BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/279 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 17.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung der Mietpreisbremse in Hamburg – Was sagt der Koalitionsvertrag dazu wirklich aus? Im rot-grünen Koalitionsvertrag findet sich folgende Formulierung zur Mietpreisbremse : „Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bund wird die Mietpreisbremse unter Einbeziehung des Bündnisses für das Wohnen landesrechtlich umgesetzt“. Der Bürgermeister hat jedoch mehrfach angekündigt , die Mietpreisbremse auf ganz Hamburg anzuwenden. Daraufhin drohte der Grundeigentümer-Verband Hamburg mit Austritt aus dem Bündnis für das Wohnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde rechnet nach derzeitigem Informationsstand damit, dass das Mietrechtsnovellierungsgesetz als Grundlage für eine entsprechende landesrechtliche Mietpreisbegrenzungsverordnung am 1. Juni 2015 in Kraft tritt. Der Erlass einer Mietpreisbegrenzungsverordnung knüpft an die gleichen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen wie die Kündigungsschutzfristverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung an. Beide Rechtsverordnungen gelten für das gesamte Gebiet Hamburgs. Derzeit bereitet die zuständige Behörde unter fachlicher Beratung vonseiten der Partner des „Bündnisses für das Wohnen in Hamburg“ im Sinne der zitierten Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag eine zeitnahe Umsetzung in Hamburg vor. Im Rahmen des „Bündnisses für das Wohnen in Hamburg“ ist die zuständige Behörde im Gespräch mit der Wohnungswirtschaft und Mietervereinen. Ein erstes Gespräch hat bereits stattgefunden . Ein weiteres Gespräch findet in Kürze statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist die Formulierung im Koalitionsvertrag vor dem Hintergrund der Aussage des Bürgermeisters, die Mietpreisbremse auf ganz Hamburg anwenden zu wollen, zu verstehen? Siehe Vorbemerkung. 2. Gilt die Aussage des Bürgermeisters und wird dadurch bewusst der Austritt des Grundeigentümer-Verbands Hamburg aus dem Bündnis für das Wohnen in Kauf genommen? Im Koalitionsvertrag „Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“ wurde verabredet , dass der Senat in der 21. Legislaturperiode das Bündnis für das Wohnen in Hamburg mit allen am Wohnungsmarkt Beteiligten fortsetzen wird. Im Übrigen nimmt der Senat zu hypothetischen Fragen nicht Stellung. Drucksache 21/279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Ist aufgrund der Aussage des Bürgermeisters überhaupt noch Gestaltungsspielraum für das Bündnis für das Wohnen im Hinblick auf die landesrechtliche Umsetzung der Mietpreisbremse vorhanden? Wenn ja, welcher? Wenn nein, was macht es dann für einen Sinn, das Bündnis für das Wohnen überhaupt einzubeziehen? Siehe Vorbemerkung. 4. Widerspricht die Aussage des Bürgermeisters nicht dem Geist des Gesetzes, die Mietpreisbremse nur dort einzusetzen, wo der Druck auf dem Wohnungsmarkt für bezahlbaren Wohnraum sehr hoch ist? Siehe Vorbemerkung. 5. Hält der Senat die Umsetzung der Mietpreisbremse in Stadtteilen wie zum Beispiel Osdorfer Born, Mümmelmannsberg, Kirchdorf Süd oder Steilshoop für zweckmäßig? Wenn ja, warum? Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.