BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2793 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 07.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Gebühren auf den Hamburger Friedhöfen Die Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur der Hamburger Friedhöfe rufen häufig den Unmut derjenigen hervor, die notgedrungen diese Einrichtungen für ihre verstorbenen Angehörigen nutzen müssen. Dabei handelt es sich zumeist um Menschen im höheren Alter, die auf Rentenzahlungen oder die Grundsicherung angewiesen sind. Umso schmerzlicher treffen diese Menschen die im Trauerfall dann aufzubringenden Geldmittel. Dabei sind Friedhöfe Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit einer besonderen sozialen Verpflichtung verbunden. Aus diesem Grund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Friedhöfe – AöR – (HF) – wie folgt: 1. Welche Friedhöfe werden auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit für Bestattungen genutzt, und wer ist der jeweilige Betreiber/die jeweilige Betreiberin? Siehe Anlage. 2. Gilt für die Friedhöfe, die von der AöR und den Bezirken betrieben werden , eine einheitliche Gebührenordnung? a. Wenn ja: Wer ist federführend bei der Gebührengestaltung? b. Wenn ja: seit wann? Ja. Die Federführung liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie und lag in der Vergangenheit bei der jeweils für das Bestattungswesen zuständigen Vorläuferbehörde . 3. Welche Rückstellungen für Investitionen auf den Friedhöfen wurden aus den eingenommenen Gebühren gebildet? Bitte nach Friedhöfen beziehungsweise Betreibern aufschlüsseln. Bezirksfriedhöfe: Für Investitionen auf den Bezirksfriedhöfen wurden bisher bei den Bezirksämtern keine Rückstellungen gebildet. Finanzmittel für notwendige Investitionen werden von der BUE eingeplant und zur Verfügung gestellt. Es werden auch hier keine Rückstellungen für Investitionen auf Friedhöfen gebildet. Drucksache 21/2793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 HF: Keine, da nach § 249 Handelsgesetzbuch die Bildung von Rückstellungen für Investitionen unzulässig ist. Kirchliche Friedhöfe: Zu den kirchlichen Friedhöfen liegen der BUE dazu keine Informationen vor, da diese eigene Gebührensatzungen beschließen. 4. Wie werden die eingenommenen Gebühren der Friedhöfe im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der Betreiber gebucht? Die Gebühren der bezirklichen Friedhöfe werden im jeweiligen Einzelplan der Bezirksämter in der Produktgruppe Management des öffentlichen Raumes gebucht. Die Erlöse werden dort zur Deckung der Kosten genutzt. Die Friedhöfe der Hamburger Friedhöfe – AöR – buchen die Gebühren im Wirtschaftsplan der Anstalt. HF verwendet die Gebühreneinnahmen ausschließlich für seine vier Friedhöfe. Zu den kirchlichen Friedhöfen liegen der BUE dazu keine Informationen vor, da diese ihre Friedhöfe selbständig verwalten. 5. Kommen die eingenommenen Gebühren dem jeweiligen Friedhof für dessen Betrieb zugute oder findet ein Pooling der Einnahmen statt? Die Gebühren der Bezirksfriedhöfe sind, wie alle Erlöse der Bezirksämter, Bestandteil des Ergebnisplans des Bezirksamtes und der jeweiligen Produktgruppen. Es gibt keinen gesonderten geschlossenen Regelkreis nur allein für bezirkliche Friedhöfe. Erlöse innerhalb der Produktgruppe dienen der Deckung aller Kosten dieser Produktgruppe und werden damit auch im Bereich der Friedhöfe eingesetzt. HF verfügt über die eingenommenen Gebühren ausschließlich für den Betrieb ihrer Friedhöfe. 