BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2817 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Schulterkameras bei der Polizei Derzeit läuft das Pilotprojekt zum Einsatz von Schulterkameras, sogenannter Bodycams, bei der Polizei. Mit diesen ist es möglich, in Gefahrsituationen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, um „konflikthafte Situationen zu deeskalieren “ und „polizeiliche Einsatzsituationen, die zu strafrechtlichen Verfahren führen, transparenter werden zu lassen“ und damit Straftaten aufzuklären . Nach den schrecklichen Ereignissen der Silvesternacht ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie gestaltet sich ein typischer Einsatz einer Schulterkamera? Der Einsatz mobiler Videotechnik (hier: „Bodycam“) erfolgt im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen im Vergnügungsviertel St. Pauli. Die „Bodycams“ werden grundsätzlich Freitag- und Sonnabendnacht eingesetzt. Vornehmlich erfolgt der Einsatz in den Straßen(-zügen), in denen aufgrund hoher Besucherzahlen ein hohes Maß an gewaltbereiten beziehungsweise aggressiven Personen sowie potenziellen Straftätern zu erwarten ist. Der mit einer „Bodycam“ ausgerüstete Beamte wird im Einsatzgebiet in der Regel durch fünf Beamte begleitet. Bei polizeilichen Maßnahmen, zum Beispiel Personenüberprüfungen , sucht sich der mit der „Bodycam“ ausgerüstete Beamte einen etwas abgesetzten Standort, von dem er das Geschehen überblicken kann. Bei Wahrnehmung aggressiven oder strafrechtlich relevanten Verhaltens seitens des polizeilichen Gegenübers startet er die Aufnahme der „Bodycam“. Die Durchführung dieser Maßnahme wird vor Aufnahmebeginn angekündigt. Der Beamte mit der „Bodycam“ ist grundsätzlich in die Maßnahmen vor Ort nicht direkt involviert. 2. Wie viele Schulterkameras stehen der Polizei zur Verfügung? Es stehen vier Kameras zur Verfügung. 3. Wie oft wurden Schulterkameras bisher eingesetzt? Die Kameras wurden seit dem Beginn der Pilotierung am 19. Juni 2015 bis zum Stichtag 9. Januar 2016 an insgesamt 49 Tagen eingesetzt; im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wann und wo wurden Schulterkameras bisher eingesetzt? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie oft wurden Schulterkameras nicht nur mitgeführt, sondern wurden auch Aufnahmen gefertigt? Die Polizei hat bis zum Stichtag 9. Januar 2016 insgesamt 65 einsatzrelevante Aufnahmen gefertigt. Drucksache 21/2817 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Feststellungen konnten durch den Einsatz von Schulterkameras getroffen werden? Im Rahmen der Pilotierung des Einsatzes der „Bodycam“ fließen die Wahrnehmungen der vor Ort eingesetzten Beamten in eine Bewertung ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. Darüber hinaus hat es zum Einsatz der „Bodycam“ durch Störer oder Passanten bisher nur positive Äußerungen gegeben. 7. In wie vielen Fällen wurde durch Schulterkameras gewonnenes Material bereits in Strafverfahren als Beweismittel verwendet? In drei Fällen. 8. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit Schulterkameras? Die Polizei wird am Ende des Pilotversuchs einen Abschlussbericht zum Einsatz der „Bodycam“ fertigen. Die bisher gesammelten Erfahrungen bestätigen, dass ein entsprechender Erprobungszeitraum sinnvoll ist, da die Feststellungen zur Verhaltensbeeinflussung unterschiedlich sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 9. Warum wurden in der Silvesternacht keine Schulterkameras eingesetzt? Nach den Erfahrungen der Polizei ist im Vergnügungsviertel St. Pauli in der Silvesternacht von sehr hohen Besucherzahlen mit entsprechend geringen Freiräumen für die Einsatzkräfte der Polizei auszugehen. Die zur Bewältigung des Einsatzes „Silvester 2015“ gewählte Einsatzkonzeption der Polizei sah daher den Einsatz der „Bodycam“ nicht vor. 10. In welchem Umfang sollen Schulterkameras künftig eingesetzt werden? Für die Zeit des Pilotversuchs soll der Umfang beibehalten werden. Die Polizei wird nach Beendigung des Pilotversuchs über den weiteren Einsatz der „Bodycam“ entscheiden .