BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2820 21. Wahlperiode 11.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger „Auszeit“-Modell Seit Februar 2011 können Produktionsschulen auch Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I, insbesondere mit schulverweigernden Tendenzen, für maximal drei Monate ein alternatives pädagogisches Umfeld anbieten, um sie in einer anderen Lernumgebung durch praktisches Tun neu zu orientieren , sozial zu stabilisieren und wieder für den Besuch der Regelschule zu motivieren („Auszeit“-Modell). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist das Prozedere für die Aufnahme nach dem Hamburger „Auszeit“- Modell? Siehe Anlage. 2. Wieso ist die Dauer der „Auszeit“ auf drei Monate begrenzt worden? Ziel des „Auszeit“-Modells ist es, Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I durch produktionsorientierte Angebote in einer anderen Lernumgebung die Chance zu eröffnen, sich neu zu orientieren, sich (sozial) zu stabilisieren und wieder systematisch an das Lernen und den Besuch der Regelschule heranzuführen. Deshalb endet die „Auszeit“ nach drei Monaten, um die Reintegration in schulische Strukturen sowie das Erreichen der angestrebten Schulabschlüsse zu ermöglichen. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler können pro Schuljahr das Hamburger „Auszeit“-Modell in Anspruch nehmen? Pro Produktionsschule können bis zu fünf Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, siehe Anlage. 4. Welche Alternativen zum Hamburger „Auszeit“-Modell haben Schülerinnen und Schüler mit Erziehungshilfebedarf? Im Februar 2013 haben die für Bildung zuständige Behörde, die für Arbeit und Soziales zuständige Behörde und die Bezirksämter die „Rahmenvereinbarung Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten zwischen der BSB, BASFI und den Bezirken“ beschlossen. Mit dieser Vereinbarung wurden erstmalig gemeinsame und für alle Angebote verbindliche fachliche und finanzielle Eckpunkte eingeführt. Alle Angebote werden gemeinsam von Schulen, Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), Jugendämtern und Jugendhilfeträgern durchgeführt. Es werden sowohl Kinder und Jugendliche in familiären Problemlagen und mit unterschiedlichen Schulproblemen als auch Kinder und Jugendliche mit Rückzugs- und Verweigerungstendenzen sowie mit verfestigter Schulverweigerung betreut. Drucksache 21/2820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemeinsam verfolgen die Kooperationspartner das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten eine erfolgreiche Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen, eine stabile schulische Integration sowie den bestmöglichen Schulabschluss und eine gute Anschlussfähigkeit zu sichern sowie Ausgrenzung , wiederholte Schulwechsel und Schulpflichtverletzungen zu verhindern. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Stärkung der Familie und Förderung der Erziehungskompetenzen . Bei den Angeboten gemäß Rahmenvereinbarung werden zwei Modelle unterschieden: Modell I ist ein in der Regelschule integriertes und individualisiertes temporäres Unterstützungsangebot für acht bis zehn Kinder und Jugendliche aus einer oder mehreren Schulen. Nach diesem Modell werden Angebote für insgesamt circa 300 Kinder und Jugendliche realisiert, die noch in ihrer Schule erreicht werden können. Modell II ist ein temporäres Lerngruppenangebot für sechs Kinder und Jugendliche aus mehreren Schulen in einem ReBBZ mit anschließender etwa einjähriger (Re-) Integrationsphase in ihre Stammschule beziehungsweise in eine neue Zielschule. Insgesamt gibt es solche Angebote für circa 100 Kinder und Jugendliche mit manifestierten Störungsbildern und gravierenden multiplen sozialen Problemlagen, die zunächst ein Lernangebot außerhalb ihrer Stammschule benötigen. 