BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2765 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 06.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Aula der Irena-Sendler-Schule muss erhalten bleiben Die traditionsreiche Aula der Irena-Sendler-Schule (ISS) in Wellingsbüttel fasst bis zu 350 Zuschauer. Damit ist diese Räumlichkeit eine der größten Veranstaltungshallen im Alstertal und den Walddörfern. Leider soll die Aula durch den Schulneubau an der Irena-Sendler-Schule ersatzlos abgerissen werden. Wie aus meiner Anfrage vom 9. September 2014 (Drs. 20/12971) hervorgeht, soll der Neubau der Irena-Sendler-Schule planmäßig 2018 fertiggestellt sein. Die Aula würde gleichzeitig dem Neubau weichen müssen. Diese Entscheidung wird von Schülern, Lehrern und Anwohnern stark kritisiert. Die Aula ist nicht nur ein Schulgebäude, sondern bietet unter anderem dem Sasel-Haus eine weitere Bühne, die es zu erhalten gilt. Diese Aula ist somit ein zentraler Veranstaltungsort geworden, der weit über die übliche Schulnutzung hinausgeht . Der Schulbau sollte immer den zukünftigen Bedarfen angepasst werden. Leider wird dieser oft formulierte Bedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger vom Senat wieder einmal ignoriert. SPD und GRÜNE haben gleichzeitig einen CDU-Antrag (Drs. 21/486) zum Erhalt der Aula abgelehnt und unterstützen somit den ersatzlosen Abriss der Aula. Eltern, Schüler, Lehrer, Anwohner und die CDU wollen dies so nicht hinnehmen und kämpfen weiter für den Erhalt der Aula. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie begründen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden den geplanten Abriss der Aula an der Irena-Sendler-Schule? 2. Welche vermeintlichen baulichen Mängel der Aula sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden aktuell bekannt (Bitte einzeln auflisten)? Wie hoch wären die Kosten für die Instandsetzung der einzelnen Mängel (Bitte einzeln auflisten)? 3. Welche weiteren baulichen Fakten sprechen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden darüber hinaus gegen den Erhalt der Aula? 4. Wird es einen Ersatz für die verlorene Aula und deren Bühne durch den Neubau geben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/2765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die alte Aula befindet sich in einem mangelhaften Gebäudezustand, besitzt keine eigenen Sanitäranlagen, grenzt im Erdgeschoss an die ebenfalls abzureißende Pausenhalle , verfügt dort zum Teil über keine eigenen Außenwände und besitzt keine eigene Medienversorgung (Heizungsanlage, Wasser- und Stromanschluss). Nach Umbau und Sanierung des Schulstandortes ist zudem der Hauptzugang im Bereich der jetzigen Aula vorgesehen. Neue Gemeinschaftsflächen mit Bühne entstehen im neuen Haus B (siehe Drs. 20/12971) mit einer – bei Reihenbestuhlung – Kapazität von 400 Personen. 5. In der Drs. 20/12971 spricht der Senat in der Antwort zu Frage 4. von einem geplanten Verkehrskonzept zur Bauphase zwischen dem SBH und der örtlichen Polizei. Ist dieses Konzept inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht und wann wird mit einem fertigen Verkehrskonzept gerechnet? Ein Verkehrskonzept wurde vor Beginn der Baumaßnahme durch ein Fachbüro erstellt. Es regelt die Beschilderung der Baustelle, Zu- und Abfluss des Baustellenverkehrs sowie die Parkmöglichkeiten in der Straße am Pfeilshof während der gesamten Baumaßnahme. Es wurde mit der Polizei abgestimmt und von dieser genehmigt. 6. In der Drs. 20/12971 wird seitens des Senats eine Bausumme von 38,5 Millionen Euro genannt. Ist diese Summe weiterhin aktuell? Wenn nein, wie lautet die aktuell veranschlagte Summe für den Neubau und wie kommt die neue Summe zustande? Ja. 7. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Forderungen der Schüler, Eltern, Lehrer und der ansässigen Bevölkerung und deren Bemühungen zum Erhalt der Aula an der ISS? Ein Erhalt der alten Aula hätte eine Reduzierung um die entsprechenden Flächen im Neubau zur Folge. Er würde zudem eine Überarbeitung der Planung und einen sofortigen Baustopp mit den daraus resultierenden zeitlichen und finanziellen Auswirkungen erfordern. Im Übrigen siehe Drs. 21/12971 sowie Antworten zu 1. bis 4.