BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2836 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 12.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber 2015 Es zeichnet sich ab, dass 2015 bundesweit 1,1 Millionen Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind. Laut Königsteiner Schlüssel entfallen davon auf Hamburg rund 2,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1) Wie viele Flüchtlinge kamen 2015 a) insgesamt zunächst nach Hamburg? Im Jahr 2015 suchten insgesamt 61.598 Menschen in Hamburg Schutz. b) Wie viele verblieben hier nach der Verteilung aufgrund des Königsteiner Schlüssels? Im Zuge der asylrechtlichen Verteilungsentscheidung wurden 22.315 Menschen Hamburg zugewiesen. 2) Wie viele der verbliebenen Flüchtlinge zu 1) b) haben in 2015 in Hamburg einen Asylantrag gestellt? Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Hamburg 13.157 Asylanträge gestellt, zu den Herkunftsstaaten siehe Anlage. Es besteht dabei eine Differenz zu den in der Antwort zu 1) b) genannten Zahlen, da es wegen zeitlicher Verzögerungen zwischen der Verteilungsentscheidung und der Asylantragstellung über die jeweiligen Jahreswechsel hinweg zu Überschneidungen kommt. 3) Aus welchen Herkunftsländern kommen die Flüchtlinge zu 1) b)? Die Hauptherkunftsländer der Hamburg zugewiesenen Personen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Personen Syrien 6.418 Afghanistan 5.471 Irak 2.286 Albanien 1.812 Eritrea 1.264 Iran 990 Kosovo 745 Serbien 687 Mazedonien 440 Russische Föderation 377 Somalia 347 Bosnien-Herzegowina 262 Drucksache 21/2836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herkunftsland Personen Sonstige 1.216 4) Wie stellt sich die Alters- und Geschlechtsstruktur und Religionszugehörigkeit der Flüchtlinge zu 1) b) insgesamt und differenziert nach Herkunftsländern dar? Die zuständige Behörde arbeitet mit einer internen Betriebsstatistik, die nicht für automatisch abrufbare Statistiken ausgelegt ist. So wird das Geschlecht in dieser internen Statistik zum Beispiel nicht aufgeführt. Neben den Namen und der Staatsangehörigkeit wird das Geburtsdatum erfasst. Eine Darstellung der Altersstruktur wäre jedoch nur nach erheblichen händischen Nachbearbeitungen möglich, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden konnten. Die Religionszugehörigkeit wird grundsätzlich nicht erfasst (siehe auch Drs. 21/1568). 5) Wie viele der Flüchtlinge zu 1) b) hatten keine Papiere bei sich? Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung der Frage würde die Durchsicht von mehreren Tausend Ausländerakten erfordern; dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6) Wie viele Asylanträge davon wurden 2015 mit jeweils welchem Status positiv beschieden? Wie sieht in Hamburg für 2015 die Anerkennungsquote nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt aus? Im Jahr 2015 sind für das Bundesland Hamburg insgesamt 8.923 Asylanträge beschieden worden, davon 4.257 (47,7 Prozent) positiv: Entscheidung Anzahl Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a Grundgesetz und Familienasyl) 77 Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) 3.934 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 116 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 130 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31. Dezember 2015) Die Anerkennungsquoten der Hauptherkunftsländer können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Quoten (in Prozent) Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennung als Flüchtling Gewährung von subsidiärem Schutz Feststellung eines Abschiebungsverbotes Insgesamt Eritrea 0,8 89,9 4,8 0,0 95,6 Syrien 1,0 92,9 0,0 0,0 94,0 Irak 0,9 86,8 2,6 0,6 90,9 Iran 17,3 42,0 0,6 3,1 63,0 Somalia 0,0 16,3 37,2 2,3 55,8 Afghanistan 0,4 24,2 7,3 17,6 49,6 Russische Föderation 0,0 0,0 0,0 3,6 3,6 Mazedonien 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 Serbien 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 Kosovo 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 Albanien 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bosnien- Herzegowina 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 (Quelle: BAMF, eigene Berechnungen, Stand: 31. Dezember 2015) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2836 3 7) Wie viele davon wurden abgelehnt? Wie viele davon leben nach offiziellem Erkenntnisstand noch in Hamburg, wie viele gingen freiwillig, wie viele wurden abgeschoben? 