BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2740 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 05.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Stand des Gutachtens zur Mietpreisbremse Mit Drs. 21/860 hat der Senat der Bürgerschaft über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs berichtet. In dieser Drucksache heißt es unter anderem „Der Senat sagt in diesem Zusammenhang und bei dieser Sachlage der Wohnungswirtschaft zu, den Hamburger Wohnungsmarkt einer gemeinsamen Begutachtung zuzuführen. Der Senat strebt eine mit der Wohnungswirtschaft einvernehmliche Auftragsvergabe für ein solches Gutachten an. Gleichzeitig bittet der Senat die Mietervereine um Begleitung und Beratung sowohl bei der Auftragsvergabe als auch beim Gutachtenprozess im Übrigen.“ Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Hat der Senat zwischenzeitlich ein entsprechendes Gutachten einvernehmlich mit der Wohnungswirtschaft beauftragt? Wenn ja, wann wurde das Gutachten beauftragt und wann soll das Gutachten vorliegen? 2. Welcher Stichtag soll für die gutachterlichen Untersuchungen des Hamburger Wohnungsmarktes Anwendung finden? 3. Welche Kosten entstehen durch das beauftragte Gutachten und wer hat diese Kosten zu tragen? Die Verhandlungen zu einer zwischen der Wohnungswirtschaft und der zuständigen Fachbehörde abgestimmten Leistungsbeschreibung sind noch nicht abgeschlossen. Insofern können die Kosten noch nicht abgeschätzt werden, und es ist noch keine Entscheidung zu einem möglichen Stichtag getroffen worden. Die Kostentragung wird im Übrigen voraussichtlich bei der zuständigen Fachbehörde liegen. 4. Welche Vertreter der Wohnungswirtschaft, des Senats und der Mietervereine wurden in diesem Zusammenhang an den Gesprächen zur einvernehmlichen Auftragsvergabe beteiligt? 5. Wann haben die unter 4. genannten Gespräche stattgefunden, welche Vertreter waren bei den jeweiligen Sitzungen anwesend und welche Ergebnisse hatten die jeweiligen Sitzungen? An den Verhandlungen sind Vertreter des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW), des Grundeigentümer- Verbands und der BSW beteiligt. Erstmalig (mit Teilnahme der zuständigen Fachbehörde ) verhandelten die Beteiligten am 6. Juli 2015 über die Leistungsbeschreibung des Gutachtens. Weitere Termine fanden am 16. November 2015 (ohne die Vertreter des Grundeigentümer-Verbands), am 11. Dezember 2015 sowie am 8. Januar 2016 Drucksache 21/2740 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 statt. Zu den laufenden Verhandlungen nimmt der Senat zur Wahrung der Unbefangenheit des Verhandlungsprozesses nicht Stellung. 6. In welchem Rahmen (Ort, Datum, Anwesende) wurde festgelegt, dass der Hamburger Wohnungsmarkt einer gemeinsamen Begutachtung zuzuführen ist? Von welchen Vertretern der Wohnungswirtschaft, des Senats beziehungsweise Mietervereinen wurde diese Forderung vorgebracht ? Die gemeinsame Begutachtung des Hamburger Wohnungsmarktes ist das Ergebnis aus Verhandlungen zum Bündnis für das Wohnen in Hamburg im Juli 2015. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und 5. 7. Inwiefern plant der Senat, die Ergebnisse des Gutachtens verbindlich anzuwenden und gegebenenfalls Quartiere aus der Mietpreisbremse herauszunehmen? Siehe Drs. 21/860. 8. Wann plant der Senat, das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ zu erneuern? Sofern möglich, bitte konkretes Datum angeben. 9. Plant der Senat Veränderungen an den Zielstellungen beziehungsweise bei den Rechten und Pflichten der Beteiligten am „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“? Wenn ja, welche Veränderungen plant der Senat? 10. Inwiefern haben Vertreter der Wohnungswirtschaft (insbesondere Verbände der Immobilienwirtschaft) beziehungsweise andere bislang am Bündnis Beteiligten ihre weitere Mitarbeit am „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ infrage gestellt? Welche Gründe gibt es hierfür? Derzeit finden Verhandlungen zwischen der Wohnungswirtschaft und der zuständigen Fachbehörde zum Abschluss eines neuen Bündnisses für das Wohnen in Hamburg statt. Die Verhandlungen sollen möglichst zügig zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen. Der Grundeigentümerverband hat angesichts der flächendeckenden Einführung der Mietpreisbremse seine Mitarbeit im Rahmen der Verhandlungen für ein Bündnis für das Wohnen in Hamburg in der 21. Legislaturperiode eingestellt. Im Übrigen nimmt der Senat zu den laufenden Verhandlungen zur Wahrung der Unbefangenheit des Verhandlungsprozesses nicht Stellung.