BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2853 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 13.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Landesbetrieb Verkehr – Parkraummanagement Bereits 2007 kritisierte der Rechnungshof die mangelnde Parkgerechtigkeit in Hamburg, da viele Parkende für die Nutzung des öffentlichen Parkraums keine oder zu geringe Gebühren entrichteten. Laut Rechnungshof bezahlten nur 17 Prozent der Parkenden eine Parkgebühr. Ein Projekt unter Leitung der BSU, diesen Umstand zu verändern, wurde Ende 2010 nicht fortgeführt. 2012 beschloss die Hamburger Bürgerschaft das Ersuchen „Hamburg 2020: Intensivierung der Überwachung des bewirtschafteten Parkraums zur Herstellung der Gebührengerechtigkeit und der verkehrspolitischen Steuerungswirkungen “ mit der Zielsetzung, die Parkraumüberwachung ab dem Jahr 2013 beginnend von der Innenstadt aus schrittweise deutlich zu intensivieren . Zur Umsetzung des Ersuchens wurde zunächst beim LSBG das Projekt „Parkraumüberwachung“ eingesetzt, dessen Leitung zum Jahresbeginn 2014 auf die Behörde für Inneres und Sport übertragen wurde. Im Mai 2014 wurde dann auf Grundlage der Ergebnisse des vorgenannten Projektes beim Landesbetrieb Verkehr die Abteilung Parkraummanagement eingerichtet. Ich frage den Senat: 1. Welche Aufgaben übernimmt der Landesbetrieb Verkehr hinsichtlich der Überwachung des Parkraums? Der Landesbetrieb Verkehr ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) für den Bereich des ruhenden Verkehrs. Er wird primär bei der Überwachung des bewirtschafteten Parkraums tätig. Im Rahmen dieser primären Aufgaben werden aber auch andere Verstöße im ruhenden Verkehr, wie zum Beispiel das Parken in zweiter Reihe, das Zuparken von Schutzstreifen, Radfahrstreifen , Radwegen, Ladezonen, Gehwegen, Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen oder von ausschließlich für Elektrofahrzeuge reservierten Parkflächen et cetera, die auf den Kontrollgängen festgestellt werden, zur Anzeige gebracht. 2. Wie viele Parkscheinautomaten werden derzeit eingesetzt und wie viele gebührenpflichtige Parkplätze werden durch diese insgesamt bewirtschaftet ? In Hamburg gibt es 660 Parkscheinautomaten (PSA), mit denen circa 11.000 gebührenpflichtige Parkplätze bewirtschaftet werden. 3. Wie viele gebührenpflichte Parkplätze gibt es derzeit insgesamt und wie viele davon werden derzeit noch durch Parkuhren bewirtschaftet? Siehe Antwort zu 2. In Hamburg wird keine Bewirtschaftung mehr durch Parkuhren vorgenommen. Drucksache 21/2853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele öffentliche Parkplätze werden derzeit mit einer Parkscheibenregelung bewirtschaftet? Ist es geplant, diese in gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze umzuwandeln? Im Jahr 2013 wurden circa 6.000 öffentliche Parkplätze im Hamburg mit einer Parkscheibenregelung bewirtschaftet. Seit Herbst 2014 aktualisiert der Landesbetrieb Verkehr das Parkrauminventar (zum Beispiel Parkscheinautomaten, Verkehrsschilder et cetera). Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. 5. Welche Zielsetzung wird mit der Parkraumüberwachung verfolgt? Die Parkraumüberwachung dient der Durchsetzung der geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Damit soll sie das Ziel unterstützen, ausreichende Angebote für Kurzzeitbedarfe im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen und eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme solcher Plätze durch Dauerparker oder Fahrzeugführer mit längerem Parkbedürfnis zu verhindern. 6. In Dr. 20/7125 wird die Vereinheitlichung der Bewirtschaftungszeiten angestrebt. Wie weit ist diesen Ansinnen gediehen, zu welchem Zeitpunkt soll diese umgesetzt werden und wie soll die Vereinheitlichung konkret ausgestaltet werden? Seit Jahresbeginn 2016 werden die Parkscheinautomaten zur Vereinheitlichung der Bewirtschaftungszeiten und Höchstparkzeiten umgestellt (vergleiche Drs. 20/7125). Die Maßnahmen werden bis Mitte Februar 2016 abgeschlossen sein. Mit Abschluss dieser Maßnahme ist die Vereinheitlichung der Bewirtschaftungszeiten gemäß Drs. 20/7125 abgeschlossen. Als grundsätzliche Regel für das gebührenpflichtige Parken im öffentlichen Straßenraum gilt, dass Gebühren von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 20 Uhr zu zahlen sind, wobei drei unterschiedliche Gebührenzonen vorhanden sind: • Die Zone 1 umfasst im Wesentlichen das Gebiet der Hamburger City. Die Parkgebühren betragen hier 2,50 Euro pro Stunde, die Mindestparkdauer beträgt zwölf Minuten, für die 50 Cent zu zahlen sind. • Die Zone 2 verteilt sich über das Stadtgebiet und die bezirklichen Zentren. In der Zone 2 betragen die Parkgebühren 1,20 Euro pro Stunde bei einer Mindestparkdauer von zehn Minuten, für die 20 Cent zu zahlen sind. • Die