BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2781 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann wird der Pilotversuch zur Verfahrensvereinfachung bei den Gehwegüberfahrten endlich ausgewertet? Das Verfahren zur Herstellung von Gehwegüberfahrten ist sowohl für Bauherren als auch für die Bezirksämter häufig mit einem größeren und zeitintensiven Aufwand verbunden. Im Bezirk Wandsbek ergaben sich laut Drs. 21/1550 dadurch zudem massive Verzögerungen bei wichtigen Straßenbaumaßnahmen , zum Beispiel für die Sicherung von Schulwegen oder die Umsetzung des Tempo-30-Programms. Zur Vereinfachung der Abläufe wurde bereits 2013 im Bezirk Eimsbüttel (und etwas später in Bergedorf) ein Pilotversuch gestartet, bei dem die Beauftragung und Abrechnung der Bauleistungen direkt durch die Bauherren erfolgt. Ursprünglich sollte für eine Beurteilung des neuen Verfahrens nach circa zwölf Monaten eine belastbare Datenbasis zur Beurteilung des neuen Verfahrens vorliegen sollte (siehe Drs. 20/10799). In der Drs. 21/1058 hatte der Senat dann mitgeteilt, dass eine Auswertung erst nach Abschluss des Pilotversuchs Anfang 2016 erfolgt, obwohl bis Juli 2015 bereits rund 700 Anträge zur Herstellung von Gehwegüberfahrten im Rahmen des Pilotversuches gestellt wurden. Ich frage den Senat: 1. Wann genau soll der Pilotversuch zur Verfahrensvereinfachung bei der Herstellung von Gehwegüberfahrten enden? Das Projekt wurde am 31. Dezember 2015 abgeschlossen. Derzeit werden alle Maßnahmen für die Evaluierung ausgewertet. Zuvor hatte die zuständige Behörde mit Schreiben vom 1. Juni 2015 die Präsidentin der Bürgerschaft darüber informiert, dass das Projekt wegen unzureichender Datenlage bis Ende des Jahres 2015/Anfang des Jahres 2016 verlängert werden muss. 2. Wann genau und durch wen soll die Auswertung des Pilotversuchs erfolgen und bis wann soll sie abgeschlossen sein? 3. Wie sind die bislang mit dem Pilotversuch gemachten Ergebnisse und Erfahrungen im Einzelnen? 4. Wie sind die Rückmeldungen seitens der Antragsteller zum geänderten Verfahren? Die Zuständigkeit für die Durchführung und die statistische Erhebung der durchgeführten Maßnahmen des Pilotversuchs bei vorliegender repräsentativer Datenbasis liegt bei den zuständigen Bezirksämtern. Dabei werden der Zeitaufwand pro Maßnahme, die Korrektheit der eingereichten Unterlagen, die gemittelten Baukosten pro m² sowie Drucksache 21/2781 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Rückmeldungen der Antragsteller ausgewertet. Gleichzeitig werden die im Verfahren gesammelten Erfahrungen und Schwierigkeiten aufgezeigt. Eine Zusammenfassung der bezirklichen Ergebnisse (Eimsbüttel und Bergedorf) und abschließende Auswertung erfolgt durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 5. Wie sind der Planungsstand und der Zeitplan bezüglich einer generellen Änderung des Verfahrens der Beantragung und Umsetzung der Herstellung von Gehwegüberfahrten in Hamburg? Erst die Auswertung des Pilotversuchs wird Hinweise zum weiteren Verfahren geben und zeigen, ob eine Änderung des Verfahrens empfehlenswert beziehungsweise angebracht ist. 6. Wie bewerten die zuständigen Stellen im Einzelnen das bisherige Verfahren zur Herstellung von Gehwegüberfahrten und die sich dadurch ergebenden deutlichen zeitlichen Verzögerungen anderer Straßenbauprojekte ? Abhängigkeiten zwischen anderen Straßenbauprojekten der betreffenden Bezirksämter oder des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer und der Herstellung von Gehwegüberfahrten bestehen nicht. Den Pilotbezirksämtern (Eimsbüttel und Bergedorf ) sind keine Verzögerungen von Straßenbauprojekten in Bezug auf die Herstellung von Gehwegüberfahrten bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2, 3. und 4.