BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2804 21. Wahlperiode Neufassung 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 08.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün Koalitionsversprechen im Bereich Arbeit und Ausbildung bisher eingehalten? „Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“ lautet der vollmundige Titel des rot-grünen Koalitionsvertrages, der das Ergebnis sich über sieben Wochen hinziehender Verhandlungen gewesen ist. Inzwischen hatte die Koalition rund neun Monate Zeit, die Weichen Richtung Umsetzung des im April 2015 in Kraft getretenen Vertrages zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Bundesagentur für Arbeit (BA) – Regionaldirektion Nord (RD Nord) und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: Arbeit: 1. Gleich zu Beginn der Rubrik Arbeit betont Rot-Grün, wie wichtig dem Senat entwicklungs- und gesundheitsfördernde sowie familienfreundliche Arbeitsbedingungen seien und dass man innovative Modelle zur Erprobung dieser fördern wolle. Wie sieht diese Förderung im Detail aus? Welche der Maßnahmen werden seit wann unterstützt? Am 14. Januar 2016 wurde die Beratungsstelle „Perspektive Arbeit und Gesundheit“ für Beschäftigte und Betriebe eröffnet. Träger der Beratungsstelle ist der Verein „Arbeit & Gesundheit“. Die Beratungsstelle hat die Zielsetzung, die psychische Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg zu erhalten und zu fördern. Psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Der Senat verfolgt auch im Hinblick auf die Sicherung des Angebots an Fachkräften das Ziel, durch Schaffung guter Arbeitsbedingungen und durch die Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Die Beratungsstelle unterstützt Arbeitgeber , Führungskräfte, betriebliche Arbeitsschutzakteurinnen und Arbeitsschutzakteure sowie Betriebsrätinnen und -räte darin, psychische Belastungen richtig einzuschätzen und geeignete betriebliche Maßnahmen zu entwickeln. Für Beschäftigte bietet die Beratungsstelle eine vertrauliche und kostenlose Beratung an. Die Beratungsstelle startet als zweijähriger Modellversuch und wird aus Landesmitteln finanziert. Das Vorhaben wird durch die Agentur für Arbeit Hamburg mit einem speziellen Beratungsangebot begleitet und zudem von den Partnerinnen und Partnern der „Arbeitsschutz- Partnerschaft Hamburg“ sowie dem „Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung – Hamburger Fachkräftenetzwerk“ unterstützt. Seit dem Jahr 2004 arbeitet der Senat zudem im Rahmen der Hamburger Allianz für Familien mit der Handelskammer und später auch mit der Handwerkskammer Drucksache 21/2804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zusammen, um eine familienfreundliche Personalpolitik in Hamburger Unternehmen zu fördern. Seit dem Jahr 2007 zeichnet die Hamburger Allianz für Familien kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach einer entsprechenden Prüfung mit dem Hamburger Familiensiegel aus. Bisher haben 294 Unternehmen das Familiensiegel erhalten. Seit dem Jahr 2005 besteht die Hotline zur familienfreundlichen Gestaltung der Arbeitswelt , durch die eine kostenlose Erstberatung für Unternehmen zur Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen erfolgt. Im Mai 2014 startete das Hamburger Forum Familie und Beruf. In diesem Netzwerk tauschen sich Familiensiegelunternehmen mit fachkundiger Unterstützung zu Best-Practice-Beispielen aus und entwickeln weitere Ideen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Projekte der Hamburger Allianz für Familien siehe unter: www.hamburg.de/familienallianz. Ferner wird gemeinsam mit Hamburger Unternehmen eine Initiative zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angestrebt. In diesem Zusammenhang arbeitet die Hamburger Allianz für Familien zusammen mit den zuständigen Behörden an einem Konzept zur Qualifizierung von betrieblichen „Vereinbarkeitslotsen Pflege und Beruf“ (Arbeitstitel), die Beschäftigte über gesetzliche Regelungen, die Pflegeinfrastruktur und über Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beraten. Dazu soll den teilnehmenden Unternehmen ergänzend ein Praxisleitfaden zur Verfügung gestellt werden. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Operationellen Programms zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Freien und Hansestadt Hamburg in der Förderperiode 2007 – 2013 wurde vom 1. März 2010 bis 31. Dezember 2013 das Projekt „Teilzeitausbildung in Hamburg “ gefördert. In der Förderperiode 2014 – 2020 wurde dieser Ansatz erneut ausgeschrieben . Vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 fördert der Senat daher das Projekt „Servicestelle Ausbildung in Teilzeit – SAiT“. Mit diesen Angeboten werden alleinerziehende junge Frauen und Männer sowie Personen, die zu Hause Angehörige pflegen, zur Teilzeit-Ausbildung beraten. Betriebe können sich ebenfalls über die Teilzeit -Ausbildung informieren und über Möglichkeiten der Umsetzung beraten lassen. Für die beiden Projekte hat der Senat insgesamt 1,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die jeweils zu 50 Prozent aus dem jeweiligen Operationellen Programm und aus Landesmitteln finanziert werden. 2. Es sollte außerdem die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung im öffentlichen Dienst geschaffen werden. Ist dies geschehen beziehungsweise zu wann ist die Umsetzung der Absicht geplant? Im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes sind im öffentlichen Dienst Ausbildungen in Teilzeit für Tarifangestellte bereits möglich. Für Beamtinnen und Beamte besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Dieser ermöglicht auch die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit. Im Fall eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit werden die Folgen und Rahmenbedingungen für die jeweilige Ausbildung der Beamtin oder des Beamten individuell bewertet und geplant. 3. Befristete Verträge im öffentlichen Dienst sollten die Ausnahme werden. Wie viele befristete Arbeitsverträge gab es bei der Freien und Hansestadt Hamburg 2014 und wie viele waren es 2015? Wie viele davon wurden 2015 neu abgeschlossen? Im Jahr 2014 gab es bei der Freien und Hansestadt Hamburg 3.896 befristete Verträge , siehe auch Drs. 21/1000. Im Jahr 2015 betrug diese Zahl 4.143, darunter waren 2.410 neu abgeschlossene befristete Verträge. Schwerpunkte bei der Zunahme im Jahr 2015 liegen bei der Behörde für Schule und Berufsbildung (einschließlich des Hamburger Instituts für berufliche Bildung) und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung. Der Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse ist auch auf den erhöhten Zugang von Flüchtlingen nach Hamburg und den damit einhergehenden Personalmehrbedarfen zurückzuführen. Die Angaben für das Jahr 2015 basieren auf dem zum Stichtag 31. Dezember 2015 aus dem Personalverwaltungssystem PAISY erhobenen Datenbestand. Die Zahl der ausgewiesenen neu abgeschlossenen Verträge beinhaltet sowohl befristete Vertrags- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2804 3 verlängerungen als auch befristete Neueinstellungen. Eine differenzierte Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Befristete Verträge sollten nur noch unter Einhaltung strenger Regularien möglich sein. Diese wollte Rot-Grün aufstellen. Ist dies bereits geschehen ? Wenn ja, wann und wie lautet der Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Auf Bundesebene setzt sich der Senat weiter dafür ein, den Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch Abschaffung der sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zu senken (siehe BR.-Drs. 343/13). Auch im Rahmen des Fachkräftenetzwerkes werden mit den Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern sowie Behörden und weiteren Institutionen mögliche Initiativen im Rahmen des Einsatzes für gute Arbeitsbedingungen geprüft. 