BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2857 21. Wahlperiode 19.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. und Büro für Suchtprävention – Wann liegt das lange angekündigte Konzept vor? (3) Im Jahre 2011 legte die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS) ihren Abschlussbericht zur „Suchtprävention in Hamburg“ vor und wies dabei auf Schwachstellen und Mängel hin. Unter anderem erklärte sie, dass die Strukturen der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. und ihres Büros für Suchtprävention verschlungen und verwirrend sind (Seite 63, Fußnote 69). Der Senat hat auf zahlreiche Fragen in Anfragen von mir zur Suchtprävention und Suchthilfe in Hamburg und insbesondere auch zur HLS und ihrem BfS vielfach nur sehr vage und allgemein oder inhaltlich gar nicht geantwortet, weil Überlegungen, Gespräche und Planungen „noch nicht abgeschlossen“ seien und „ein abgestimmtes Konzept (noch nicht) vor(liegt)“ und in Drs. 20/14461 im Januar 2015 erklärt, dass „ein Abschluss der Gespräche bis zum Beginn des 3. Quartals erfolgen (soll)“ (Antwort auf Frage 1.). Dieser Termin ist mittlerweile verstrichen, ohne dass die Gespräche abgeschlossen wurden (Drs. 21/1346). Vielmehr wurde nun ein Termin im Oktober 2015 genannt, an dem die Gespräche abgeschlossen sein sollten. Auch dieser Termin ist nun verstrichen , ohne dass ein Ergebnis vorliegt. Noch Mitte Oktober 2015 wurde in Drs. 20/1827 berichtet, dass die Gespräche noch immer nicht abgeschlossen sind, aber „noch in diesem Jahr“ (2015) abgeschlossen werden sollen. Ich frage den Senat: 1.) Gibt es inzwischen ein abgestimmtes Konzept betreffend HLS und BfS? a. Wenn ja, seit wann und ab wann für welche Bereiche gültig, mit welchen wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Merkmalen und Schwerpunkten und welchen wesentlichen Unterschieden zur bisherigen Situation, zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und so weiter und zu welchem bisherigen Konzept? Ja. Die Verhandlungen zu den Konzeptentwürfen für die Hamburgische Landesstelle (HLS) und die Hamburgische Fachstelle für Suchtfragen wurden im November und Dezember 2015 von der zuständigen Behörde finalisiert. Wesentlicher Unterschied soll die Trennung der HLS als Mitgliedervertretung von den Fachstellenaufgaben sein. Die Fachstelle für Suchtfragen soll zukünftig Ansprechpartner für die Suchthilfe und Suchtprävention im Themenfeld Drogen und Sucht werden. Sie soll die Qualitätsentwicklung in beiden Arbeitsfeldern unterstützen und den Wissenschaft-Praxistransfer vorantreiben. Die bisherigen Leistungen des Büros für Suchtprävention (BfS) sollen integriert werden. Drucksache 21/2857 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Wann ist mit einem endgültigen Konzept zu rechnen? Entfällt. 2.) Wie ist die Finanzierung der HLS und BfS geregelt, solange das neue Konzept nicht vorliegt beziehungsweise sich in der Umsetzung befindet (bitte mindestens Zahlen für jeweils 2015 und 2016 angeben)? Die Zuwendungen an die HLS und das BfS für 2016 wurden bisher als Teilbescheid bewilligt und orientieren sich am Haushaltsansatz; die endgültige Zuwendungshöhe steht noch nicht fest. Die Bewilligungen für 2015 betrugen insgesamt 551.167 Euro. a. Gibt es einen Stellenabbau? Entfällt. b. Gibt es Budgetkürzungen? Siehe Antwort zu 2.). 3.) Welchen Einfluss wird das neue Konzept auf die Finanzierung und Stellen der BfS und HLS und gegebenenfalls weiterer Träger haben? Wird geplant, für 2016 und 2017 die Etats zu verändern, wenn ja, wie? Siehe Antworten zu 1.) und zu 2.). 4.) Der Arbeitsbereich Betriebliche Suchtprävention und Sucht im Alter ist seit 1. August 2014 nicht besetzt (Drs. 21/1346). Welchen Einfluss hat dies auf die Maßnahmen und Projekte zur betrieblichen Suchtprävention und Sucht im Alter? Bis zum Abschluss der Zuwendungsgespräche werden die Aufgaben in den genannten Arbeitsbereichen, in Absprache mit der zuständigen Behörde, in einem reduzierten Umfang wahrgenommen. Siehe auch Drs. 21/1827. 5.) Werden Kompetenzen der Behörde an die HLS/BfS abgegeben? Wenn ja, welche und in welchem Umfang und welchen Einfluss hat die Kompetenzverlagerung auf den Haushalt und Stellenplan der Behörde? Nein. 6.) Welche Art der Regionalisierung der Suchthilfe wird angestrebt, wie soll in Zukunft die Zusammenarbeit mit den Bezirken geregelt werden? Die regionale Ausgestaltung der Suchthilfe umfasst die Festlegung von klar definierten Verantwortlichkeiten für festgelegte, stadtteilübergreifende Regionen, um die systematische Zusammenarbeit mit weiteren regionalen Angeboten angrenzender Hilfesysteme zu sichern und Angebote am regionalen Bedarf ausrichten zu können. Siehe auch Drs. 20/10404. Die Zusammenarbeit mit den Bezirken bleibt unberührt. a. Welche Auswirkungen wird die Regionalisierung auf die Träger haben? Gespräche über konkrete Umsetzungsschritte werden aktuell mit den Trägern geführt. 7.) Welchen Stellenwert werden in Zukunft die Fachausschüsse der HLS haben? Gibt es weitere Koordinierungsmöglichkeiten und Gremien zum fachlichen Austausch in der Suchthilfe und Suchtberatung? Koordination und fachlichem Austausch wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Wie und mit welchen Gremien beziehungsweise Arbeitsgruppen dies umgesetzt werden kann, richtet sich nach den Themen, die zu bearbeiten geplant sind. 8.) Sollen die vielen Online-Angebote der HLS zusammengeführt oder überarbeitet werden? Wenn ja, wie und bis zu welchem Zeitpunkt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2857 3 Eine Aufgabe einer zukünftigen Fachstelle für Suchtfragen wird die Anpassung ihrer Onlineangebote sein. Eine inhaltliche beziehungsweise zeitliche Präzisierung erfolgt im Rahmen der Zuwendungsgespräche. 9.) Sind die Diskussionen zur Schaffung eines übergreifenden hamburgweiten Newsletters abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann werden sie abgeschlossen sein? Ja, die Diskussion ist dahin gehend abgeschlossen, dass seit 2015 die „ZEITUNG für Suchtprävention“ übergreifend mit allen Fachstellen für Suchtprävention erstellt wird (siehe Drs. 20/14460). Die Zeitung, mit einer Auflage von 3.300 Stück, kann unter http://www.sucht-hamburg.de/projekte/zeitung abonniert werden. Damit wird aus Sicht der zuständigen Behörde dem übergreifenden Informationsbedarf Rechnung getragen .