5. Trifft es zu, dass die Produktionsschulen für Schülerinnen und Schüler nach dem „Auszeit“-Modell monatelang kein Geld von der Schulbehörde bekommen? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, wie hoch ist der Schülerkostensatz, die die Produktionsschulen für Schülerinnen und Schüler nach dem „Auszeit“-Modell erhalten? Bitte Angaben prozentual und in absoluten Zahlen, sowie die Berechnungsgrundlage . Nein. Allerdings kam es mit Einführung der Strategischen Neuausrichtung des Haushalts (SNH) und gleichzeitiger Einführung von HERAKLES zum 1. Januar 2014 in Einzelfällen zu Jahresbeginn 2014 zu kurzzeitigen Verzögerungen der Auszahlungen der sogenannten „Auszeit-Sockelfinanzierung“. Zur Höhe des Kostensatzes pro Platz und Monat siehe Anlage. 6. Wie viele Fallkonferenzen zu „Auszeiten“ hat es ab dem Schuljahr 2011/ 2012 gegeben? Bitte absolute Zahlen für die einzelnen Schuljahre nennen . 7. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben das „Auszeit“-Modell jeweils in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 in Anspruch genommen? Bitte absolute Zahlen nennen für Schülerinnen und Schüler insgesamt sowie für die mit einer „Auszeit“ ab dem Schuljahr 2011/2012 nach Schuljahrgangsstufe. Pro Schülerin beziehungsweise Schüler, die beziehungsweise der das „Auszeit“- Modell in Anspruch nimmt, sind jeweils zwei Fallkonferenzen zu veranschlagen. Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im „Auszeit“-Modell und die entsprechenden Fallkonferenzen siehe folgende Tabelle: Produktionsschuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler im „Auszeit“- Modell* Anzahl der Fallkonferenzen 2011/12 55 110 2012/13 70 140 2013/14 101 202 2014/15 99 198 Quelle: Auswertung der Datenbank ichblickdurch.de. * Die Jahrgangsstufe, in der sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Aufnahme befinden, wird nicht erfasst. Einzige in diesem Zusammenhang relevante Zugangsvoraussetzung ist das Mindestalter, siehe Anlage. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2820 3 8. Welche quantitativen Daten zum Hamburger „Auszeit“-Modell bezüglich - der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis, - der Vermittlung in eine Ausbildungsstelle, - der Vermittlung in Fördermaßnahmen, - der Rückkehr in die allgemeinbildende Schule, - der Weiterbildung an Schulen, - das Erlernen persönlicher Kompetenzen, - das Erlernen berufsbezogener Kompetenzen liegen jeweils für die Schuljahre 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 vor? Für Verbleibe beziehungsweise Übergänge absolut und in Prozent von Schülerinnen und Schülern des „Auszeit“-Modells* in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015 siehe nachfolgende Tabelle: Schuljahr 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % Teilnehmende gesamt/Prozent 55 100% 70 100% 101 100% 99 100% Verbleib/ Übergang* Rückkehr in allgemeinbildende Schule 55 100% 70 100% 54** 53.4% 35** 35.4% Verbleib in der Auszeit über den Schuljahreswechsel hinaus 0 0% 0 0% 4 4% 7 7.1% AvDual 0 0% 0 0% 0 0% 1 1% Beschäftigung /Arbeit 0 0% 0 0% 0 0% 1 1% Übergang in die Produktionsschule als reguläre Teilnehmende 0 0% 0 0% 38 37.6% 53 53.5% Sonstiges (u.a. Wegzug, Schwangerschaft) 0 0% 0 0% 3 3% 2 2% unbekannt 0 0% 0 0% 2 2% 0 0% Quelle: Auswertung der Datenbank ichblickdurch.de * Bezogen auf den Zeitraum vom 01.08. bis 31.07. des jeweiligen Schuljahres. ** Siehe hierzu auch Antwort zu 10. Der Erwerb persönlicher beziehungsweise berufsbezogener Kompetenzen wird quantitativ nicht erfasst, sondern im Rahmen der individuellen Entwicklungs- und Förderplanung dokumentiert. 9. Wie hoch war die Zahl der Schülerinnen/Schüler, die das Angebot „Auszeit “-Modell a) regulär beendet haben? b) vorzeitig beendet haben? Bitte absolute Zahlen und der prozentuale Anteil bezogen auf alle Schülerinnen/Schüler für die Schuljahre 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015. Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die das Angebot „Auszeit“-Modell regulär beendet haben und vorzeitig beendet haben siehe folgende Übersicht: Drucksache 21/2820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schuljahr 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % Gesamtzahl der Schülerinnen /Schüler 55 100% 70 100% 101 100% 99 100% davon „Auszeit “ regulär abgeschlossen 44 80% 60 85.7% 81 80,2% 89 89.9% davon „Auszeit “ abgebrochen 11 20% 10 14.3% 20 19.8% 10 10,1% Quelle: Auswertung der Datenbank ichblickdurch.de. 10. Wie beurteilt der Senat das Hamburger „Auszeit“-Modell? Im „Auszeit“-Pilotprojekt im Jahr 2010/2011 ging es zunächst darum, ein intervenierendes Angebot zur Überwindung beziehungsweise Vermeidung von Schulmüdigkeit und Schulabsentismus zu entwickeln und zu erproben. Inzwischen hat sich das „Auszeit “-Modell zu einem Angebot für Schülerinnen und Schüler weiterentwickelt, die wegen zum Teil stark reduzierter Gruppenfähigkeit, ausgeprägter Schulmüdigkeit und Schulverweigerung, sich wiederholender Misserfolgserlebnisse, fehlender Lernmotivation in schulischen Kontexten, Perspektivlosigkeit oder erheblicher Lern- und Leistungsprobleme eine (zeitlich befristete) veränderte inhaltliche, methodische und strukturelle Lernorganisation benötigen. Deshalb gehen einige Schülerinnen und Schüler nach der „Auszeit“ zum Beispiel in die Produktionsschule über. Das „Auszeit“-Modell hat sich bewährt. 11. In einer Evaluation der Bundeswehrhochschule zu der 1. Kohorte ist das „Auszeit“-Modell allgemein positiv beurteilt worden.1 Es soll aber auch eine Reihe von – insbesondere bürokratischen – Problemen benannt worden sein, wie hoher bürokratischer Aufwand, drei Monate „Auszeit“ sind zu kurz, Einstieg mitten im Schuljahr ist kontraproduktiv, Eingliederung in die Stammschule nach „Auszeit“ oftmals nicht möglich , fehlende Verzahnung von Stammschule und Produktionsschule. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise wie beurteilen die zuständigen Behörden die oben genannten Kritikpunkte? Ist bisher etwas unternommen worden, um die genannten Problem anzugehen? Wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht? Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr selbst hat keine Evaluation durchgeführt, sondern es wurden im Rahmen einer Masterarbeit die Wirkungen der „Auszeit“ untersucht beziehungsweise Befragungen der Beteiligten vorgenommen. Die in der Frage genannten Aspekte waren unter anderem Gegenstand der Diskussion mit den beteiligten Stadtteilschulen und Produktionsschulen. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die eine dreimonatige „Auszeit“ zu kurz erscheint, werden fallbezogen andere Lösungen diskutiert, siehe Antwort zu Frage 10. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 1 Zitiert nach: www.bagejsa.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/ Hamburger_Auszeit_Modell_Gentner.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2820 5 12. Welche Evaluationen zum Hamburger „Auszeit“-Modell gibt es? Bitte beifügen. Es gibt nur die in der Antwort zu 11. genannte Masterarbeit. Eine Beifügung im Rahmen dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage bedarf der Zustimmung der Autorin. Sie ist für die zuständige Behörde in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erreichbar gewesen. Xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 16. Juni 2015 _____________________________________________________________________________ Informationen für die Produktionsschulen Rahmenbedingungen und Finanzierung der „Auszeit“ (Laufzeit: 01.08.2015 – 31.07.2016) 1. Rahmenbedingungen Je Produktionsschule dürfen – zur Sicherstellung eines qualitativen Angebotes – zusätzlich zu den durch die Zuwendungsbescheide zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, Amt W und dem Produktionsschulträger gebundenen Plätze höchstens fünf