Zone 3 umfasst einzelne Straßenzüge außerhalb der Zentren der Bezirke. Die Gebühren betragen hier 60 Cent pro Stunde bei einer Mindestparkdauer von 20 Minuten Als Höchstparkzeiten gelten einheitlich in Zone 1 60 Minuten und in den Zonen 1 und 2 120 Minuten. Bei den Bewirtschaftungszeiten gelten vereinzelt abweichende Zeiten, wenn die örtlichen Verhältnisse dies aus besonderen Gründen erfordern. Dies betrifft hauptsächlich die Zone 2, wo an einigen Straßen bereits ab 8 Uhr Gebühren zu zahlen sind, dies jedoch auf die Zeit bis 18 Uhr begrenzt ist. In einigen Gebieten, in denen auch abends starker Parkverkehr auftritt, sind bis 24 Uhr Gebühren zu entrichten. Im Umfeld der Fernbahnhöfe besteht auch am Sonntag eine Gebührenpflicht. Elektrisch betriebene und entsprechend amtlich gekennzeichnete Fahrzeuge (sogenannten E-Kennzeichen) sind bei Nutzung der Parkscheibe bis zum Erreichen der Höchstparkdauer von den Parkgebühren befreit. Das Handyparken ändert sich nicht, Informationen zur jeweiligen Handyparkzone befinden sich an den Parkscheinautomaten . 7. Wie gestaltet sich die Aufgabenverteilung zwischen der Polizei und dem Landesbetrieb Verkehr beim Parkraummanagement? Die Polizei ist im gesamten Stadtgebiet für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig und setzt den Schwerpunkt der Tätigkeiten auf das Vorgehen gegen Verkehrsverstöße mit einer unmittelbaren Auswirkung auf die Verkehrssicherheit sowie auf Maßnahmen gegen Störungen des Fließverkehrs. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2853 3 Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist örtlich im Innenbereich des Stadtrings 2 tätig und überwacht schwerpunktmäßig den bewirtschafteten Parkraum. In Schnittstellengebieten erfolgt eine tagesaktuelle Abstimmung zwischen dem LBV und dem jeweils örtlich zuständigen Polizeikommissariat. 8. In welchen Gebieten wurden durch das Parkraum-Management seit 2013 Kontrollen durchgeführt (bitte jährliche Ausweitung des Kontrollgebiets aufführen)? 9. Wie viel Personal wurde seit Beginn des Projektes „Parkraumüberwachung “ in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils eingesetzt? Im März 2013 begann die verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs zunächst in einem begrenzten Bereich der City im Gebiet um die Altstädter Straße und den Burchardplatz. Einhergehend mit einem Aufwachsen der Personalkapazitäten wurde die Überwachung ausgedehnt auf weitere Teile der City innerhalb des Ring 1. Zum Jahresende 2013 waren insgesamt 16 Kräfte in der Überwachung des ruhenden Verkehrs tätig. Im Jahr 2014 wurde das Überwachungsgebiet in weiteren Teilen der City, der HafenCity, dem Portugiesenviertel sowie rund um die Neue Große Bergstraße in Altona ausgedehnt und das Personal bis zum Jahresende auf 34 operativ tätige Kräfte aufgebaut. Im letzten Jahr wurde das Überwachungsgebiet auf St. Georg, Hammerbrook , Winterhude (Mühlenkamp), St. Pauli, Sternschanze, Eimsbüttel, Harvestehude, Rotherbaum, Eppendorf und Hoheluft erweitert und das Personal bis zum Jahresende 2015 auf 49 operativ tätige Kräfte erhöht. 10. Wie sieht die weitere Planung für den Ausbau des Parkraummanagement derzeit aus? Bitte sowohl die geplante räumliche Ausweitung als auch den Ausbau der Personalkapazitäten benennen. Für das laufende Jahr 2016 ist der Ausbau der Überwachung auf die Gebiete östlich der Außenalster, Billstedt, Bergedorf und Harburg geplant. Hierzu ist der Ausbau des Personalbestandes auf rund 90 Überwachungskräfte vorgesehen. 11. Wie entwickelten sich die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung seit 2010? Zu den Einnahmen für die Jahre 2010 – 2014 siehe Drs. 21/70. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten) im Jahr 2015 betrugen 9.195.839 Euro. 12. Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen im ruhenden Verkehr gab es seit Beginn des Projektes „Parkraumüberwachung“ in 2013, 2014 und 2015? Bitte nach Parkzeit-Verstößen sowie andere Verstöße im ruhenden Verkehr differenzieren. 13. Wie entwickelten sich die Einnahmen aus den Ordnungswidrigkeitsanzeigen im ruhenden Verkehr seit Beginn des Projektes „Parkraumüberwachung “ in 2013, 2014 und 2015? Die Anzeigen und Einnahmen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs eingehen, wurden der Statistik der zuständigen Abteilung des Einwohner-Zentralamtes der Behörde für Inneres und Sport entnommen und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Hierin enthalten sind Anzeigen der Polizei, des Projektes Parkraumüberwachung beziehungsweise des Parkraummanagements des Landesbetriebs Verkehr, aber auch von Privaten. Anzeigen ruhender Verkehr: 2013 2014 2015 - Parkzeit-Verstöße 257.525 293.220 385.794 - Andere Verstöße 681.985 526.076 539.304 Einnahmen ruhender Verkehr/Euro 14.136.951 15.896.748 17.359148