BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/282 21. Wahlperiode 24.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 17.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsschiff „Transit“ Seit Dezember 2014 befindet sich das Hotelschiff „Transit“ im Harburger Binnenhafen . Laut Drs. 20/14035 war die Unterbringung von bis zu 224 Flüchtlingen vorgesehen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge sind bisher auf der „Transit“ untergebracht? Wie viele Flüchtlinge sollen dort noch untergebracht werden? Die maximale Kapazität der „Transit“ beträgt 216 Personen. Zur aktuellen Belegung siehe Drs. 21/280. 2. Warum sind die Kapazitäten bisher nicht höher ausgelastet? 3. Welche baulichen Mängel und Defizite müssen im Einzelnen aufgearbeitet beziehungsweise behoben werden, damit das Schiff vollständig bezugsfähig wird? 4. Welche Kosten sind mit diesen Maßnahmen verbunden? Siehe Drs. 21/280. Eine technische Verzögerung bei der Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr hat dazu geführt, dass das Wohnschiff bisher nicht voll belegt werden konnte. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher liegt noch keine Kostenabrechnung vor. 5. Gefährden die baulichen Mängel die Sicherheit der Menschen an Bord? Wenn ja, in welcher Form? Die fehlende Aufschaltung der Brandmeldeanlage (BMA) auf die Feuerwehr hätte bei einem vollbelegten Schiff dazu führen können, dass Evakuierung und Löscheinsatz nicht in der notwendigen Schnelle erfolgt wären. Die Belegung ist deshalb bis zur Aufschaltung der BMA auf eine Bewohnerzahl begrenzt, die im Brandfall ohne Gefährdung evakuiert werden könnte. Im Übrigen siehe Drs. 21/280. 6. Was unternimmt der Senat, um die Transit vollständig bezugsfertig zu machen und wann kann sie vollständig bezogen werden? Siehe Drs. 21/280 und Antworten zu 1. sowie zu 2. bis 4. Drucksache 21/282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Kürzlich musste ein Bewohner aus gesundheitlichen Gründen ins Krankenhaus gebracht werden. Nur unter großem Aufwand konnten die Rettungskräfte den Bewohner von Bord holen. Was waren die Gründe dafür? Welche Maßnahmen müssen aus Sicht des Senats ergriffen werden , um die Bedingungen zu verbessern? Siehe Drs. 21/280. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. 8. In Drs. 20/14035 beziffert der Senat die monatlichen Kosten für die Nutzung des Schiffs auf 122.670 Euro zuzüglich verbrauchsabhängiger Kosten . a. Sind die Kosten gestiegen? Falls ja, in welcher Höhe? b. Sind bisher ungenannte Zusatzkosten hinzugekommen? Falls ja, wofür und in welcher Höhe? c. Sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten? d. Wie hoch sind die monatlichen verbrauchsanhängigen Kosten durch den Betrieb des Schiffs seit Inbetriebnahme? (Bitte monatlich aufschlüsseln .) Siehe Drs. 20/14035 und 21/280. 9. Wie lange beabsichtigt der Senat, die Transit weiterhin als Wohnunterkunft zu nutzen und an welchem Ort? Der Senat beabsichtigt, die „Transit“ als Wohnschiff zur Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen mindestens für die volle Charterzeit bis zum Januar 2020 zu nutzen. Die „Transit“ kann nur im Harburger Binnenhafen eingesetzt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/280.