Jugendliche nach dem „Auszeit- Modell“ aufgenommen werden. Das „Auszeit“-Modell 2015/2016 ist für Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilschulen vorgesehen . Mindestalter: vollendetes 15. Lebensjahr. Da in Produktionsschulen marktnah produziert und gearbeitet wird, gelten die Regelungen des § 5 JuArbSchG. Schülerinnen und Schüler im „Auszeit“-Modell erhalten individuelle Leistungsprämien (max. 50 Euro pro Monat. Es ist davon auszugehen, dass ein „Auszeit“ler, der nur zeitlich befristet an den Geschäfts - und Arbeitsprozessen einer Produktionsschulen teilnehmen kann, nicht im vergleichbaren Umfang zu den Produktionsergebnissen betragen kann und wird. Die Dauer der „Auszeit“ beträgt in der Regel 3 Monate. Über die Aufnahme wird in jedem Einzelfall nach einem verbindlichen Verfahren entschieden (siehe Anlage 1). Im Rahmen dieses „Auszeit-Modells“ werden die Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nutzen wollen, weiterhin als Stadtteilschüler/innen geführt. Die Verantwortung für die Schülerin/ den Schüler, insbesondere für die Schulpflichterfüllung verbleibt bei der abgebenden Stammschule. Um eine reibungslose Überwachung der Schulpflicht zu gewährleisten , vereinbaren Produktionsschule sowie Stammschule eine gegenseitige Informationspflicht. Die Stammschule hat die Erfüllung der Schulpflicht auf andere Weise sicherzustellen, wenn ein Verbleib am Lernort Produktionsschule nicht zielführend bzw. der betreffende Schüler/ die betreffende Schülerin absent ist. Im Zweifel hat die Stammschule die Schülerin/den Schüler unverzüglich wieder aufzunehmen . 2. Finanzierung und Zahlungsmodalitäten Nach einer Abstimmung auf der Schulleitersitzung der Stadtteilschulen am 12.06.2015 stimmten die Schulleiterinnen und Schulleiter mehrheitlich dem Vorschlag zur Fortführung des „Auszeit“-Modells für das Schuljahr 2015/ 2016 zu. Danach erfolgt eine erneute Auswertung und Bewertung. Das „Auszeit“-Modell für Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilschulen wird für die Zeit vom 1.8.2015 bis einschließlich 31.07.2016 vereinbart Ansprechpartner sind: für Produktionsschulen im Amt W : xxxxxxxxxx (W 114) für die Stadtteilschulen im Amt B: xxxxxxxxxxxxxxx (B 2) Der Kostensatz pro Platz/ Monat beträgt 599 Euro (Laufzeit: 01.08.2015 – 31.07.2016) – aufgeteilt in einen „Sockelbetrag“ von 449 Euro pro Monat/ pro Platz (Sperrung von Lehrerstellen) sowie einen Drucksache 21/2820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage B2/ W 114 „Auszeit“ (01.08.2015 – 31.07.2016) 2  platzbezogenen Beitrag von 150 Euro pro Platz/ pro Monat (Eigenanteil der jeweiligen Stadtteilschule, SBF). Die „Sockelfinanzierung“ soll weiterhin als Festbetrag finanziert werden und dient der qualifizierten pädagogischen Betreuung der Auszeit-Schüler/innen. Die Produktionsschule hält das zur Betreuung der „Auszeit“-Schüler/innen notwendige zusätzliche Personal vor. Je Produktionsschule werden als „Sockelfinanzierung“ insgesamt 2.245 Euro monatlich zum 15. eines jeden Monates gezahlt, für insgesamt 12 Monate(Laufzeit: 01.08.2015 – 31.07.2016). Damit wird den Produktionsschulen eine verlässliche Personalplanung ermöglicht. Die Produktionsschule stellt eine formlose Einzelrechnung an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Postleitzahl 22222. Als Adressat ist das Leitzeichen „V2411“ anzugeben. Die Rechnungen müssen die Voraussetzungen des § 14 Absatz 2 UStG erfüllen. Der platzbezogene Beitrag in Höhe von 150 Euro pro Schüler/in erfolgt belegungsabhängig. Die Jugendberufsagentur (Datenmanagement und Zentrales Schülerregister: HI 16-34, xxxxxxxxxx) ist über die Teilnahme des/ der Schüler/in im „Auszeit“-Modell umgehend zu informieren . Die zuständige Fachaufsicht (W114) erhält zum Monatsende eine fortzuschreibende Liste mit Name, Geburtsdatum, Stammschule, Datum der Fallkonferenz, Datum des Eintritts, Datum des