BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/280 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Birgit Stöver (CDU) vom 17.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Probleme auf dem Flüchtlingswohnschiff „Transit“ Seit Ende Februar befinden sich auf dem 110 m langen und 11 m breiten Wohnschiff „Transit“ im Harburger Binnenhafen Flüchtlinge. Der Chartervertrag für das Schiff mit einer Wohnfläche von 1.400 m2 und einer maximalen Belegungsstärke von 224 Personen läuft bis Ende 2019. Die Charterrate beträgt monatlich 117.500 Euro, die gesamten Betriebskosten liegen bei etwa 122.000 Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen sind aktuell auf dem Schiff untergebracht? Wann wird mit einer Vollbelegung gerechnet? Derzeit sind 56 Personen auf der „Transit“ untergebracht (Stand 20. April 2015). Nach der derzeitigen Planung soll die Belegung ab der 18. Kalenderwoche fortgesetzt werden und Mitte Juni mit der Vollbelegung von 216 Plätzen ihren Abschluss finden. 2. Entsprechen die monatlichen Betriebskosten dem oben dargestellten Volumen? Wenn nein, wie sehen sie aktuell aus? Fallen sie unabhängig von der Belegung an? Siehe Drs. 20/14035. Änderungen ergaben sich nicht. Hinzu kommen Personalkosten für das Unterkunfts- und Sozialmanagement (2,5 Vollkräfte , 11.604 Euro pro Monat) und den technischen Dienst (eine Vollkraft, 3.583 Euro pro Monat). Für den von Januar bis März eingesetzten Sicherheitsdienst wurden in diesem Zeitraum insgesamt rund 65.000 Euro abgerechnet. Für die verbrauchsabhängigen Kosten liegen noch keine Abrechnungen vor. Diese Kosten werden wegen der fehlenden Anschlüsse an landseitige Ver- und Entsorgungsnetze für die ersten Wochen der Liegezeit höher sein, danach werden von der Belegungszahl abhängige Kosten erwartet, die sich von denen einer Einrichtung an Land nicht wesentlich unterscheiden. 3. Welche praktischen, funktionalen und sicherheitstechnischen Mängel wurden nach Eintreffen der „Transit“ in Harburg festgestellt? Sind diese Mängel mittlerweile behoben? Wenn nein, wann wird dies jeweils der Fall sein? Wer übernimmt die Kosten der Beseitigung und wie hoch werden die Kosten voraussichtlich ausfallen? Bei der Übernahme der „Transit“ entsprachen die Feuerschutztüren zu den Küchenräumen und den Treppenhäusern nicht vollständig den Anforderungen an den Brand- Drucksache 21/280 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutz. Der Eigentümer des Schiffes hat dies auf Anforderung nachgebessert, die Kosten sind nicht bekannt. An der elektrischen Anlage wurden durch einen von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) beauftragten Elektriker Mängel hinsichtlich der Erdung, der Absicherung einzelner Stromkreise sowie der allgemeinen Ausführung der Anlage gefunden. Diese Mängel wurden beseitigt, die Anlage wurde einer gründlichen Prüfung nach geltenden Richtlinien unterzogen. Die Kosten belaufen sich auf circa 10.000 Euro, eine Endabrechnung steht noch aus. Die Verhandlungen über die endgültige Verteilung der Kosten der Nachbesserungsarbeiten zwischen f & w als Mieter und dem Eigner der „Transit“ sind noch nicht abgeschlossen . 4. Hat es im Vorwege der Anmietung der „Transit“ eine Beteiligung der Fachleute der Wasserschutzpolizei, der Feuerwehr und der Hamburg Port Authority gegeben und warum wurden etwaige Mängel nicht bereits im Vorwege der Anmietung und des Umbaus beseitigt? Bitte um nähere Erläuterung. Vor der Anmietung der „Transit“ ist diese in Rotterdam von Vertretern der Fachbehörde , f & w, der Hamburg Port Authority (HPA) und einem von HPA beauftragten Ingenieurbüro besichtigt und begutachtet worden. Dabei und in der Folge wurden auch die erforderlichen Umbaumaßnahmen vereinbart. Während des Umbaus, zum Teil noch vor Abschluss des Mietvertrages, haben wiederholt Besichtigungen durch das Ingenieurbüro zur Begleitung der Umbaumaßnahmen stattgefunden. Auch Vertreter der Feuerwehr Hamburg haben das Schiff bereits in Rotterdam besichtigt und eine Liste der zur Gewährleistung des Brandschutzes erforderlichen Umbauten erstellt, diese ist Bestandteil des Mietvertrages geworden. Am 12. Dezember 2014 hat die „Transit“ die Zulassung als Binnenschiff von der niederländischen Zertifizierungsbehörde Scheepvaart Inspectie/Inspectie Leefomgeving en Transport (SI/ILT) erhalten. Nach der Anlieferung nach Hamburg haben weitere Besichtigungen und Untersuchungen durch beauftragte Ingenieure stattgefunden. Mängel, die erst in diesem Zusammenhang erkannt wurden, sind zeitnah behoben worden. 