BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2762 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 06.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Fokussierung von leicht vermittelbaren „Kunden“ in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern „Der Spiegel“ (26/2013) berichtete im Juni 2013 über die primäre Vermittlung und Fokussierung von leicht vermittelbaren „Kunden“ in den Agenturen für Arbeit und bezieht sich dabei auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Bestimmte Kundengruppen, wie Ungelernte, wurden durch einzelne Agenturen für Arbeit von der intensiven Beratung zum Teil gering berücksichtigt. Die Bundesagentur für Arbeit versprach damals eine Weiterentwicklung des Zielsystems und eine Umkehr zur intensiveren Beratung auch von schwer vermittelbaren „Kunden“. Die Agentur für Arbeit arbeitet mit einem sogenannten Kundenkontaktdichtekonzept (KKK), welches die Aufgabe hat, die Ressource Personal im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards einzusetzen . Demnach stehen nicht ausreichende Vermittlungsfachkräfte zur Verfügung . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele „Kunden“ hat eine Integrationsfachkraft/Vermittlungsfachkraft im Verhältnis zur empfohlenen Kontaktdichte in den Agenturen für Arbeit zu beraten? Bitte aufschlüsseln nach „Kunden“ mit dem Status „arbeitslos “, „arbeitsuchend“ sowie „ratsuchend“. 2. Wie viele „Kunden“ hat eine Integrationsfachkraft/Vermittlungsfachkraft im Verhältnis zur empfohlenen Kontaktdichte in den Jobcentern zu beraten ? Bitte aufschlüsseln nach „Kunden“ mit dem Status „arbeitslos“, „arbeitsuchend “ sowie „ratsuchend“. 3. Wie ist die Kontaktdichte im Verhältnis zur Anzahl „Kunden“ definiert? Bitte in Prozent zur Anzahl „Kunden“, Status und Zeitraum angeben. 4. Gelten der schriftliche (Brief, E-Mail), der telefonische Kontakt und Gruppeninformationsveranstaltungen als Kontakt zur Zählung in die Kontaktdichte ? 5. Wie viele sogenannte Erstgespräche hat eine Vollzeit-Vermittlungsfachkraft wöchentlich durchzuführen? Bitte auflisten nach Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie in U25 und Ü25. 6. Wie viel Zeit ist für ein Erstgespräch, inklusive Vor- und Nachbereitung, für Neukunden oder reaktivierte Kunden nach mehr als sechs Monaten pro Vermittlungsfachkraft angesetzt? Bitte auflisten nach Agentur für Arbeit und Jobcenter. Drucksache 21/2762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie viel Zeit ist für ein Folgegespräch, inklusive Vor- und Nachbereitung, pro Vermittlungsfachkraft angesetzt? Bitte auflisten nach Agentur für Arbeit und Jobcenter. 8. Wie viel Zeit ist für die Besprechung einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt? Bitte aufschlüsseln nach: Neukunden und Nichtneukunden. 9. Das interne Profiling gibt die Profillage „Z“ vor, die eine chancenreiche Vermittlung angibt. Welche Fallgestaltungen sind zulässig, um die Profillage „Z“ zu vergeben? Bitte unterscheiden nach SGB II und SGB III. 10. Wie viele „Kunden“ fallen in die Zuordnung der Profillage „Z“? Bitte auflisten nach Agentur für Arbeit und Jobcenter und Verhältnis zur Gesamtanzahl aller gemeldeten „Kunden“. 11. Erfordert die Profillage „Z“ eine weitere vermittlerische Aktivität durch die Vermittlungsfachkraft? Wenn ja, wie ist die Kontaktdichte in den Agenturen für Arbeit und Jobcenter definiert? Wenn nein, warum nicht? 12. Wer ist für die Einhaltung der Mindestkontaktstandards als Fachaufsicht in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern verantwortlich? Die Anfrage betrifft alle Agenturen für Arbeit und Jobcenter bundesweit und bezieht sich nicht auf das Jobcenter team.arbeit.hamburg als gemeinsame Einrichtung von der Agentur für Arbeit Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden im Hinblick auf das Kundenkontaktdichtekonzept als bundesweites Verfahren keine Aussagen bezüglich aller Jobcenter und Arbeitsagenturen – weder aufgeschlüsselt noch als bundesweite Summe – getroffen . Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen: entfällt.