6. Für welche Friedhöfe sind die derzeit erhobenen Gebühren nicht kostendeckend , und aufgrund welcher Kostenstruktur ergibt sich diese Unterdeckung? Bezirke: Die Prüfung der Kostendeckung von Gebühren findet in der Gesamtheit aller jeweiligen Bezirksfriedhöfe pro Bezirk statt. Bei den im Bezirk Hamburg-Mitte vorhandenen Friedhöfen wurde eine Kostenunterdeckung festgestellt (Kostendeckungsgrad 80 Prozent ). Die Unterdeckung liegt an dem hohen Anteil der Personalkosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen im Verhältnis zu den anfallenden Gebühren . HF: Die Gebühren werden jährlich kostendeckend kalkuliert. Nicht berücksichtigt sind die sprunghaft angestiegenen Kosten für die Bildung von Pensionsrückstellungen als Folge der niedrigen Zinsen sowie zukünftige Sanierungskosten insbesondere für Gebäude und Kapellen. 7. Wie haben sich die Gebühren für eine einzelne Grabstelle beispielhaft für einen Sarg beziehungsweise eine Urne seit dem Jahr 2000 auf den Hamburger Friedhöfen entwickelt? Bitte mit Nutzungsdauer aufführen und, sofern es unterschiedliche Gebührensätze auf Friedhöfen gibt, diese aufführen. 8. Wie haben sich die Gebühren für die Nutzung einer Kapelle oder ähnlicher Örtlichkeiten seit dem Jahr 2000 auf den Hamburger Friedhöfen entwickelt? Bitte auch gegebenenfalls bereits genehmigte Erhöhungen mit aufführen. Bitte mit Nutzungsdauer aufführen und, sofern es unterschiedliche Gebührensätze auf Friedhöfen gibt, diese aufführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2793 3 Siehe Drs. 21/2577. 9. Welche Kosten werden seitens der Friedhofsbetreiber/-innen zum Beispiel für die Bereitstellung einer Kapelle als Grundlage zur Gebührengestaltung angeführt? Und wie haben sich diese Kosten seit 2000 entwickelt ? Für die Bereitstellung einer Kapelle werden als Basis der Gebührenkalkulation folgende Kosten angesetzt: - Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen - Energiekosten - Reinigungskosten - Instandhaltungskosten Da diese Kosten je nach Größe, Alter, Zustand et cetera von Kapelle zu Kapelle erheblich differieren, werden nachstehend als Beispiel die jährlichen Kosten der Kapelle 10 auf dem Ohlsdorfer Friedhof angegeben: - 2005: 165.000 Euro - 2013: 170.000 Euro 10. Durch wen und wann wurden die Gebührenerhöhungen für die Friedhofsnutzung seit 2000 jeweils genehmigt? Die Gebührenanpassungen erfolgen jährlich. Änderungen oder Erhöhungen werden durch den Senat beschlossen. 11. Wie werden die Gebühren für die Friedhöfe der Freien und Hansestadt Hamburg berechnet? Gibt es bezüglich der Kostenstruktur Mischkalkulationen (zum Beispiel ein Verwaltungsanteil)? a. Wenn ja: Welche Kosten fließen in die Mischkalkulation ein, und wie werden diese auf die Gebühren umgelegt? b. Wenn nein: Liegen der Stelle, die die Gebührenerhöhung genehmigt , die genauen Kostenpositionen der einzelnen bepreisten Dienstleistungen vor? c. Wenn nein: Auf welcher Basis erfolgt die Genehmigung von Gebührenerhöhungen ? Die Gebühren werden gemäß Gebührengesetz unter Berücksichtigung der Grundsätze der Kostenermittlung jährlich angepasst. Es erfolgt eine produktbezogene Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Kosten, die auch die Prognosen der Sterbezahlen des Statistischen Landesamtes und die aus den Vergangenheitswerten errechneten Fallzahlenentwicklungen berücksichtigt. Die kirchlichen Friedhöfe ermitteln und verabschieden ihre Gebühren selbständig. 