BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2872 21. Wahlperiode 22.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 14.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie werden außerschulische Lernorte in Hamburgs Schulbetrieb einbezogen ? „Lernen an außerschulischen Lernorten ist Bestandteil aller Fächer. Ziel des Lernens an außerschulischen Lernorten ist es einerseits, durch die Auseinandersetzung mit den Anforderungen an außerschulischen Lernorten in der Schule erworbene Kompetenzen in lebensnahen Lernsituationen anzuwenden , zu überprüfen, auszuweiten und zu vertiefen, und andererseits Erfahrungen und Erkenntnisse an außerschulischen Lernorten für schulisches Lernen zu nutzen und lebensbegleitendes und aktives Lernen zu fördern. Außerschulische Lernorte erfordern ein Lernen im realen Kontext“, heißt es etwa im „Bildungsplan Stadtteilschulen, Rahmenvorgaben Lernen an außerschulischen Lernorten“ aus dem Jahr 2011. Gerade bei der Ganztagsbeschulung kommt außerschulischen Lernorten eine besondere Bedeutung zu; dies umso mehr, da an vielen Schulen erheblicher Raummangel besteht. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Schulen die Möglichkeit zu geben, mehr außerschulische Lernorte in das Ganztagsangebot einzubeziehen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Außerschulische Lernorte im Ganztag sind Angebote im Sozialraum der Schule sowie im gesamten Stadtgebiet, die den Schülerinnen und Schülern Lernmöglichkeiten außerhalb des jeweiligen Schulstandortes bieten und im Rahmen der Ganztagsschule aufgesucht werden. Während dies bei GBS-Schulen in der Regel am Nachmittag erfolgt, können insbesondere gebundene Ganztagsschulen (GTS) diese Angebote über den ganzen Schultag verteilt im Rahmen des Unterrichts nach Stundentafel wahrnehmen. Für diese Angebote werden die unterschiedlichsten Orte wie Museen, Theater, Parks und Tierparks aber auch Wald(-spielplätze), Bauspielplätze, Informations -Zentren, Klettergärten und Schwimmbäder, Häuser der Jugend, Hochschulen, Unternehmen und viele mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten außerschulischen Lernorte gibt es aktuell im Rahmen des Ganztagsangebots? Bitte pro Schule unter Angabe des Bezirks darstellen . Zur Vielfältigkeit des Angebots an außerschulischen Lernorten siehe Vorbemerkung. Die Angebote werden von den Schulen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte ausgewählt (siehe auch Drs. 20/13192). Eine systematische Erfassung seitens der zuständigen Behörde erfolgt nicht. Drucksache 21/2872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Konzepte gibt es für die Bildung und Betreuung an konkreten außerschulischen Lernorten? Jeder außerschulische Lernort bietet aufgrund der Besonderheiten des Ortes und der mit diesem Ort verbundenen spezifischen Lernmöglichkeiten den Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Möglichkeiten für die Anwendung und Überprüfung ihres Wissens und für den Erwerb neuer Kompetenzen bzw. für die Gewinnung neuer Erfahrungen. Dabei müssen außerschulische Lernorte nicht über didaktisch aufbereitete oder gestaltete Konzepte verfügen, vielmehr bieten sie realistische Lernanlässe. Liegen dem Lernen an außerschulischen Lernorten didaktische Konzepte zugrunde, werden diese von den jeweiligen Veranstaltern beziehungsweise Anbietern der Lernorte entwickelt und verantwortet. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die konkreten Konzepte der Veranstalter beziehungsweise Anbieter nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie soll den Schulen konkret die Möglichkeit gegeben werden, mehr außerschulische Lernorte in das Ganztagsangebot einzubeziehen? Im Rahmen der von der zuständigen Behörde verantworteten Beratung und Vernetzung der Akteure soll der Austausch über vorhandene Angebote intensiviert werden. Hierfür werden unter anderem die Netzwerke der Ganztagsschulkoordinatoren und GBS-Leitungen genutzt. Darüber hinaus bietet das Internetportal http://hamburgaktiv .info/ Informationen zu Angeboten und Ansprechpartnern im Sozialraum. Dieses Internetportal wird beständig gepflegt und weiterentwickelt. Darüber hinaus haben die Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) den Auftrag, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde Schulen und außerschulische Lernorte in den einzelnen Regionen noch stärker zu verknüpfen. Dabei wird die Erschließung neuer außerschulischer Lernorte ebenso in den Blick genommen wie die Weiterentwicklung und Verstetigung schon bestehender Kooperationen und Angebote. Eine Auftaktveranstaltung zu diesem Prozess hat im Rahmen eines Workshops der RBK- Steuerungsgruppen am 30. November 2015 stattgefunden. 4. Wie viele Stellen (VZÄ) aus dem Budget des Einzelplans 3.1 oder Budgets anderer Behörden stehen für Bildung und Betreuung an welchen konkreten außerschulischen Lernorten zur Verfügung? Bitte unter Angabe des jeweiligen Einzelplans nennen. a. Wie viele dieser Stellen (pro Lernort) sind besetzt (VZÄ)? b. Inwiefern bestehen Planungen der zuständigen Behörde im Hinblick auf Stellenstreichungen beziehungsweise Stellenzuwächse? c. Falls Stellenstreichungen geplant sein sollten, wie steht das im Einklang mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass den Schulen die Möglichkeit gegeben werden soll, mehr außerschulische Lernorte in das Ganztagsangebot einzubeziehen? d. Wie viele Ehrenamtliche oder Freiwillige oder Honorarkräfte, die von welcher städtischen Behörde oder Einrichtung vergütet werden, sind regelmäßig an außerschulischen Lernorten tätig? Die zuständige Behörde stellt den Ganztagsschulen, das heißt sowohl GTS- als auch GBS-Schulen, insbesondere auch für die Nutzung der außerschulischen Lernorte zur Gestaltung von Aktivitäten im Ganztag beziehungsweise am Nachmittag finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Bei den GTS-Schulen erfolgt dies in Form von Honorarmitteln, über welche die Schulen in eigener Verantwortung entscheiden. Für das Schuljahr 2015/2016 werden den GTS-Schulen hierfür insgesamt voraussichtlich Honorarmittel in Höhe von circa 5,9 Millionen Euro zugewiesen. Bei den GBS-Schulen erfolgt die Finanzierung der Aktivitäten am Nachmittag über ein pädagogisches Budget, das den GBS-Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt wird. Über die Mittelverwendung entscheidet der Kooperationspartner in eigener Verantwortung . Im Schuljahr 2015/2016 stehen den GBS-Kooperationspartnern abhängig Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2872 3 von der Gruppengröße circa 7.600 Euro beziehungsweise 8.500 Euro pro Gruppe zur Verfügung.