamt Hamburg) wird eine Referatsleitung (RL) nach A 12, eine RL nach A 13, eine RL nach E 14, eine RL nach E 15 und eine RL nach E 15 Ü bezahlt. Eine Stellvertretung (StV) wird nach A 11, eine StV wird nach A 12, eine StV wird nach E 11, eine StV wird nach E 12 und eine StV wird nach E 15 bezahlt. Im Referat SI 44 (Integrationsamt) der Abteilung SI 4 wird die Referatsleitung nach A 13 und die Stellvertretung nach E 12 bezahlt. 8. Wie werden die Sachgebietsleitungen und deren Stellvertretungen in Versorgungs- und Integrationsamt bezahlt? Bitte nach Anzahl, Eingruppierung beziehungsweise Besoldungsgruppe und Abteilung auflisten. In der Abteilung FS 5 (Versorgungsamt Hamburg) werden drei Sachgebietsleitungen (SGL) nach A 10, vier SGL nach A 11, fünf SGL nach A 12, eine SGL nach E 9, eine SGL nach E 11, zwei SGL nach E 12 und eine SGL nach E 14 bezahlt. Zwei Stellvertretungen (StV) werden nach A 10, sechs StV nach A 11, eine StV nach A 12, eine StV nach E 9, eine StV nach E 10 und fünf StV nach E 11 bezahlt. Im Referat SI 44 (Integrationsamt) der Abteilung SI 4 wird eine SGL nach A 11, eine SGL nach A 12 und eine SGL nach E 12 bezahlt. Zwei Stellvertretungen (StV) werden nach A 10 bezahlt und eine StV ist derzeit noch nicht benannt, daher kann auch keine Bezahlung angegeben werden. 9. Ist es sichergestellt, dass städtische Angestellte, Sachgebietsleitungen und deren Stellvertretungen sowie Referatsleiter/-innen und deren Stellvertreter /-innen innerhalb einer Abteilung und bei analoger Stellenbewertung dasselbe Entgelt wie ihre verbeamteten Kollegen/-innen erhalten? Wenn nein, warum nicht? Die unterschiedliche Ausgestaltung der dienst- beziehungsweise arbeitsrechtlichen Verhältnisse der beiden Statusgruppen – bei Beamtinnen und Beamten durch Gesetz, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Arbeits-/Tarifvertrag – ist durch Artikel 33 Absatz 4 und 5 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich begründet und kann hinsichtlich des Entgelts als auch hinsichtlich anderer Regelungsgegenstände (Arbeitszeit , Vergütung von Mehrarbeit, Urlaub et cetera) zu Differenzierungen zwischen den Statusgruppen führen. Das ist auch nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verfassungsrechtlich unbedenklich.