BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2827 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jens Meyer (FDP) vom 11.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen 2015 aus der Kultur- und Tourismustaxe (KTT) Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat im Haushaltsplan 2015/2016 Einnahmen aus der KTT in Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete nun unter Bezug auf die Finanzbehörde über Einnahmen von 12 Millionen Euro per Ende November 2015; der Betrag könne noch über 13 Millionen Euro steigen. Die Novembersteuerschätzung (Drs. 21/2282) geht von nur rund 11 Millionen Euro Einnahmen aus der KTT für 2015 aus, was angesichts eines Standes von rund 4,8 Millionen Euro entsprechender Einnahmen zum 30.06.20151 als ein realistischer Wert für dieses Jahr erscheint. Etwa ebenso hoch lagen gemäß Auskunft des Senats zudem die Einnahmen im Jahr 2014.2 Dennoch plante der Senat mit Drs. 20/14104 Ausgaben in Höhe von knapp 14 Millionen Euro für das Jahr 2015 für gemäß ursprünglicher Absicht lediglich aus den Mehreinnahmen aus der KTT zu finanzierender Maßnahmen. Dies begründete er mit dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts und damit, dass er für 2015 noch mit einer „Annäherung“ an die mit Drs. 20/4386 kalkulierten rund 15 bis 20 Millionen Euro Einnahmen aus der KTT rechne.2 Mit Drs. 21/2659 werden vom Senat nunmehr erneut Ausgaben in Höhe von 13,5 Millionen Euro für das Jahr 2016 geplant, obgleich die Novembersteuerschätzung auch für dieses Jahr nur 11 Millionen Euro Einnahmen vorhersagt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hoch lagen die Ist-Erlöse der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) aus der KTT im Jahr 2015 gemäß aktuellem Stand nach dem 12. Kassenlauf? Wie hoch sind nach derzeitigem Kenntnisstand die Erlöse aus der danach noch bis Mitte Januar abgeführten KTT für das 4. Quartal 2015? Die kassenwirksamen Einzahlungen für das Jahr 2015 betragen 12.008.493,61 Euro. Mit Umstellung des Einzelplans 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ auf die Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens (SNH)-Systematik zum 1. Januar 2015 werden die Steuereinnahmen nach den Regeln der Doppik erfasst. Das doppische Ergebnis – 1 Vergleiche Drs. 21/1282. 2 Vergleiche Drs. 21/939. Drucksache 21/2827 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unter Berücksichtigung der Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten – beträgt für das Jahr 2015 12.030.258,91 Euro. Die Kultur- und Tourismustaxe ist für das 4. Quartal 2015 gemäß Hamburgischem Kultur- und Tourismustaxengesetz bis zum 15. Januar 2016 anzumelden und auch zu entrichten. Über die Erlöse aus dem 4. Quartal 2015 liegen daher aktuell noch keine belastbaren Daten vor. 2. Wie hoch lagen die Vollzugskosten der Steuerverwaltung für die KTT im Jahr 2015 gemäß aktuellem Stand nach dem 12. Kassenlauf? Wie hoch lag die Ausgleichszahlung für Mindereinnahmen an die Hamburg Tourismus GmbH 2015 und wann wurde sie geleistet? Im Jahr 2015 betrugen die Vollzugskosten 416.445,70 Euro und die auszugleichenden Mindereinnahmen der Töchter der Hamburg Marketing Holding 235.000 Euro. Davon wurden 85.000 Euro am 24. Juli 2015 an die Hamburg Tourismus GmbH und 150.000 Euro am 8. Juni 2015 an die Hamburg Convention Bureau GmbH ausgezahlt. 3. In circa welchem Umfang ist im Rahmen des 13. Kassenlaufs aus welchen Gründen noch mit welchen Um- und Nachbuchungen bei Erlösen und Kosten der KTT zu rechnen? Ein 13. Kassenlauf findet in der Steuerkasse nicht statt. Im Rahmen des doppischen Jahresabschlusses werden jedoch auch für die Kultur- und Tourismustaxe die Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten ermittelt. Dieses Ergebnis kann die Höhe der Erlöse noch in geringem Umfang verändern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe dieser möglichen Veränderung noch nicht bekannt. 4. Wie sind die sich abzeichnenden, seinerzeit mit Einführung der KTT begründeten und über den nun offenbar realistischen Einnahmenwert von circa 11 Millionen Euro p.a. hinausgehenden strukturellen Mehrausgaben im einstelligen Millionenbereich mit dem vom Ersten Bürgermeister stets ausgegebenen Leitprinzip des „pay as you go“ zu vereinbaren? Grundsätzlich dürfen Steuererlöse nicht zweckgebunden erhoben werden, sodass die Kosten für kulturelle und sportliche Maßnahmen nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Steuererlösen aus der Kultur- und Tourismustaxe betrachtet werden dürfen. Im Übrigen sind die für die Jahre 2015 und 2016 geplanten Kosten von der Bürgerschaft ermächtigt worden.