BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2784 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Drogenkonsum und Straßenverkehr Neben dem Konsum von Alkohol stellt auch der Missbrauch von Drogen durch Fahrzeugführer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten berauschenden Mittel sind im Jahr 2015 im Rahmen von Verkehrskontrollen am häufigsten im Blut der Fahrzeugführer nachgewiesen worden? Die zuständige Behörde wertet Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in ihrer Gesamtheit und nicht unter dem Kriterium „Verkehrskontrolle“ aus. Nach vorläufigem Stand der Auswertungen der Polizei wurden für das Jahr 2015 im Zuge von Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 StVG folgende Stoffe im Blut von Kraftfahrzeugführern festgestellt. 2015 Cannabis 380 Kokain 63 Heroin/Morphin 17 Amphetamine 30 Designer-Amphetamine 5 Wegen Mehrfachkonsums sind in einzelnen Blutproben zwei oder mehrere Stoffe festgestellt worden. 2. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2014 entwickelt? Siehe hierzu Drs. 20/14591 und Antwort zu 1. 3. Ist in diesem Zusammenhang ein Trend zum Konsum von bestimmten Drogen bei Fahrzeugführern auszumachen und wenn ja, welche Tendenzen sind erkennbar? Nein. 4. Welche Altersgruppen sind im Jahr 2015 a. nach § 24a Absatz 1 StVG Die erfragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Diese bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle nach § 24 a Absatz 1 StVG wird der Nachweis der Alkoholisierung allerdings mit einer beweissicheren Atem-Alkoholanalyse durchgeführt. Hierüber werden keine auswertefähigen Unterlagen geführt. Siehe hierzu auch Drs. 18/433. Drucksache 21/2784 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2015 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 5 9 6 0 weiblich 1 2 0 0 Summe 6 11 6 0 b. nach § 24a Absatz 2 StVG auffällig geworden? Bitte nach Geschlechtern aufgliedern. Nachstehender Tabelle ist die Anzahl der positiven toxikologischen Gutachten zu entnehmen . Für das Jahr 2015 liegen noch nicht alle toxikologischen Gutachten vor; die Zahlen sind vorläufig. Eine Differenzierung der Positivfälle nach Alter und Geschlecht ergibt das folgende Bild: 2015 15 bis 17 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 3 123 230 49 0 weiblich 0 5 13 5 0 Summe 3 128 243 54 0 5. Welche Geldbußen wurden diesbezüglich durchschnittlich und innerhalb welcher Spanne in den Jahren 2014 und 2015 verhängt? 6. In wie vielen Fällen wurden 2014 und 2015 zusätzlich Fahrverbote verhängt ? Die Bußgeldregelsätze und Fahrverbote bei Verstößen von Kraftfahrzeugführern unter der Wirkung von Alkohol und berauschenden Mitteln nach § 24 a StVG sind in der bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die Höhe der Geldbußen, Fahrverbote sowie Fallzahlen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet oder eine Atem-Alkoholanalyse durchgeführt wurde. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Fälle 2014 Fälle 2015 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24 a Abs. 1 StVG 500 1 425 387 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24 a Abs. 1 StVG – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG 1.000 3 8 4 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24 a Abs. 1 StVG – bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG 1.500 3 0 1 Hier ist die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf Einnahme berauschender Mittel dargestellt. Verfahren mit negativem toxikologischem Gutachten werden eingestellt. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Fälle 2014 Fälle 2015 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG 500 1 720 630 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG 1.000 3 10 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2784 3 Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Fälle 2014 Fälle 2015 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG 1.500 3 2 1 7. Durch welche konkreten, gegebenenfalls neuen Maßnahmen hat der Senat 2015 die Bevölkerung über die Gefahren des Führens eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel im Sinne des § 24a Absatz 2 StVG aufgeklärt? Siehe Drs. 20/14591. Die dort genannten Maßnahmen werden auch im Jahr 2015 fortgeführt. 8. Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, um die Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG zu verringern und die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen? Es ist beabsichtigt, die bewährten Maßnahmen fortzuführen. Neben diesen präventiven Maßnahmen wird die Polizei den Überwachungsdruck im Rahmen des täglichen Streifendienstes und bei gezielten Verkehrskontrollen weiter aufrechterhalten. Im September 2016 plant die Polizei die zehnte Hamburger DIS-Woche (Drogenerkennung im Straßenverkehr), an der voraussichtlich rund 200 in der Drogenerkennung geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen werden. Die Polizei führt im Übrigen auch im Jahr 2016 zahlreiche Schwerpunkteinsätze mit der Zielrichtung „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ durch. Darüber hinaus wird die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Drogenerkennung weiter intensiviert und fortgesetzt werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/8057, 20/10408 und 20/12302.