BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2786 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Grünachsen will der Senat im Wahlkreis Alstertal-Walddörfer noch alles bebauen? Aus den Antworten des Senats in den Drs. 21/2426 und 21/2592 geht hervor, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Anfang November 2015 eine Bebauung der Freiflächen nördlich des Immenhorstwegs in Bergstedt vorgeschlagen hat. Dies widerspricht nicht nur massiv den bisherigen Planungen für diese ökologisch wertvollen Flächen, sondern auch dem noch nicht einmal ein Jahr alten rot-grünen Koalitionsvertrag, in dem Wohnungsbau in Landschaftsachsen, in Grün- und Biotopverbünden sowie in Feldmarken explizit ausgeschlossen wurde. Auch in der Hummelsbütteler Feldmark will der Senat umfangreiche Flächen dauerhaft für den Wohnungsbau in Anspruch nehmen. In Ohlstedt und Volksdorf plant Rot-Grün neben der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zusätzlich neue Bebauungspläne auf umfangreichen Freiflächen. Gerade wenn Hamburg weiter wächst, ist es wichtig, diese zusammenhängenden Freiflächen mit ihrer wichtigen ökologischen Ausgleichsfunktion für die Stadt zu erhalten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen, welche weiteren problematischen Flächen am Stadtrand von den Senatsbehörden als Potenzialflächen für den Wohnungsbau angesehen oder geprüft werden. Ich frage den Senat: 1. Welche Flächen im Wahlkreis Alstertal-Walddörfer, die derzeit nicht im bezirklichen Wohnungsbauprogramm oder in der Drs. 21/1838 enthalten sind, wurden oder werden von jeweils welchen Stellen als mögliche Wohnungsbauflächen geprüft? Das Bezirksamt Wandsbek hat folgende Flächen geprüft: - Fläche zwischen Lohe/Tangstedter Weg (sogenannte Rasenschule) - Im Kohlhof gegenüber Haus Nummer 50 - Redderbarg südöstlich Haus Nummer 3 - Meesterbrooksweg nördlich Haus Nummer 3 - Twietenkoppel (noch nicht mobilisierte Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes) Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat das Bezirksamt Wandsbek um Prüfung der Flächen - Krempenhege (Flurstück 402, östlich Nummer 25) und - Himmelsmoor (Flurstück 739, nördlich Nummer 31) gebeten. Drucksache 21/2786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die BSW wird folgende Fläche prüfen: - Hoisbütteler Straße (noch nicht mobilisierte Flächen des Flächennutzungsplans) 2. Was sind jeweils die Ergebnisse der einzelnen Flächenprüfungen beziehungsweise wie ist jeweils der konkrete Sachstand der Prüfungen? Fläche zwischen Lohe/Tangstedter Weg (sogenannte Rasenschule): Die Fläche soll in die sogenannte Warteliste des bezirklichen Arbeitsprogrammes Bebauungsplanung aufgenommen werden. Abschließende konzeptionelle Festlegungen bestehen bisher nicht. Im Kohlhof gegenüber Haus Nummer 50; Redderbarg südöstlich Haus Nummer 3; Meesterbrooksweg nördlich Haus Nummer 3: Eine Bebauung der Flächen Im Kohlhof und Mesterbrooksweg wurde aus städtebaulicher Sicht kritisch eingeschätzt. Eine Teilfläche der Fläche Redderbarg besitzt bereits Baurecht nach dem Baustufenplan; eine darüber hinausgehende Bebauung wurde als städtebaulich kritisch eingeschätzt. Twietenkoppel Eine Mobilisierung der im Flächennutzungsplan dargestellten, jedoch noch nicht bebauten Wohnbaufläche bedürfte der Planrechtschaffung im Wege eines Bebauungsplanverfahrens . Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Krempenhege (Flurstück 402), Himmelsmoor (Flurstück 739): Eine Prüfung findet derzeit statt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Hoisbütteler Straße: Der Senat wird das bestehende Moratorium bezüglich des Bebauungsplans Wohldorf- Ohlstedt 13 fortsetzen. 3. Für welche konkreten Flächen neben dem Bereich nördlich des Immenhorstwegs gab es Prüfbitten oder ähnliche Anweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen? Die BSW hat für die Flächen Krempenhege und Himmelsmoor um Prüfung im Sinne der Fragestellung gebeten.