BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2866 21. Wahlperiode 22.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Bündnis für das Wohnen und der Klimaschutz Laut Koalitionsvertrag soll das Bündnis für das Wohnen fortgesetzt werden. In der bisherigen Vereinbarung des Senats mit der Wohnungswirtschaft sind in Bezug auf den Klimaschutz folgende Verabredungen getroffen worden: „Die unterzeichnenden Verbände bekennen sich grundsätzlich zu den klimapolitischen Zielsetzungen des Senates und tragen dazu bei, dass bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 die von den Gebäuden ihrer Mitgliedsunternehmen verursachten CO²-Emissionen um 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent gemindert werden (vorrangiges Klimaschutzziel).“ und „Die Wohnungsverbände wirken weiterhin auf ihre Mitgliedsunternehmen ein, die durchschnittlichen Endenergieverbräuche ohne Warmwasser ihrer Bestände bis 2020 auf 133 kWh/a je Quadratmeter Wohnfläche zu verringern und den jährlichen CO²-Ausstoß im gleichen Zeitraum auf 25,0 kg je Quadratmeter Wohnfläche zu senken.“ Ein zentrales Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen – was bedeutet, mindestens 80 Prozent weniger nicht erneuerbare Primärenergie (wie zum Beispiel Öl oder Gas) im Vergleich zum Jahr 2008 zu verbrauchen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viel CO² konnte bislang durch die freiwilligen Vorgaben durch das Bündnis für das Wohnen eingespart werden? Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung liegt der zuständigen Fachbehörde nicht vor. Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet diverse Förderungen an, die entsprechend der Bündnisvereinbarung der Wohnungswirtschaft zur Verfügung stehen. Die erzielten CO2-Reduktionen bei den jeweiligen Förderprogrammen ergeben sich aus Drs. 21/2521. 2. Werden bei der Fortschreibung des Bündnisses für das Wohnen die bisherigen Kennzahlen zum Endenergieverbrauch und zum CO²-Ausstoß verschärft? a. Wenn ja: Wie werden die Kennzahlen einer solchen Verschärfung aussehen? Drucksache 21/2866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, warum nicht? Derzeit finden Verhandlungen zwischen der Wohnungswirtschaft und der zuständigen Fachbehörde zum Abschluss eines neuen Bündnisses für das Wohnen in Hamburg statt. Zu den laufenden Verhandlungen nimmt der Senat zur Wahrung seiner Unbefangenheit im Verhandlungsprozess nicht Stellung. 3. Ist der Senat der Auffassung, dass mit freiwilligen Vereinbarungen und einer derzeitigen Sanierungsrate von 1,2 Prozent im Wohnungsbestand und 0,6 Prozent im Nichtwohnungsbestand das Ziel der Bundesregierung einen klimaneutralen Wohnungsbestand bis 2050 zu schaffen, auch in Hamburg erreicht werden kann? a. Wenn ja, mit welchen Instrumenten? Ja. Die zuständigen Fachbehörden sind der Auffassung, dass freiwillige Vereinbarungen in Verbindung mit entsprechenden Anreizprogrammen etwa im Rahmen der Wohnraumförderung sinnvolle Instrumente zur Erreichung eines klimaneutralen Wohnungsbestands sind. Die Instrumente und Ziele für Hamburg sind in Drs. 21/2521 dargestellt. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 4. Ist es beabsichtigt, neben den Mietervereinen auch Umweltverbände in das Bündnis für das Wohnen einzubeziehen? a. Wenn ja: Wann wird dies geschehen? b. Wenn nein, warum nicht? Ob und gegebenenfalls wie weitere Akteure zukünftig in das Bündnis für das Wohnen in Hamburg einbezogen werden, wird im weiteren Verfahren entschieden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 2. b.