12. Wie viel Personal wird seitens der Freien und Hansestadt Hamburg, der Bezirke beziehungsweise der AöR für den Betrieb der Friedhöfe eingesetzt ? Bitte nach Stellen, VZÄ und Friedhöfen aufschlüsseln. Bezirksamt Friedhof Stellen VZÄ Hamburg-Mitte Neuer Friedhof Finkenwerder 2,00 2,00 Alter Friedhof Finkenwerder Friedhof Finkenriek 3,00 3,00 Friedhof Kirchdorf-Amtshof Bewirtschaftung und Verwaltung 1,00 0,80 Gesamt HH-Mitte 6,00 5,80 Altona Hauptfriedhof Altona 11,40 11,19 Bewirtschaftung und Verwaltung Gesamt Altona Bergedorf Friedhof Bergedorf 11,50 10,33 Drucksache 21/2793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirksamt Friedhof Stellen VZÄ Bewirtschaftung und Verwaltung 2,00 1,77 Gesamt Bergedorf 13,50 12,10 Harburg Friedhof Langenbek 4,00 4,00 Hauptfriedhof Neugraben 3,84 2,84 Friedhof Fischbek Alter Friedhof Neugraben Bewirtschaftung und Verwaltung 2,30 2,30 Gesamt Harburg 10,14 9,14 Bezirkliche Friedhöfe gesamt 41,04 38,23 Hamburger Friedhöfe – AöR – Stellen VZÄ Friedhof Ohlsdorf 176 170,72 Friedhof Öjendorf 35 33,9 Friedhof Volksdorf 8 7,75 Verwaltung und andere Dienstleistungsbereiche 90 86,25 309 298,62 Hamburger Krematorium GmbH 27 26,5 13. Wie viele Bestattungen gab es auf den Friedhöfen im Stadtgebiet seit dem Jahr 2000? Bitte nach Friedhöfen und Art der Bestattung aufschlüsseln . Siehe Drs. 21/2577. 14. Wie viele der vorgenannten Bestattungen wurden privat, von Angehörigen beziehungsweise dem/der Verstorbenen selbst bezahlt? Bei wie vielen der vorgenannten Bestattungen wurden staatliche Gelder zur Unterstützung einer Beerdigung zur Finanzierung benötigt? Der Rechnungsausgleich der Bestattungsgebührenbescheide wird statistisch nicht gesondert erfasst. Die Zahl der Fälle, in denen staatliche Mittel eingesetzt wurden (Sozialbestattungen), entwickelte sich seit 2000 wie folgt: Jahr Anzahl Sozialbestattungen 2000 1.387 2001 1.130 2002 1.131 2003 1.033 2004 1.309 2005 1.609 2006 1.283 2007 1.200 2008 1.322 2009 1.321 2010 1.199 2011 1.247 2012 1.172 2013 1.252 2014 1.193 2015 (bis einschl. Sept.) 936 15. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der seitens öffentlicher Stellen zur Unterstützung von Beerdigungen aufgewendet wurde? Bitte die Entwicklung seit 2000 aufführen. Kosten der Sozialbestattung werden erst seit 2005 im Haushalt gesondert erfasst. Für die Jahre 2000 bis 2004 ließen sich die entsprechenden Angaben nur durch eine Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2793 5 manuelle Auswertung mehrerer Tausend Akten ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Seit 2005 wurden für den Teilbereich Bestattungen nach § 74 SGB XII (Sozialbestattungen ) folgende Beträge aufgewendet: Jahr Kosten (in Tsd. Euro) 2005 3.371 2006 2.958 2007 3.196 2008 3.283 2009 3.514 2010 3.360 2011 3.394 2012 3.234 2013 3.501 2014 3.209 2015 (bis einschl. Sept.) 2.805 16. Beabsichtigen die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die Betreiber der Friedhöfe bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen eine Sozialstaffelung einzuführen? a. Wenn ja: bis wann? b. Wenn nein: warum nicht? Seitens der zuständigen Behörde gibt es hinsichtlich der Sozialbestattungen keine derartigen Überlegungen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit werden die Kosten der Sozialbestattung für die bestattungspflichtigen Personen übernommen. 17. Die „Hamburger Friedhöfe – AöR –“ hat auf ihrem Internetauftritt die Geschäftsberichte 2007 bis 2012 veröffentlicht. Gibt es Geschäftsberichte der vorgenannten AöR ab 2013? a. Wenn ja: Wo sind diese einsehbar? b. Wenn ja: Warum sind die Berichte nicht auf der Internetseite der „Hamburger Friedhöfe – AöR –“ einsehbar? c. Wenn nein: warum nicht? Die Abschlüsse der Jahre 2013 und 2014 der Hamburger Friedhöfe – AöR – sind aufgestellt , aber noch nicht endgültig festgestellt und genehmigt. Für die Erteilung eines uneingeschränkten Testats fordern die Wirtschaftsprüfer eine handelsrechtliche Korrekturbewertung der Friedhofsgrundstücke. