BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2730 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Luxemburger Steuerbehörden Gegenüber dem Hamburger Abgeordneten des Sonderausschusses TAXE des Europäischen Parlaments, Fabio De Masi, führte der Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna im Rahmen einer Delegation von TAXE nach Luxemburg am 18. Mai 2015 aus, dass Steuerbehörden der Bundesrepublik Deutschland durch Luxemburg mehrfach auf ungewöhnlich hoch ausgewiesene Profite von grenzüberschreitend aktiven Konzernen in Luxemburg aufmerksam gemacht wurden. Dies wurde mit dem Verdacht begründet, dass die in Luxemburg ausgewiesenen Gewinne nicht mit der realen ökonomischen Substanz der Konzerne in Übereinstimmung zu bringen seien und daher gegebenenfalls der Bundesrepublik, im Wege der Gewinnverlagerung und entgegen des „arm`s length“-Prinzips bei der Bewilligung konzerninterner Transferpreise der OECD, Steuern entzogen würden. Ich frage den Senat: 1) Wie viele entsprechende Hinweise von Luxemburg beziehungsweise Luxemburger Steuerbehörden an die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die Hamburger Steuerbehörden gab es seit 1990? 2) Wie wurde seitens der Steuerbehörden mit diesen Hinweisen umgegangen ? Der internationale Informationsaustausch erfolgt über das Bundesministerium der Finanzen. Die Steuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ordnet entsprechende Hinweise, die ihr übermittelt werden, grundsätzlich dem jeweiligen Steuerfall zu und verfolgt diese unter steuerfachlichen Gesichtspunkten nach den jeweiligen Anforderungen und konkreten Bedingungen des Einzelfalls. Eine gesonderte statistische Erfassung oder Auswertung erfolgt in dieser Hinsicht nicht. Die Ermittlung der erfragten Angaben würde eine Auswertung von mehreren Tausend Steuerakten erfordern , was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.