3.260 Anträge sind abgelehnt worden. 1.406 weitere Verfahren haben sich auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Antragsrücknahme) erledigt. Wie viele dieser Personen noch in Hamburg leben ist nicht bekannt und könnte nur durch eine händische Auswertung aller Datensätze ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen und der Duldungsinhaber mit Stand 30. November 2015 siehe Drs. 21/2722 (die Zahlen für Dezember 2015 liegen noch nicht vor) und zur Anzahl der Rückführungen im Jahr 2015 siehe Drs. 21/2763. 8) Wie schätzt der Senat die voraussichtliche Anerkennungsquote der Flüchtlinge zu 1) b), über deren Asylantrag noch entschieden wird, ein? Die Durchführung von Asylverfahren liegt in der alleinigen Zuständigkeit des BAMF. Von Schätzungen zu den künftigen Entscheidungen des Bundesamtes sieht die zuständige Behörde ab. 9) Wie viele abgelehnte Asylbewerber zu 1) b) plant der Senat 2016 zurückzuführen? Welcher zusätzliche Personalaufwand ist hierzu erforderlich und geplant (in VZÄ)? Personen, für die sich im Rahmen des Asylverfahrens kein Aufenthaltsrecht ergibt, erhalten eine Ausreiseaufforderung durch das BAMF. Entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen ist vorgesehen, dass diese Personen die Bundesrepublik Deutschland verlassen, soweit keine tatsächlichen oder rechtlichen Ausreise- und/ oder Abschiebungshindernisse bestehen. Die zuständige Behörde wird die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Derzeit laufen Ausschreibungsverfahren für 20 Stellen im Referat E 32 („Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen“) und sechs Stellen im Sachgebiet E 332 („Schnelle Rückführung und Transport“) des Einwohner-Zentralamtes. Darüber hinaus ist geplant, die derzeit mit befristeten Abordnungen besetzten Stellen auszuschreiben. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/2836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Herkunftsstaaten Hamburg 2015 ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 1.813 1.795 18 Bosnien und Herzegowina 263 197 66 Montenegro 89 47 42 Litauen 1 1 - Mazedonien 455 350 105 Moldau (Republik) 2 2 - Kosovo 843 794 49 Russische Föderation 292 274 18 Türkei 15 7 8 Ukraine 7 5 2 Weißrussland 1 1 - Serbien 692 457 235 sonst. europ. Staatsangeh. - - - Europa 4.473 3.930 543 Algerien 12 11 1 Eritrea 807 805 2 Äthiopien 3 2 1 Benin 6 6 - Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 2 1 1 Nigeria 3 3 - Gambia 9 8 1 Ghana 15 13 2 Libyen 3 3 - Marokko 9 7 2 Niger 1 - 1 Burkina-Faso 2 1 1 Guinea-Bissau 4 3 1 Guinea 26 24 2 Sierra Leone 3 1 2 Somalia 224 214 10 Sudan (ohne Südsudan) 1 1 - Tansania 2 1 1 Tunesien 5 5 - Ägypten 59 53 6 sonst. afrik. Staatsangeh. - - - Afrika 1.196 1.162 34 Chile 1 1 - Ecuador 1 1 - Honduras 2 2 - Nicaragua 2 2 - Amerika 6 6 - Jemen 2 2 - Armenien 23 18 5 Afghanistan 2.277 2.250 27 Georgien 1 1 - Indien 1 1 - Irak 964 942 22 Iran, Islamische Republik 303 283 20 Israel 1 1 - Jordanien 3 3 - Libanon 13 10 3 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 1 1 - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2836 5 Herkunftsstaaten Hamburg 2015 ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Pakistan 5 5 - Turkmenistan 1 - 1 Syrien, Arabische Republik 3.458 3.405 53 sonst. asiat. Staatsangeh. 342 337 5 Asien 7.395 7.258 137 Staatenlos 9 7 2 Ungeklärt 77 73 4 Ohne Angabe 1 1 - Unbekannt 87 81 6 Herkunftsländer gesamt 13.157 12.437 720 (Quelle: BAMF, Stand: 31.12.2015)