5. Wie im Koalitionsvertrag avisiert, wurde der Hamburger Mindestlohn erhöht, und zwar von 8,50 Euro auf 8,67 Euro. Der Senat hat aber zugleich angekündigt, auch die praktische Durchsetzung des Mindestlohns zu stärken. Wie geschieht dies und welche der Maßnahmen sind in der aktuellen Legislaturperiode hinzugekommen? Ziel des Senates ist, durch begleitende, aufklärende Öffentlichkeitsarbeit die praktische Durchsetzung des Mindestlohns und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutungen zu schützen. Zuständig für die Überwachung der Mindestlöhne (gesetzlicher Mindestlohn, branchenspezifischer Mindestlöhne) ist der Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Insbesondere zu Beginn des Jahres 2015 hat die für Arbeit zuständige Behörde eine Reihe von Gesprächen mit Unternehmen und Interessenverbänden geführt beziehungsweise an Veranstaltungen teilgenommen und Fragestellungen zur Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes diskutiert (zum Beispiel DVZ – Symposium, Mindestlohn und seine Folgen für Logistikunternehmen, Gespräch mit der Landesfachgruppe Obstbau). Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Internet zeitnah zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes umfassend Informationen für Beschäftigte und Arbeitgeber aufbereitet, die unter anderem auch über eine Hotline abzurufen sind (siehe http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Startseite/ start.html). Für Beschwerden steht weiterhin das Postfach der für den Mindestlohn zuständigen Behörde unter der E-Mail mindestlohn@basfi.hamburg.de zur Verfügung. Das Beschwerdeaufkommen war bislang sehr gering. In verschiedenen Fachveranstaltungen führt die zuständige Behörde die Öffentlichkeitsarbeit fort – schwerpunktmäßig unter dem weiter gefassten Thema „Gute Arbeit“ beziehungsweise faire Arbeitsbedingungen (zum Beispiel ESF-Jahresfachkonferenz 2015). Zentraler Partner ist hierbei die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ziel der Servicestelle ist es, Unionsbürgerinnen und -bürger, insbesondere aus Ost- und Südosteuropa, über die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie über die Niederlassungsfreiheit in Hamburg zu informieren. Die Servicestelle informiert zum Arbeits- und Sozialrecht , Arbeitnehmerüberlassungsrecht und Steuerrecht, um das Ziel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ durchzusetzen und faire Arbeitsbedingungen am Hamburger Arbeitsmarkt für alle Beschäftigten sicher zu stellen. Für die aktuelle Projektlaufzeit (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016) stellt der Senat 1,4 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu 50 Prozent aus dem Hamburger ESF-Programm und aus Landesmitteln finanziert werden. Zugleich hat der Senat bereits 2012 die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit mit der Organisation des Runden Tisches Fairness und klare Regeln am Hamburger Drucksache 21/2804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Arbeitsmarkt beauftragt, der kontinuierlich arbeitet. Der Runde Tisch dient dem Informationsaustausch sowie der Abstimmung zum Vorgehen von Behörden, arbeitsmarktlichen Akteuren und anderen Beratungsstellen (siehe Drs. 20/13740). 6. Die Antwort des Senats in Drs. 21/2459 hat ergeben, dass der Senat 2015 100 der zugesagten zusätzlichen 1.000 öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze geschaffen hat. Diese sollen laut Koalitionsvertrag vorrangig an Eltern aus Familien mit Kindern gehen. Ist diese Zielvorgabe bei der Platzvergabe bisher berücksichtigt worden? Wenn ja, wie und wie viele der 100 Plätze gingen an Eltern? Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine Angabe, ob dabei Eltern berücksichtigt wurden (siehe Drs. 21/2711). Eine Auswertung der Zahl der Eltern, die in Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eingetreten sind, erfolgt durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit nicht, eine händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zum Stand der Planungen des weiteren Aufbaus des sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg siehe ebenfalls Drs. 21/2711. Außerdem wird die zuständige Behörde für das Jahr 2016 eine Zielvereinbarung mit Jobcenter zur Förderung von Frauen im Hamburger Arbeitsmarkt abschließen sowie ein Modellprojekt zur Förderung von Eltern mithilfe öffentlich geförderter Beschäftigung initiieren. 