BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2733 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Verklagt die HSH Nordbank die Deutsche Bank? In den vergangenen Jahren haben die KfW, die Landesbank Baden- Württemberg und die Bayerische Landesbank die Deutsche Bank AG auf Schadensersatz wegen angeblich falscher Angaben zu Hypothekenanlagen verklagt. In den letzten Dezembertagen 2015 hat sich jetzt auch die Commerzbank dazu entschlossen, juristisch gegen die Deutsche Bank vorzugehen . Im Kern geht es um hypothekengesicherte Wertpapiere in den USA, die vor 2008 erworben worden sind. Die Commerzbank hat nach Zeitungsberichten dabei mehrere Hundert Millionen Euro verloren. Die Deutsche Bank hätte als Verwalter eines Fonds ihre Pflichten gegenüber den Investoren verletzt und Verträge gebrochen. Wie bekannt wurde, sind die Wertpapiere der HSH Nordbank ebenso aus dem Umfeld der Deutschen Bank und ebenso aus Hypothekenanlagen. Allerdings sind diese öffentlichen Informationen zufolge sogar noch um einiges höher als bei den vorher genannten Instituten. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Hat die HSH Nordbank Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann? 2. In der Drs. 20/6384 berichtet der Senat, dass die Bank eine „vergleichsweise Lösung mit der Deutschen Bank hinsichtlich ihrer von der Deutschen Bank erworbenen Hypotheken – Bonds an(strebe).“ Hat dieser Vergleich stattgefunden? Wenn ja, wie ist er ausgegangen? Wenn nein, warum nicht? 3. Die Commerzbank hat die Klage jetzt eingereicht, weil zum Jahresende Verjährungsfristen abgelaufen wären. Sind bei den Hypotheken-Bonds der HSH Nordbank ebenso Verjährungsfristen abgelaufen? Wenn ja, in welcher Höhe? Drucksache 21/2733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wann laufen die Verjährungsfristen ab? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie sich im Jahr 2013 mit der Deutschen Bank AG verglichen habe und insofern kein offenes Klageverfahren gegen die Deutsche Bank bestehe. Im Übrigen handelt es sich bei den erfragten Informationen um Gegenstände des operativen Geschäfts. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. Im Übrigen: entfällt. 4. Die HSH Nordbank ist gegen die UBS und die RBS in den USA vor Gericht gezogen. Wie ist der Stand dieser Prozesse? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie sich mit der UBS und der RBS verglichen habe. 5. Die Eigentümer planen, von der HSH Nordbank Wertpapiere in Höhe von 6,2 Milliarden Euro in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu übernehmen . Können unter diesen Wertpapieren Hypotheken-Bonds sein, die von der Deutschen Bank in den Jahren vor 2009 betreut worden sind? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Behörde geht derzeit nicht davon aus, dass solche Wertpapiere Teil des zu übernehmenden Portfolios sein werden.