BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2782 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 07.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Bezugsfertige Herstellung von Wohnungen Durch den „Vertrag für Hamburg“ versucht der Senat, eine Belebung des Wohnungsneubaus in Hamburg und die Zielzahl von 6.000 neuen Wohnungen pro Jahr zu erreichen. Um die Wirksamkeit dieser Vorgehensweise zu überprüfen, bedarf es verlässlicher Zahlen zu diesem Thema. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) – wie folgt: Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2015 in Hamburg bezugsfertig hergestellt ? Bitte für jeden Monat einzeln nach a. Bezirken, b. Eigentumswohnungen, frei finanzierten Mietwohnungen und öffentlich geförderten Mietwohnungen aufschlüsseln. Die Baufertigstellungszahlen für das Jahr 2015 liegen dem Statistikamt Nord frühestens Mitte Mai 2016 vor. Für öffentlich geförderte Mietwohnungen liegen folgende Zahlen vor: Fertigstellungen 2015 öffentlich geförderte Mietwohnungen (Stand 8. Januar 2016) Wohneinheiten nach Monaten Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Gesamt Gesamt 46 198 98 329 246 154 71 62 453 180 123 74 2.034 Quelle: IFB Hamburg Für die Erfassung der Fertigstellungen seitens der IFB ist laut Fördersystematik die sogenannte mittlere Bezugsfertigkeit des gesamten Förderobjektes maßgeblich. Diese gilt im Weiteren als Grundlage zur Festlegung der Bindungsdauer. Fertigstellungen einzelner Wohnungen werden aus diesem Grunde in den Systemen der IFB nicht erfasst. Bei Bauvorhaben, die mitunter über mehrere Jahre hinweg gebaut werden, wird erst nach Fertigstellung der letzten Wohnung die mittlere Bezugsfertigkeit des gesamten Förderobjektes statistisch erfasst. Daher können sich die hier genannten Zahlen noch erhöhen, wenn entsprechend der Fördersystematik nachträglich Wohnungen für 2015 als fertiggestellt gemeldet werden.