7. Rot-Grün beschloss im April, die weitere programmatische Ausrichtung des Gemeinsamen Arbeitsprogrammes 2015/2016 in einer Klausur festzulegen . Wann fand oder findet diese statt? Wenn sie bereits stattgefunden hat: Wie lauten die Ergebnisse? Die Klausur hat am 10. August 2015 stattgefunden. Die Ergebnisse werden Bestandteil des Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms für die Legislaturperiode. Der Entwurf des Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms wird zurzeit zwischen der Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter und der zuständigen Behörde abgestimmt. Hintergrund ist unter anderem, dass die Haushaltsberatungen des Bundes aufgrund der Flüchtlingsthematik noch nicht abgeschlossen waren, sodass die Höhe der Eingliederungsmittel für 2016 erst Mitte Dezember festgesetzt wurde. 8. Ist es dem Senat wie angestrebt gelungen, 2015 den Eingliederungstitel vollständig auszuschöpfen und eine Verschiebung der Mittel in das Verwaltungsbudget zu unterlassen? Wie hoch war das von der Arbeitsagentur im Eingliederungstitel zur Verfügung gestellte Budget 2015? Welcher Betrag ist für 2016 vorgesehen? Der Eingliederungstitel von Jobcenter in Höhe von rund 104 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft. In dieser Legislaturperiode erfolgte bisher keine zusätzliche Verschiebung von Eingliederungsmitteln in das Verwaltungsbudget. Der Agentur für Arbeit Hamburg standen im Jahr 2015 rund 50 Millionen Euro im Eingliederungstitel zur Verfügung. Mittel in gleicher Höhe sind für das Jahr 2016 vorgesehen . 9. Rot-Grün wollte, um den Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte in Hamburg zu verbessern, die Ansiedlung entsprechender Unternehmen – beispielsweise im Logistikbereich – forcieren. Welche Maßnahmen wurden zur Erreichung dieses Ziels bisher ergriffen und gibt es bereits Erfolge zu verzeichnen? Bei Unternehmensansiedlungen wird auch auf die Möglichkeiten von Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte geachtet. Aufgrund der Vielzahl von zu berücksichtigenden Unternehmensaspekten wie Flächengröße, baurechtliche Ausweisung und Unternehmensprofil ist die Ansiedlung von dem jeweiligen Unternehmensprofil abhängig. Bei Einzelfällen in der Logistikbranche konnten jedoch Ansiedlungsfälle erfolgreich inner- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2804 5 halb des Hamburger Stadtgebietes gehalten und Arbeitsplätze für Geringqualifizierte gesichert werden. 10. Im Koalitionsvertrag heißt es, der Senat setze sich dafür ein, dass der Übergang zwischen Beruf und Ruhestand durch flexiblere Arbeitszeiten besser gelingt. Wie sieht dieser Einsatz konkret aus? Flexiblere Übergänge und Arbeitszeiten bedürfen einer Klärung auf Bundesebene beziehungsweise zwischen den Tarifvertragsparteien. Auf Bundesebene beteiligt sich Hamburg daher am Vorhaben Arbeitswelt 4.0. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach flexibleren Übergängen in den Ruhestand sowie flexiblen Arbeitszeitmodellen behandelt. Ausbildung: 11. Im Koalitionsvertrag wird auch das Hamburger Ausbildungsplatzprogramm (HAP) erwähnt. Hier werden Jugendliche bis 24 Jahre gefördert, die wegen schwacher schulischer Leistungen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, obwohl sie grundsätzlich ausbildungsreif sind. a) Wie viele neue Teilnehmer nimmt das Programm jedes Jahr seit dessen Start neu auf? b) Wie viele Träger beteiligen sich? c) Auf welche Berufe werden die Teilnehmer vorbereitet? Das Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP) wurde 1983 vom Senat mit der Drs. 11/745 aufgelegt. Für die Daten der Jahre 1998 bis 2006 siehe Drs. 16/1934, 16/3842, 17/2990, 18/793 und 18/5147. Für das Jahr 2007 siehe Anlage. Seit 2008 werden die Daten im Anhang des jährlich erscheinenden Ausbildungsreports veröffentlicht, zu finden unter http://www.hamburg.de/contentblob/3047210/data/ausbildungsreport-2009.