BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2851 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 13.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ vom 25. September 2014 Die Europäische Kommission plant den Erlass einer Verordnung zur Neuordnung von Emissionsgrenzwerten bei Verbrennungsmotoren, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind – NSBMMG-Richtlinie. Mit dieser Richtlinie soll ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann ist dem Senat der Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ vom 25. September 2014 zugeleitet worden? Am 25. September 2014. 2. Welche Stellungnahmen hat Hamburg durch welche Ämter oder Behörden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder direkt an die Europäische Union wann mit welchem Inhalt abgegeben? Hamburg hat sich an den Beratungen des Bundesrates beteiligt, siehe dazu auch BR.- Drs. 441/14. 3. Wann hat welches Amt oder welche Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg welche Verbände und welche Non-Governmental-Organisations oder sonstige Träger öffentlicher oder privater Interessen der Stadt um eine Stellungnahme zur internen Willensbildung gebeten? Eine Verbändebeteiligung wird im Bundesratsverfahren nicht durchgeführt. 4. Welche der in Frage 3. aufgeführten Träger öffentlicher oder privater Interessen haben wann welche Stellungnahme mit welchen Inhalten abgegeben? Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen haben mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und die Deutsche Umwelthilfe e.V. eine gemeinsame Stellungnahme zum Kommissionsentwurf an den Bundesrat gerichtet, der diese Stellungnahme an die Länder weitergereicht hat. Im Wesentlichen bemängelt das Schreiben einen fehlenden Partikelanzahlgrenzwert für Maschinenarten und -größen und zu lange Übergangszeiten. Drucksache 21/2851 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche der in Frage 4. erwähnten Stellungnahmen ist von welchem Amt oder welcher Behörde mit welchem Ergebnis in die Willensbildung eingeflossen ? Die Beratungen der Bundesratsausschüsse sind vertraulich. Im Übrigen wird auf die BR.-Drs. 441/14 verwiesen, welche die genannten Forderungen aufgreift. 6. Wann sind die unter Frage 3. aufgeführten Träger öffentlicher oder privater Interessen über das Ergebnis der Würdigung der abgegebenen Stellungnahmen informiert worden? Siehe Antwort zu 3. 7. In welchem Umfang lassen sich die Stickoxide in welchem Zeitraum jeweils an welchen Orten in Hamburg in der Zukunft reduzieren (mit der Bitte um eine Prognose)? Derzeit wird die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans erarbeitet. Ein hierfür in Auftrag gegebenes Gutachten wird sich mit der Prognose der Immissionswerte und der Auswirkung von Maßnahmen auf die Luftqualität beschäftigen. Die Ergebnisse werden in den Luftreinhalteplan einfließen, der veröffentlicht wird. 8. Welche Stadtteile in Hamburg profitieren hauptsächlich von einer Umsetzung der oben genannten Richtlinie? Auswirkungen auf einzelne Stadtteile können nicht prognostiziert werden. 9. Welche zusätzlichen Maßnahmen lassen sich zur Reduzierung von Stickoxiden in Hamburg ergreifen? Siehe Antwort zu 7. 10. Wann rechnet Hamburg mit dem Erlass der Verordnung? Der Senat geht von dem in dem Verordnungsvorschlag enthaltenen Datum des Inkrafttretens aus.