BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2822 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: OECD-Steuerbericht Der OECD-Steuerbericht des Jahres 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerbehörden im Wesentlichen nicht in der Lage sind die Steuerangelegenheiten besonders wohlhabender Bürger effektiv zu bearbeiten. Die Industrieländerorganisation untersucht regelmäßig die Steuerverwaltungen ihrer Mitglieder. Die vor Kurzem erschienene Studie „Tax Administration 2015“ untersucht erneut die Strukturen als auch die Effektivität der Steuerbehörden in 56 Ländern. Bereits in der Vorgängerstudie von 2009 war die steuerliche Behandlung von Reichen einer der untersuchten Aspekte. Im Ergebnis heißt es unter anderem: „Obwohl die Zahl und der Wohlstand der Reichen in den vergangenen Jahren offensichtlich deutlich gewachsen ist, haben nur relativ wenige Steuerbehörden spezielle Abteilungen für sie eingerichtet, wie es in der Studie 2009 empfohlen wurde.“ Konkret hätten nur 17, also rund ein Drittel der 56 untersuchten Länder eigene Abteilungen in den Steuerbehörden eingerichtet – Deutschland gehört nicht dazu. Ich frage den Senat: 1) Wie schätzt der Senat diesen OECD-Bericht ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 2) Hat Hamburg eine eigene Abteilung zur Behandlung der Steuerangelegenheiten der Reichen- und Superreichen eingerichtet? 3) Sieht der Hamburger Senat die Hamburger Steuerbehörden in der Lage die Steuerangelegenheiten dieses Personenkreises effektiv zu bearbeiten ? Ja. Die von der OECD geforderten speziellen Abteilungen für Reiche und Superreiche sind in Deutschland durch das Instrument der Außenprüfung verwirklicht. Der Personenkreis der sogenannten Einkommensmillionäre wird in der Betriebskartei als getrennte Gruppe erfasst. Die Abgabenordnung schreibt für diese Steuerpflichtigen zusätzliche Aufbewahrungspflichten vor und ermöglicht es der Steuerverwaltung, diese wie Unternehmen zu prüfen. Der Standard-Prüfungsansatz der hamburgischen Betriebsprüfung bei der Durchführung von Außenprüfungen bei Einkommensmillionären entspricht dem Prüfungsansatz der Steuerbehörde der USA für die Prüfung von Reichen und Superreichen, der im OECD-Bericht beispielhaft als positiv herausgestellt wird. Dabei werden mehrere Jahre beziehungsweise Steuererklärungen überprüft und Beziehungen zu nahe stehenden Firmen beachtet.