geplanten Austritts und Datum des tatsächlichen Austritts. Verlässt ein/e Schüler/in das „Auszeit“-Modell vorzeitig, erfolgt eine umgehende Information an HI 16-34. Die Schülerinnen und Schüler, die die „Auszeit“ nutzen, sind in der Teilnehmerdatenbank ichblickdurch .de – anonymisiert – zu führen. Das Sekretariat für Kooperation (SfK) muss bei der Anmeldung der betreffenden Teilnehmerin/ des betreffenden Teilnehmers auf den Status „Auszeit “ hingewiesen werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Produktionsschule. Die Produktionsschulen stellen zur Begleichung des platzbezogenen Beitrags direkt an die Stadtteilschule formlos eine Rechnung. Adressat ist die jeweilige Stadtteilschule (Stammschule ) des/ der jeweiligen Schülers/ Schülerin, der/ die am „Auszeit“-Modell teilnimmt. Die Rechnungen müssen die Voraussetzungen des § 14 Absatz 2 UStG erfüllen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2820 7 B2/ W 114 „Auszeit“ (01.08.2015 – 31.07.2016) 3  Anlage 1 Verfahrensablauf 1. Die Stadtteilschulen wenden sich bei entsprechendem Bedarf an den zuständigen Beratungsdienst der Stadtteilschule. Der Beratungsdienst der Stadtteilschule informiert die Abteilungsleitung der Stadtteilschule über das Vorhaben. 2. Von der zuständigen Stadtteilschule/ dem zuständigen Beratungsdienst der Stadtteilschule wird eine Fallkonferenz einberufen, an der/ die zuständige Mitarbeiter/in des Beratungsdienstes der Stadtteilschule, ein/e Vertreter/in der Stammschule und der in Frage kommenden Produktionsschule zu beteiligen sind. 3. In dieser Fallkonferenz wird entschieden, ob die jeweilige Schülerin/ der jeweilige Schüler an dem „Auszeit“-Modell teilnimmt. Ebenso werden hier erste verbindliche Aussagen zu ihrer/ seiner Förderung getroffen, die in den individuellen Förderplan einfließen. Zur Fallkonferenz bringt die Stammschule die Schülerakte sowie entsprechende Informationen über die bisherige Schullaufbahn mit. 4. An der (wohnortnahen) Produktionsschule findet ein erstes ausführliches Informations- und Beratungsgespräch mit der Schülerin/ dem Schüler und sowie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten statt. In diesem Gespräch wird eine Probewoche und der Werkstatt/ der Dienstleistungsbereich , in dem die Schülerin/ der Schüler arbeiten und lernen wird, vereinbart. 5. Nach bestandener Probewoche schließt die Produktionsschule – in gemeinsamer Verantwortung mit der Stammschule/ dem Beratungsdienst der Stadtteilschule – mit dem Schüler/ der Schülerin eine schriftliche Vereinbarung (Förderplan) über Art, Umfang, Inhalt, Dauer und Zielperspektiven der Teilnahme (i.d.R 3 Monate). Bei Bedarf werden ebenfalls weitere Unterstützungs- und Beratungsinstanzen (z.B. Jugendhilfe) einbezogen. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten der/ des Jugendlichen sind bei dieser speziellen Zielgruppe von Anfang an einzubeziehen. Sie unterzeichnen ebenfalls die schriftliche Vereinbarung (Förderplan ). 6. Die Produktionsschule schließt mit dem Schüler/ der Schülerin einen schriftlichen Vertrag über die Teilnahme am „Auszeit“-Modell an der Produktionsschule XY. Die Jugendberufsagentur (Datenmanagement und Zentrales Schülerregister: HI 16-34, xxxxxxxxx) ist umgehend über die Teilnahme des/ der Schüler/in im „Auszeit“-Modell zu informieren und erhält eine Kopie des Vertrages . 7. Die Schülerinnen und Schüler, die die „Auszeit“ nutzen, sind zusätzlich in der Teilnehmerdatenbank – anonymisiert – zu führen. Das Sekretariat für Kooperation (SfK) muss bei der Anmeldung der betreffenden Teilnehmerin/ des betreffenden Teilnehmers auf den Status „Auszeit“ hingewiesen werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Produktionsschule. 8. Während der „Auszeit“ hat die Schülerin/ der Schüler ihren/ seinen feste/n Ansprechpartner/in in der Produktionsschule. Diese/r begleitet und unterstützt sie/ in während der „Auszeit“, führt die regelmäßigen Bilanzierungsgespräche durch und dokumentiert - zusammen mit der Schülerin/ dem Schüler - die Entwicklungsfortschritte. 