BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2735 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (II) Der Satz „I want my money back“ ist unverrückbar mit der erneuten Investition von 420 Millionen Euro Steuergeld in die Hapag-Lloyd AG (HL) durch Olaf Scholz verbunden. Der mittelbare Beteiligungsbuchwert an der Reederei in der Bilanz der HGV stieg damit auf insgesamt 1,156 Milliarden Euro.1 Trotz der erfolgten Fusion mit der chilenischen Reederei CSAV wurde dieser Wert zum Jahresende 2014 auf 1,004 Milliarden Euro gesenkt, mithin circa 152 Millionen Euro abgeschrieben. Alle HL-Aktien stehen nun mit einem Kurs von 41,22 Euro in den Büchern der Stadt.2 Der Börsengang von HL erfolgte Anfang November 2015 zu einem Ausgabekurs von 20 Euro pro Aktie. Im Dezember 2015 berichtete der HL-Großaktionär TUI anlässlich der Vorstellung seines Jahresabschlusses, dass er vor dem Hintergrund des Börsenkurses seinen verbleibenden Anteil um 147,1 Millionen Euro auf 334,9 Millionen Euro abgewertet habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Mit welchem Wert sind die Anteile an der Hapag-Lloyd AG in den Büchern der HGV bilanziert? Welchem Wert je Aktie entspricht dies? Siehe Drs. 21/709. 2. Wann hat sich in den vergangenen sechs Monaten welches Gremium innerhalb der HGV, der Finanzbehörde und dem Senat mit der Abwertung der Anteile an der Hapag-Lloyd AG jeweils mit welchem Ergebnis befasst? Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde vom Aufsichtsrat der HGV in seiner Sitzung vom 28. August 2015 gebilligt und in der Gesellschafterversammlung vom 31. August 2015 festgestellt. 3. Sehen der Senat beziehungsweise die HGV eine Notwendigkeit der Anpassung des unter 1. genannten Wertes? a. Wenn ja, in welchem Umfang? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/7315. 2 Vergleiche Senatsantworten zu Fragen 2. und 3. in Drs. 21/709. Drucksache 21/2735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, warum nicht? Wann ist eine Korrektur nach Auffassung von HGV und Senat in seiner Rolle als Aufsichtsinstitution angemessen ? Siehe Drs. 21/2088. 4. Wie sieht die Terminplanung der HGV für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 aus? Bis wann soll dabei ein vorläufiger Jahresabschluss vorliegen? Der Jahresabschluss 2015 wird bis Ende März 2016 von der Geschäftsführung aufgestellt , im Anschluss geprüft, nach Testierung durch den Wirtschaftsprüfer im Aufsichtsrat beraten und voraussichtlich Ende August 2016 festgestellt.