BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2838 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 12.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/2532 Die pauschalierte Antwort zu der Frage Nummer 1. der oben bezeichneten Nachfrage zu Drs. 21/1838, dass baurechtliche Verfahren grundsätzlich Klagerisiken unterliegen würden, machen eine weitere Nachfrage notwendig. Ich frage den Senat: Welche konkreten rechtlichen Risiken sieht der Senat? Das heißt, aufgrund welcher Sachverhalte oder Tatsachen und den daraus folgenden Konsequenzen ist die gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung welcher Ansprüche aufgrund welcher Anspruchsgrundlagen durch wen zu befürchten (als Beispiele seien zu nennen: Schadenersatz, Nachbarklagen, Klagen von Naturschutzverbänden)? Siehe Drs. 21/1838. Die konkrete und verbindliche Ermittlung und Abwägung der zu berücksichtigenden Belange erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanverfahren. Da diese noch nicht eingeleitet sind, sind keine weiteren Angaben im Hinblick auf mögliche rechtliche Risiken möglich.