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/2974494/data/ausbildungsreport-2010.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/3134600/data/ausbildungsreport-2011.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/3623200/data/ausbildungsreport-2012.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/4110826/data/ausbildungsreport-2013- dokument.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/4375930/data/ausbildungsreport- 2014.pdf, http://www.hamburg.de/contentblob/4609666/data/ausbildungsreport-2015- datei.pdf. Für den Zeitraum vom Beginn bis 1997 konnten die Daten nicht ermittelt werden, da die entsprechenden Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren bereits vernichtet wurden. d) Welche Kosten verursacht das das HAP jährlich und wer übernimmt sie? Zu den Kosten für den Zeitraum 2000 bis 2009 siehe Drs. 19/7271. Seit dem Jahr 2008 erfolgt die Veröffentlichung im jährlich erscheinenden Ausbildungsreport. Die Angaben für den Zeitraum vom Beginn bis 1999 konnten nicht ermittelt werden, da die entsprechenden Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren bereits vernichtet wurden. e) Laut Koalitionsvertrag soll das HAP auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Geschieht dies bereits? Wann ist mit einem Ergebnis der Überprüfung zu rechnen? f) Auch sollen die Erfolgskriterien beleuchtet werden. Welche sind dies derzeit? Werden sie erfüllt? Läuft hier die Überprüfung bereits und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Die zuständige Behörde führt regelmäßig Erfolgskontrollen hinsichtlich der Auslastung der Maßnahmen, der Überleitung in betriebliche Ausbildung, des Ausbildungserfolgs Drucksache 21/2804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 und des Übergangs in den Arbeitsmarkt durch. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. a) bis c). Für eine weitergehende Wirksamkeitsprüfung des HAP sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 19/8567. 12. Die Agentur für Arbeit beabsichtigt angeblich, den Jugendberufsagenturen „dauerhaft zusätzliches“ Personal für die Vermittlung von Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Ist dies bereits geschehen? Wenn ja, wo wurde das Personal um wie viel VZÄ und anteilig zum bereits vorhandenen Personal erhöht? Was ist für 2016 geplant? Wenn nein, warum hat die avisierte Aufstockung bisher nicht stattgefunden ? Zum Beginn des Geschäftsjahres 2015 wurde die Ausbildungsstellenvermittlung im gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter auf 29 Vermittlungsfachkräfte konzentriert, diese wurden an die Teams der Jugendberufsagenturen in allen Bezirken angegliedert. Der Agentur für Arbeit Hamburg wurden für diesen Zweck 15 Ermächtigungen für die befristete Einstellung zusätzlicher Vermittlungsfachkräfte (VZÄ) bereitgestellt. Damit ist die Zahl der Fachkräfte in den Standorten der Jugendberufsagentur im Jahr 2015 um rund 5 Prozent auf insgesamt 313 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand November 2015) gestiegen. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt. 13. Des Weiteren sollte das Vermittlungsverfahren optimiert werden. Ist dies bereits geschehen? Wenn ja, wie und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht und zu wann ist die Umsetzung der Zusage geplant? Die personelle Aufstockung, die Anbindung an die Jugendberufsagentur sowie die direkte Bewerberbetreuung durch die Ausbildungsstellenvermittlung führt nach Auskunft der Agentur für Arbeit zu einem effektiveren Vermittlungsverfahren. Im Geschäftsjahr 2015 wurden der Agentur für Arbeit Hamburg 10.546 Ausbildungsstellen und damit 848 Stellen mehr als im Vorjahr gemeldet. Die Zahl der zum 30.09.2015 noch unversorgten Jugendlichen wurde von 1.537 im Vorjahr um 354 oder 23 Prozent auf 1.183 im Jahr 2015 gesenkt. Ergänzend werden für ausbildungssuchende Jugendliche vier Ausbildungscoaching- Agenturen eingesetzt, die bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche unterstützen. Diese Agenturen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln gefördert. 