5. Stimmt es, dass ein Deck nicht belegt werden konnte/kann, weil die schweren Stahltüren und deren Bedienungseinrichtungen für jedermann (auch Kinder) zugänglich waren/sind? Bitte um nähere Erläuterung. Nein. Die etwa kniehohen Flutschutztüren im unteren Wohndeck dienen dazu, dieses Deck während der Überfahrt der Barge von einem Liegeplatz zum anderen in mehrere Abteilungen zu unterteilen, um die Ausbreitung von eindringendem Wasser zu bremsen . Nach dem Festmachen haben sie keine Funktion mehr. Die Türen wurden vor der Belegung deaktiviert und können nicht mutwillig oder versehentlich ausgelöst werden . 6. Stimmt es, dass erhebliche Probleme mit den Sanitäranlagen bestehen, weil die Hebeanlage nicht ordnungsgemäß funktioniert? Bitte um nähere Erläuterung. Die Abwasserhebeanlage konnte erst nach Herstellung des Landanschlusses an das Abwassernetz in Betrieb genommen werden. Bis dahin wurde Schmutzwasser über die bordeigenen Fäkalientanks und Tankwagen entsorgt. Nach Inbetriebnahme der Abwasserhebeanlage gab es Probleme durch unsachgemäße Entsorgung über die Toiletten, was zu Störungen der Pumpen bis zum Defekt führen kann. Diese Probleme wurden zeitnah beseitigt, die Bewohner werden informiert , um eine Wiederholung zu vermeiden. Grundsätzliche Mängel der Abwasserhebeanlage liegen nicht vor. 7. Stimmt es, dass es Probleme mit dem Brandschutz gibt? Bitte um nähere Erläuterung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/280 3 Aus technischen Gründen hat sich die Aufschaltung der Brandmeldeanlage (BMA) auf die Feuerwehr verzögert. Da zur Gewährleistung des Brandschutzes für das voll belegte Schiff eine verzögerungsfreie Alarmierung im Brandfall erforderlich ist, erfolgte zunächst nur eine teilweise Belegung. Nach erfolgter Aufschaltung (voraussichtlich in der 18. KW) wird die Belegung fortgesetzt werden, siehe Antwort zu 1. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 8. Stimmt es, dass es Probleme mit Rauchern und Nichtrauchern, deren Separierung und so weiter gibt? Bitte um nähere Erläuterung. Auf dem Wohnschiff herrscht aus Gründen des Brandschutzes Rauchverbot. Die Durchsetzung des Rauchverbots wird durch Information bei Aufnahme der Bewohner und durch regelmäßige Zimmerkontrollen gewährleistet. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit einer Abmahnung geahndet. Bei mehrfachem Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Verlegung in eine andere Unterkunft vorgenommen. Dies war bisher nicht der Fall. 9. Stimmt es, dass beim Abtransport eines Notfallpatienten von Bord der Transit Probleme aufgetreten sind? Bitte um nähere Erläuterung. Nein. Beim Einsatz eines Rettungswagens am 23. März 2015 gegen 18 Uhr wurde ein Bewohner aus Gründen der Praktikabilität über den Außenbereich des Schiffs zum Rettungswagen transportiert. 10. Gibt es Überlegungen zur Verlagerung des Standortes der „Transit“? Bitte um nähere Erläuterung. Das Bezirksamt Harburg prüft, ob ein Liegeplatz für die „Transit“ auch am Ziegelwiesenkanal zur Verfügung gestellt werden kann. Bei einem positiven Ergebnis wäre grundsätzlich eine Verlagerung des Wohnschiffes möglich. 11. Welche Nationalitäten in jeweils welcher Stärke sind derzeit auf der „Transit“ untergebracht? Die Nationalitäten verteilen sich wie folgt: Syrien: 35, Eritrea: acht, Irak: vier, Afghanistan : drei, palästinensische Gebiete: einer, Iran: einer, sonst. asiatische Staaten: vier (Stand 20. April 2015). 12. Sollen zukünftig weitere Schiffe zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet werden? Bitte um nähere Erläuterung. Alle weiteren im Rahmen einer Vorsondierung ermittelten potenziellen Liegeplätze für Wohnschiffe (siehe Drs. 20/13067) liegen im Tidebereich des Hafens und damit auch im Einflussbereich von Sturmfluten. An diesen Liegeplätzen wären erheblich größere Investitionen für Anlegeeinrichtungen erforderlich, die auch im Sturmflutfall ein sicheres Betreten und Verlassen des Schiffes gewährleisten würden. An diesen Liegeplätzen eingesetzte Schiffe müssten zudem über ein ausreichendes Freibord verfügen, um auch im Falle von winterlichem Eisgang die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten . Wegen der dadurch deutlich höheren Kosten hat die Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ am 20. Februar 2015 beschlossen, die Planungen für öffentlich-rechtliche Unterbringung auf Pontons oder Wohnschiffen im Hafengebiet bis auf weiteres aufzugeben.