BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2811 21. Wahlperiode 15.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken (AfD) vom 08.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Rassistische Ausschreitungen der Silvesternacht in Hamburg In der Silvesternacht ist es in Hamburg, wie in anderen Städten im deutschsprachigen Raum und Europa, zu schweren, ausgedehnten rassistischen Ausschreitungen gekommen. Angehörige verschiedener nach Deutschland eingedrungener Ethnien erniedrigten Menschen unserer westlichen Kultur. Folgende Strategie setzten sie ein: 1. Sie begrapschten westliche Frauen und Mädchen physisch-sexuell, penetrierten sie, beleidigten sie obszön-rassistisch und raubten einige beiläufig aus, um sie so direkt zu erniedrigen. 2. Damit zeigten sie den Begleitern der Frauen und anderen anwesenden Männern, insbesondere den Polizisten: „Ihr seid zu machtlos, um „eure Frauen“ vor uns, den euch überlegenen Muslimen, zu schützen!“ Mit dieser Demonstration erniedrigten sie die anwesenden, einer Überzahl gegenüberstehenden westlich erzogenen Männer. 3. In Köln beschossen sie mit Silvesterraketen wahllos Menschen und einen symbolträchtigen, weltweit bekannten, jährlich von Millionen Touristen aus aller Welt bewunderten christlichen Sakralbau. 4. Die „Domplatte“, der zentrale Platz Kölns, der viertgrößten deutschen Stadt, und der Kölner Hauptbahnhof wurden systematisch besetzt und über Stunden gegen die unterlegenen Polizeikräfte verteidigt. Dies alles wirkt als eindrucksvolle Machtdemonstration und weitere Erniedrigung Europas insgesamt. In dieser aktuellen Stufe der Erniedrigung soll gezeigt werden, dass Deutschland und Europa auch im Nachhinein auf die Übergriffe nicht mit einer angemessenen Abwehr reagieren können. Ermöglicht haben dies Merkel, Maas, de Maiziere, Jäger, Reker, Scholz und andere. Sie treten nur mit Worten hervor, die vermutlich ohne Konsequenzen für die Täter sein werden. Diese verbalen Drohgebärden sind nichts anderes als der Versuch, das völlige Versagen des Staates mit leeren Worten zu überdecken. Das Verlangen nach einer wahrnehmbaren, das Volk schützenden Staatsmacht wird so nicht erfüllt. In den Medien wurden die sexuellen Belästigungen als Vertuschung der Trickdiebstähle (Antanzen) verharmlost. Dabei haben betroffene Frauen und Polizisten mehrfach bestätigt, dass es Arabern und Nordafrikanern in erster Linie um die sexuellen Übergriffe ging. Drucksache 21/2811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Sexattacken wurden irreführender Weise als „männertypisch“ dargestellt und zum Beispiel mit dem Oktoberfest verglichen. Anscheinend sehen die Medien dieses Verhalten nicht als Ausdruck der islamischen Verachtung für den Westen und moderne Frauen. Unsere Medien ignorieren damit den rassistischen Aspekt der Vorfälle. Die Bedrohung wird verschärft, weil viele dieser Rassisten eine totalitäre, intolerante, extrem gewalttätige, menschenfeindliche, rücksichtslose, als Religion getarnte Ideologie mitbringen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Waren die direkten Ziele der rassistischen Übergriffe in Hamburg vorwiegend oder ausschließlich Europäerinnen? Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Handlungen im Sinne der Fragestellung rassistisch motiviert waren. 2. Waren die Täter vorwiegend oder ausschließlich Araber und Afrikaner? 3. Gibt es eine Aufstellung über die Nationalitäten und Anzahl der festgestellten Tatverdächtigen? Insgesamt wurden bisher acht Tatverdächtige (Stand: 13. Januar 2016, 10 Uhr) von sexualisierten Gewalt-/Eigentumsdelikten ermittelt, denen Tathandlungen im Bereich St. Pauli oder Jungfernstieg zugeordnet werden konnten. Hierbei handelt es sich in allen Fällen um Personen mit Migrationshintergrund. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, können derzeit keine weiteren Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden. 4. Gab es durch legitime Selbstverteidigung von Zivilpersonen Verletzte unter den Angreifern und/ oder den Zivilpersonen? Wenn ja: Wie viele und welche Verletzungen gab es? Derzeit liegen der Polizei keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wie viele Beamten wurden verletzt und welche Verletzungen wurden festgestellt? Zwei Beamte erlitten ein Knalltrauma, nachdem diese mit einem Feuerwerkskörper beworfen worden waren. 6. Haben die anwesenden Polizisten ihre physischen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die angegriffenen Frauen zu schützen? Welche Einsatzmittel (zum Beispiel Pfefferspray, Schlagstöcke, Wasserwerfer…) wurden im Einzelnen von den Beamten verwendet (bitte mit Einsatzort und Zeit auflisten)? Siehe Drs. 21/2727, 21/2728, 21/2739. 7. Gibt es Hinweise und/oder Dokumente, die belegen, dass die Polizeiführung Anweisungen erteilte, zurückhaltend zu agieren, um die in Hamburg übliche Strategie der sogenannten Deeskalation umzusetzen? Nein. 8. Wenn nein: Haben die Beamten vor Ort aus eigenem Antrieb nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um die Frauen effektiv zu schützen? Der Schutz vor Straftaten gehört zum Selbstverständnis der Polizei und von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. 9. Gibt es Hinweise darauf, dass Beamte sich beim Schutz der Frauen zurückgehalten haben aus Angst vor nachträglichen Problemen durch mediale Angriffe, Anzeigen aus der indigenen politischen Unterstüt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2811 3 zerszene der Täter oder daraus eventuell resultierende, disziplinarische Maßnahmen? Nein. 10. In Hamburg ist es bis zum 5.1.2016 (einen Tag länger als in Köln) gelungen, Berichte über die Vorfälle in Hamburg zu unterdrücken. Welche Personen oder Strukturen haben dies erreicht? Siehe Antwort zu 6. 11. In welchem Umfang wurden Menschen mit Raketen beschossen? Wie viele Personen wurden getroffen? Welche Verletzungen wurden festgestellt ? 12. Wurden auch Gebäude beschossen? Wenn ja, welche (bitte getrennt aufführen nach öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel Rathaus), Sakralbauten, Geschäftshäusern, Wohnbauten, anderen)? Welche Schäden wurden festgestellt? Wie viele Tatverdächtige konnten festgestellt werden? Siehe Antworten zu 5. und zu 6. Im Übrigen liegen der Polizei hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. 13. Sieht der Senat es als seine Aufgabe an, sich in einem gesamteuropäischen Konzept gegen die rassistische Bedrohung Europas zu stellen und die Bevölkerung zu schützen? 13.1 Wenn ja, welche Maßnahmen, auch präventiver Art, werden getroffen ? 13.2 Wenn nein, wie will sich der Senat gegen den dann logischen Vorwurf eines Staatsversagens wehren? Der Senat schützt die grundrechtlich verbürgten Rechte der Menschen in Hamburg durch die Abwehr erkannter Gefahren und die Verfolgung von Straftaten im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung und in konsequenter Anwendung bestehender Möglichkeiten . Er tritt dabei rassistischen Erscheinungsformen gegenüber allen Menschen entgegen.