BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2821 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Folgeunterkunft für Flüchtlinge Osterfeldstraße in Eppendorf Laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Fragestellers (Drs. 21/2425) sind an der Osterfeldstraße in Eppendorf „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ geplant. Die angestrebten circa 480 Wohneinheiten sollen zunächst als Folgeunterkunft genutzt und durchschnittlich mit fünf Flüchtlingen und Asylbegehrenden belegt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Geschosszahl ist für die Folgeunterkunft Osterfeldstraße geplant? Für die Folgeunterkunft Osterfeldstraße 8 ist ein sechsgeschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss geplant. 2. Sind Änderungen des betreffenden B-Plans erforderlich? Welchen Zeitplan gibt es für die Änderungen des B-Plans? 3. Ist es zutreffend, dass sich im Boden der geplanten Folgeunterkunft Osterfeldstraße krebserregende Stoffe befinden? Wenn ja, seit wann ist dies dem Senat bekannt? 4. Wann und wie viele Boden- und Luftuntersuchungen wurden in den letzten 30 Jahren mit welchen Ergebnissen auf den betreffenden Grundstücken und den unmittelbar angrenzenden Grundstücken mit jeweils welchen Ergebnissen durchgeführt? Bei den Flurstücken der geplanten Folgeunterkunft Osterfeldstraße (im Folgenden: „betreffende Grundstücke“) handelt es sich nicht um Altlasten oder altlastverdächtige Flächen. Boden- und Bodenluftuntersuchungen wurden seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nicht durchgeführt. Die betreffenden Grundstücke grenzen im Norden an die im Altlasthinweiskataster registrierte Altlast Nedderfeld/Osterfeldstraße, Flächen-Nummer: 6440-003/01. Die im Rahmen von privaten Bauvorhaben festgestellten Bodenbelastungen in der Altablagerung haben keine Auswirkungen auf die betreffenden Grundstücke. Seit 2006 werden Deponiegasmessungen an vier von der BUE installierten Messstellen durchgeführt. Die Methankonzentrationen liegen zwischen 0,0 und maximal 19,9 Vol.-%, die Kohlendioxidkonzentrationen liegen zwischen 3,4 und maximal 16,7 Vol.-%. 5. Wurde die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) an den Planungen der Folgeunterkunft Osterfeldstraße beteiligt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die BUE wurde im Juli 2015 im Rahmen einer Anfrage aus der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Projekt „Kapazitätsaufbau öffentliche Unterbrin- Drucksache 21/2821 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gung“ beteiligt. Hier hat die BUE auf ihre Erkenntnisse zur Untergrundsituation auf den betroffenen Grundstücken und die daraus resultierenden Notwendigkeiten für etwaige Bauvorhaben hingewiesen. 6. Welche a. Maßnahmen zur Sanierung des Grundstücks, b. Sicherungsmaßnahmen während der Bauvorbereitung, c. Maßnahmen zum Schutz der Anlieger des Grundstücks und d. Maßnahmen zum Schutz der zukünftigen Bewohner der Folgeunterkunft sind geplant und welchen Zeitplan gibt es jeweils für die unter vorstehend a. bis d. angefragten Maßnahmen? Auf einem Teil des Flurstückes 2938 war früher eine Tankstelle, hier besteht bei einer Nutzungsänderung Untersuchungsbedarf und gegebenenfalls Bedarf für einen Bodenaustausch . Art und Umfang von Untersuchungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen sind abhängig von der Art der geplanten Bauvorhaben und der vorgesehenen Nutzung. 7. Wurden bereits die politischen Gremien in öffentlichen Sitzungen über die Pläne zur Errichtung der Folgeunterkunft Osterfeldstraße informiert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, wann soll dies geschehen? Am 11. Januar 2016 wurde der nicht öffentliche Unterausschuss für Bauangelegenheiten Eppendorf/Winterhude über den Eingang des Bauantrages informiert. Eine Befassung in öffentlicher Sitzung ist bislang noch nicht geplant. 8. Wurde bereits die Bevölkerung im Stadtteil über die Pläne informiert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, wann soll dies geschehen? Für die Folgeunterkunft Osterfeldstraße 8 ist noch keine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt worden. Ein Termin wird hierzu zeitnah anberaumt. 9. Werden den ansässigen Gewerbebetreibenden Alternativflächen angeboten ? Wenn ja, wo? Aus den hier überplanten Flächen sind dem Bezirksamt keine Bedarfe für etwaige Alternativflächen bekannt.