BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2731 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Hamburg In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/2232 heißt es, dass im Oktober 2015 60 Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Zelten in der Feuerbergstraße vorgehalten werden. Gleichzeitig gibt es immer wieder Berichte, nach denen UMF aufgrund von Platzmangel vom KJND abgewiesen werden und in die Harburger Poststraße geschickt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern ist es zutreffend, dass UMF vom KJND abgewiesen wurden /werden? a. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? b. Wenn ja, wie viele UMF wurden in den vergangen sechs Monaten jeweils abgewiesen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. c. Wie viele UMF wurden in den vergangen Monaten in ZEA in Hamburg registriert? Wie viele davon sind Mädchen? Es ist nicht zutreffend, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom KJND aus Mangel an Unterbringungsplätzen abgewiesen beziehungsweise an die ZEA verwiesen wurden. Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind vom KJND aufgenommen worden. Allerdings werden volljährige Personen nicht aufgenommen, sondern an die ZEA weiter verwiesen. 2. Bei wie viel Prozent der Jugendlichen, die angaben, UMF zu sein, wurde im Clearingverfahren und/oder in der medizinischen Altersfeststellung festgestellt, dass sie zu alt für einen Jugendhilfebedarf sind? Bitte tabellarisch angeben für die vergangenen acht Monate, vergleiche Drs. 21/491, Frage 6.d. Der Anteil der Personen, die zwar angaben, unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zu sein, jedoch als volljährig eingeschätzt wurden, lag 2015: im Mai bei 63% im Juni bei 60% im Juli bei 66% im August bei 63% im September bei 58% im Oktober bei 69% im November bei 65% im Dezember bei 58%