BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2799 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 08.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Lohnungleichheit in den Jobcentern – Unterschiede in der Bezahlung zwischen städtischen und BA-Angestellten beseitigen! Nachfrage zur Drs. 21/1996 Die Drs. 21/623 wurde in der Bürgerschaft vom 11.6.2015 in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration verwiesen. Dort wurde die Drs. 21/623 am 22.09.2015 entsprechend behandelt und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration empfahl der Bürgerschaft mehrheitlich – gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – den Antrag aus Drs. 21/623 in geänderter Fassung nach dem Petitum der Abgeordneten von SPD und GRÜNEN anzunehmen (Drs. 21/1996). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sowohl in der genannten Sitzung der Bürgerschaft als auch in der anschließenden Befassung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration sehr deutlich gemacht, dass er die Zielsetzung einer Angleichung der Entlohnung ausdrücklich teile, die rechtliche Umsetzung allerdings als problematisch einschätze, da sie das Einverständnis der Mitglieder der Tarifgemeinschaft der Länder voraussetze. Ob und wann eine Lösung erzielt werden könne, sei deshalb offen. Der Senat wirbt im Kreis der Länder aktiv für seine Position. Unter anderem ist die für Arbeit zuständige Senatorin aktuell schriftlich an die Mitglieder der Arbeits- und Sozialministerkonferenz herangetreten, um die Diskussion in der Tarifgemeinschaft der Länder vorzubereiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Prüfung nach dem Petitum zu III. Punkt 1. die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei team.arbeit.hamburg (t.a.h) zu verringern? Stand der Prüfung ist, dass eine Verringerung der Entgeltdifferenzen bei den Angestellten eine Abstimmung mit den Mitgliedern der Tarifgemeinschaft der Länder über eventuelle übertarifliche Leistungen für Angestellte voraussetzt, die einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesen sind. Im Beamtenbereich beträgt der Abstand der Besoldung von Landesbeamtinnen und Beamten bei Jobcenter team.arbeit.hamburg zu denen des Bundes in den meisten Fällen circa 2 Prozent. Dieser Abstand lässt sich aufgrund des beamtenrechtlichen Gebotes der Gleichbehandlung aller Landesbeamtinnen und -beamten, das heißt auch derjenigen der Kernverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht verringern. 2. Nach III. Punkt 2. des Petitums wurde der Senat ersucht den Bericht bis Ende des Jahres 2015 der Bürgerschaft vorzulegen. Wann ist mit diesem Bericht zu rechnen? Drucksache 21/2799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Aus welchen Gründen liegt der Bericht noch nicht vor? Siehe Vorbemerkung.