BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2825 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Liquiditätsplanung beim Cash-Pooling der HGV In Drs. 20/11999, 20/13852, 21/218 und Drs. 21/2780 stellt der Senat die Liquiditätspositionen der am Cash-Pooling der HGV teilnehmenden öffentlichen Unternehmen per jeweiligem Monatsultimo dar. Jenseits dieser deskriptiven Statistik stellen sich insbesondere die Fragen, welche Liquiditätsplanung jeweils vorab vorgenommen worden ist sowie welche Abweichungen hiervon sich aus welchen Gründen ergeben haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Nehmen die HGV sowie alle ihre am Cash-Pooling teilnehmenden Tochterunternehmen eine Liquiditätsplanung für das jeweilige Geschäftsjahr vor? a. Wenn ja, mit jeweils welchem Zeithorizont? i. Welche Unternehmen haben 2014 und 2015 jeweils welche Haben- und Soll-Positionen gegenüber dem Cash-Pool der HGV geplant? Wie sieht jeweils der entsprechende Finanzplan für 2016 aus? ii. Welche deutlichen Abweichungen (> ±10 Prozent oder > 250 Tausend Euro) gegenüber oben genannten Planwerten haben sich 2014 und 2015 bei jeweils welchen Unternehmen aus jeweils welchen Gründen im Ist ergeben? (Bitte für beide Fragen für die genannten Jahre jeweils per Monatsende angeben.) b. Wenn nein, welche Unternehmen erstellen aus welchen Gründen keine Finanzpläne? Die öffentlichen Unternehmen legen ihrem jeweiligem Aufsichtsgremium im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung neben dem Erfolgs- und Investitionsplan auch eine Kapitalfluss-Planung vor, aus der sich die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen nach Berücksichtigung des operativen Cashflows sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt. Hiervon zu unterscheiden ist die Liquiditätsplanung, in der anhand der erwarteten Zahlungsein- und -ausgänge über die Geschäftskonten eines Unternehmens disponiert wird. Je nach Größe und Anforderungen der Unternehmen wird die Planung in unterschiedlicher Detaillierung über Zeiträume von bis zu einem Jahr erstellt und laufend fortgeschrieben, sodass keine festen Plandaten für Monatsendwerte bestehen. Auch bei der HGV erfolgt die Abstimmung und Kontendisposition kurzfristig, indem Drucksache 21/2825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 neben den eigenen Finanzbedarfen die Anforderungen der Konzernunternehmen berücksichtigt werden.