BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2823 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Schlüssiges Konzept in Bezug auf die Kosten der Unterkunft in Hamburg . Wer hat es erstellt? In Bezug auf den Wirtschaftlichkeitsrechner wurde im Rahmen der Drs. 21/986 (Frage 13.) und 21/2450 (Frage 6.) die Frage nach der Urheberschaft mehrfach gestellt. Beide Male wurde die betreffende Frage bewusst und explizit nicht beantwortet. Es wurde lediglich darauf geantwortet, dass Markt + Analyse das betreffende Konzept nicht erstellt habe. Dieses Ratespiel sollte nach dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage ein Ende haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer wurde mit der Erstellung des schlüssigen Konzepts bezüglich der Kosten der Unterkunft (siehe Drs. 21/986 und 21/2450) seit 2010 und explizit 2012 beauftragt und durch wen? Das Bundessozialgericht (BSG) verlangt für die Ermittlung von Leistungen für die Unterkunft ein „schlüssiges Konzept“ der Leistungsträger. Die in der Fachanweisung zu § 22 SGB II geregelten Höchstwerte werden auf der Grundlage des in Hamburg bestehenden qualifizierten Mietenspiegels und unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts ermittelt. Wie bereits in Drs. 21/986 dargelegt, entspricht dieses Vorgehen den Vorgaben des BSG an ein schlüssiges Konzept. Verantwortlich ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die für die Erstellung des Hamburger Mietenspiegels zuständige Behörde ist an der Berechnung der Höchstwerte beteiligt. 2. Warum war der Senat in der Vergangenheit nicht in der Lage beziehungsweise nicht bereit, Frage 1. dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zu beantworten? 3. Ist der Senat bereit, die Art der vergangenen Beantwortungen bezüglich Frage 1. kritisch zu hinterfragen? Siehe Drs. 21/986. 4. Wie bewertet der Senat die Nichtbeantwortung der in der Vergangenheit gestellten und jetzigen Frage 1.? Entfällt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. sowie zu 2. und 3.