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden. Drucksache 21/2793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Ev. –Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein Friedhof Bernadottestraße Ev. –Luth. Kirchengemeindeverband Altona Friedhof Diebsteich Ev. –Luth. Kirchengemeindeverband Altona Friedhof Holstenkamp Ev. –Luth. Kirchengemeindeverband Altona Friedhof Bornkamp Ev. –Luth. Kirchengemeindeverband Altona Friedhof Blankenese Ev. –Luth. Kirchengemeindeverband lankenese Friedhof Groß Flottbek Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Flottbek Friedhof Nienstedten Ev.-Luth Kirchengemeinde Nienstedten Friedhof Eidelstedt Ev.-Luth Kirchengemeinde Eidelstedt Friedhof Stellingen Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stellingen Friedhof Niendorf Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf Ev. – Luth. Kirchenkreis Hamburg - Ost Friedhof Allermöhe Ev.-Luth. Dreieinigkeitskirche Allermöhe-Reitbrook Friedhof Altengamme Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai zu Altengamme Friedhof Billwerder Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Hamburg-Billwerder Alter und Neuer Friedhof Curslack Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis zu Curslack Friedhof Finkenwerder Ev.-Luth. Kirchengemeinde Finkenwerder Alter u. Neuer Südfriedhof Kirchenwerder Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirchwerder Friedhof Moorburg Ev.-Luth. Kirchengemeinde Moorburg Friedhof Moorfleet Ev.-Luth. St. Nikolaikirchengemeinde Hamburg-Moorfleet Friedhof Neuengamme Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis zu Neuengamme Friedhof Ochsenwerder Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Pankratius zu Ochsenwerder Friedhof Bergstedt Kirchengemeindeverband Bergstedt Friedhof Bramfeld Ev.-Luth. Simeonkirchengemeinde Bramfeld Friedhof Hinschenfelde Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tonndorf Friedhof Rahlstedt Kirchengemeindeverband Rahlstedt Friedhof Schiffbek Ev.-Luth. Kirchengemeinde in Schiffbek und Öjendorf Friedhof Steinbek Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirche in Steinbek Friedhof Tonndorf Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tonndorf Alter Friedhof Wandsbek Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tonndorf Neuer Friedhof Harburg Ev.-Luth. Gesamtverband Harburg Friedhof Wilstorf Ev.-Luth. Paul-Gerhardt- Kirchengemeinde in Hamburg-Harburg Friedhof Kirchdorf Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirchdorf Friedhof Neuenfelde Ev.-Luth. St. Pankratius- Kirchengemeinde in Hamburg- Neuenfelde Friedhof Sinstorf Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sinstorf weitere Mennonitenfriedhof- Friedhof Altona Jüdische Gemeinde in Hamburg Jüdischer Friedhof Ohlsdorf Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona staatliche Friedhöfe der FHH Friedhof Ohlsdorf Hamburger Friedhöfe -AöR- Friedhof Öjendorf Hamburger Friedhöfe -AöR- Waldfriedhof Volksdorf Hamburger Friedhöfe -AöR- Waldfriedhof Wohldorf Hamburger Friedhöfe -AöR- Friedhof Altona Bezirksamt Altona Neuer Friedhof Finkenwerder Bezirksamt Hamburg -Mitte Alter Friedhof Finkenwerder Bezirksamt Hamburg -Mitte Friedhof Finkenriek Bezirksamt Hamburg -Mitte Friedhof Kirchdorf-Amtshof Bezirksamt Hamburg -Mitte Friedhof Langenbek Bezirksamt Harburg Heidefriedhof Neugraben Bezirksamt Harburg Friedhof Fischbek Bezirksamt Harburg Alter Friedhof Neugraben Bezirksamt Harburg Friedhof Bergedorf Bezirksamt Bergedorf