BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2766 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 06.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie verwendet Hamburg die frei werdenden Mittel des Betreuungsgeldes ? Mit dem neuen, dritten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern und Kommunen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 frei werdenden Mittel stehen den Ländern ab 2016 zur Verfügung. Es handelt sich um rund 2 Milliarden Euro, die von Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung genutzt werden sollen. Zusätzlich werden Länder und Kommunen ab 2017 und 2018 zusätzlich mit 100 Millionen Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt. Dieses Geld kann auch für Personalkosten verwendet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bundesmittel fließen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in Form von Steuererlösen bei der Umsatzsteuer zu und dienen der Gesamtdeckung des Haushalts . Damit tragen sie zur Abdeckung der für die Kindertagesbetreuung notwendigen Ressourcen einschließlich des vereinbarten Qualitätsausbaus (siehe Drs. 21/1479) bei. Bereits in 2015 sind für Kindertagesbetreuung strukturell rund 56 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben worden. Dies beruht auf hohen Fallzahlsteigerungen deutlich über dem Niveau des Vorjahres und des Planjahres. Darüber hinaus sind Kostensteigerungen auch durch die höher als veranschlagt ausgefallene indexabhängige Entgeltsteigerung 2015 sowie aufgrund des ersten Schritts zur Verbesserung der Betreuungsqualität im Krippenbereich, die Verbesserung des Erziehungspersonalschlüssels für Kinder im Alter bis einschließlich 24 Monaten um 10 Prozent zum 1. April 2015, entstanden. Die aus der Umsatzsteuerverteilung resultierenden Erlöse können nur rechnerisch ermittelt werden; eine gesonderte Abrechnung erfolgt hierzu nicht (siehe Drs. 21/383). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die Hamburg durch den Wegfall des Betreuungsgeldes zusätzlich zugewiesen bekommt, um die Kinderbetreuung zu verbessern? Bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ausweisen. Für die FHH ergeben sich voraussichtlich Erlöse in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro im Jahr 2016, rund 19,4 Millionen Euro im Jahr 2017 und rund 21,7 Millionen Euro im Jahr 2018. 2) Wie sollen die zusätzlichen Mittel jeweils verwendet werden? Die zusätzlichen Mittel sollen einen Beitrag zum weiteren quantitativen Ausbau sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität in den Hamburger Kindertageseinrichtungen (siehe Drs. 21/1479) leisten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/2766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3) Gibt es Pläne seitens des Senats zusätzliche Stellen zu schaffen? Wenn ja, in welchem Bereich und wie viele? Die Personalausgaben der Leistungserbringer im Hamburger Kita-Gutschein-System werden über die Betriebskostenerstattung (Kita-Leistungsentgelte) finanziert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2). 4) Ab 2017 und 2018 werden die Länder durch den Bund zusätzlich mit 100 Millionen Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt. Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die Hamburg dadurch zugewiesen bekommt? Wie verwendet Hamburg diese zusätzlichen Mittel im Einzelnen ? Für die FHH ergeben sich voraussichtlich Erlöse in Höhe von jeweils rund 2,5 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.