14. Mit dem von der Bürgerschaft einstimmig beschlossenen Antrag „Weiterentwicklung und Fortsetzung der Förderprogramme zum ‚Wohnen für Studierende und Auszubildende‘“ (Drs. 21/2056) wurde dafür gesorgt, dass Studenten und Auszubildende an bereits vorhandenen Standorten subventionierten und somit günstigen Wohnraum erhalten. Im Koalitionsvertrag ist allerdings auch von der Schaffung neuer Wohnungsmöglichkeiten für Auszubildende die Rede. Was ist hierzu für diese Legislaturperiode geplant? Der Senat hält ein Förderprogramm vor, das speziell den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende fördert. Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines geeigneten Grundstücks gestellt werden. Gefördert werden der Neubau sowie die Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Wohneinrichtungen . Auszubildende, die in Hamburg in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden, können diesen Wohnraum anmieten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2804 7 15. Die Handelskammer Hamburg und die Stadt zahlen beide in einen Azubi -Fonds ein, aus dem die pädagogische Begleitung der Auszubildenden finanziert werden soll. a) Seit wann gibt es diesen Fonds? b) Wie wurde die Maßnahme zuvor finanziert? c) Wie viel zahlen beide Partner dort jedes Jahr ein? d) Wofür wurde das Geld bisher verwendet? Siehe Drs. 21/576. Die Mittel aus dem Azubi-Fonds werden für das Azubi-Wohnheim „College Quartier Wandsbek“ eingesetzt, das voraussichtlich im Frühsommer 2016 seinen Betrieb aufnimmt . Drucksache 21/2804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Träger Beruf Plätze Biber Team Hamburg Kaufleute für Bürokommunikation 10 Biber Team Hamburg Servicefachkraft für Dialogmarketing, Kaufleute im Dialogmarketing 10 Biber Team Hamburg Verkäufer/-in, Kaufleute im Einzelhandel 8 Grone-Bildungszentrum für Qualifizierung und Integration Hamburg GmbH - gemeinnützig- Pool: versch. Berufe 3-jährig 25 Grone Netzwerk Hamburg GmbH - gemeinnützig - Fachlagerist/-in 11 Grone Netzwerk Hamburg GmbH - gemeinnützig - Servicefachkraft für Dialogmarketing 3 Grone Netzwerk Hamburg GmbH - gemeinnützig - Verkäufer/-in 6 Internationaler Bund (IB) Friseur/-in, Teilzeit für junge Mütter 9 inab - Ausbildungs- und Beschaeftigungsgesellschaft des bfw mbH Florist/-in 15 Jugendbildung Hamburg gGmbH Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 12 Jugendbildung Hamburg gGmbH Fachkraft im Gastgewerbe 18 Jugendbildung Hamburg gGmbH Fachlagerist/-in 12 Jugendbildung Hamburg gGmbH Verkäufer/-in 9 Passage - Gesellschaft für Arbeit und Integration gGmbH Bauten- und Objektbeschichter/-in 4 Passage - Gesellschaft für Arbeit und Integration gGmbH Fachlagerist/-in 9 Passage - Gesellschaft für Arbeit und Integration gGmbH Pool: Mechaniker/-in 3,5-jährig 6 Passage - Gesellschaft für Arbeit und Integration gGmbH Pool: versch. Berufe 3-jährig 16 Passage - Gesellschaft für Arbeit und Integration gGmbH Verkäufer/-in 5 Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Kaufleute für Bürokommunikation 2 TÜV Nord - Schulungszentrum Fahrzeuglackierer/-in 10 TÜV Nord - Schulungszentrum Karrosseriebauer/-in 10 WHDI - Bildungs-GbmH Bäcker/-in 7 WHDI - Bildungs-GbmH Bau, versch. Berufe 10 WHDI - Bildungs-GbmH Elektro, versch. Berufe 10 WHDI - Bildungs-GbmH Kfz, versch. Berufe 10 WHDI - Bildungs-GbmH Metall, versch. Berufe 10 WHDI - Bildungs-GbmH Sanitär und Heizung, versch. Berufe 10 WHDI - Bildungs-GbmH Tischler/-in 8 Gesamt 275 Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 11.01.2016