9. Um die Schülerin/ den Schüler optimal zu fördern und zu fordern und sie/ ihn in seinen Entwicklungs - und Lernprozessen zu unterstützen, müssen zu Beginn der „Auszeit“ ihre/ seine Potenziale sowie die Einflussfaktoren ihrer/ seiner bisherigen (Lern-)biographie analysiert und erfasst werden. Hierzu sind auch die Informationen von den Stadtteilschulen und von den Schüler/innen bzw. ihren Eltern/ Erziehungsberechtigten selbst einzubeziehen. Drucksache 21/2820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 B2/ W 114 „Auszeit“ (01.08.2015 – 31.07.2016) 4  10. Es werden die individuellen Interessen und Stärken der Schülerin/ des Schülers abgeklärt und in einem Eingangs-Entwicklungsplangespräch besprochen. Dies bildet die Grundlage für die Konkretisierung der schriftlichen Vereinbarung (Förderplan) und formuliert schriftlich und verbindlich kleinschrittige, überschaubare Entwicklungs- und (Teil-)Lernziele. Die Entwicklung der Schülerin / des Schülers wird durch geeignete Instrumente regelmäßig und systematisch dokumentiert. 11. Entwicklungsplangespräche (zwischen der/ dem festen Ansprechpartner/in in der Produktionsschule und dem/der „Auszeit“-Schüler/in; ggf. ist die/ der zuständige Werkstattleiter/in hinzuziehen ) finden regelmäßig statt. Hier bekommt die Schülerin/ der Schüler Rückmeldung über ihren/ seinen Entwicklungsstand. Die im Förderplan getroffenen Vereinbarungen zu den Entwicklungsund Lernzielen werden gemeinsam reflektiert, überprüft und ggf. korrigiert sowie der weitere Verlauf / weitere Entwicklungs-/ Lernziele festgelegt und schriftlich vereinbart. Ggf. sind anlassbezogen weitere Entwicklungs-/ Förderplangespräche zu führen und zu dokumentieren . Für die „Auszeit“-Schülerinnen und -Schüler ist eine detaillierte Anwesenheitsliste zu führen, die täglich minutengenau die Anwesenheit, ggf. auch die Einhaltung von Pausenzeiten festhält und dokumentiert. 12. Die „Auszeit“-Schüler/innen sind in die Arbeits- und Lernprozesse ihrer/ seiner Werkstatt-/ Dienstleistungsbereiches sowie den Produktionsschulalltag vollständig einzubeziehen. Damit sie praktisch im Produktionsprozess lernen und ihre Lernerfahrungen an für sie „sinnbesetzten Gegenständen “ machen können, sind entsprechende anregungsreiche Arbeits- und Lernumgebungen und Aufgabenstellungen bereit zu stellen. Die/ der Schüler/in hält die gemachten Erfahrungen regelmäßig in ihrem/ seinem Lerntagebuch fest. Das Führen des Lerntagebuchs bildet jeweils den regelhaften Abschluss eines Produktionsschultages. Die/ der zuständige Ansprechpartner/in in der Produktionsschule unterstützt sie/ ihn dabei. 13. Während der „Auszeit“ informiert sich die Stammschule/ der zuständige Beratungsdienst der Stadtteilschule vor Ort über den Entwicklungsfortschritt der Schülerin/ des Schülers. 14. Nach Ende der „Auszeit“, also i.d.R. nach 3 Monaten, ist eine erneute Fallkonferenz einzuberufen (Beteiligte wie unter 2), die über den Stand der Entwicklung berät. 15. Hier sind Vereinbarungen zu Re-Integration in die Stadtteilschule und ggf. weitere flankierende pädagogische bzw. sonder- und sozialpädagogische Maßnahmen zu vereinbaren. Die Erfahrungen und Ergebnisse der „Auszeit“ an der Produktionsschule sind durch die Schülerin/ den Schüler im Berufswegeplan zu vermerken und entsprechende Dokumente (Lerntagebuch, Förderplan mit den entsprechenden Vereinbarungen und Dokumentationen zu den Entwicklungs- und Lernteilzielen ) beizufügen. 16. Unter besonderen Umständen bzw. in besonderen Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich. Hierfür wird wiederum eine schriftliche Vereinbarung (Förderplan) getroffen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2820 9 2820ska_text 2820ska_Antwort_Anlage1poije