BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2873 21. Wahlperiode 22.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 14.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Verschlickung des Hamburger Hafens – Darf Hamburger Hafenschlick nun in der Nordsee verklappt werden oder nicht? Der Hafen ist die Herzkammer Hamburgs. Die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Fahrrinnen als Lebensadern des Hafens sowie der verschiedenen Hafenbecken ist daher von herausragender Bedeutung für Wohlstand und Wirtschaft in unserer Stadt. Seit dem vergangenen Sommer sorgt die extreme Verschlickung bestimmter Hafenteile und Elbgebiete immer wieder für Diskussionen. Aktuell wird berichtet, dass sich vor allem die Situation im und hinter dem Köhlbrand in jüngster Vergangenheit dramatisch verschlechtert. Statt der vorgesehenen Fahrrinnentiefe von 15,20 m gibt es demnach zwischen der Zufahrt und dem Köhlbrand zurzeit nur eine Wassertiefe von 13,20 m. Fragwürdig ist, warum die dortigen Ausbaggerarbeiten vorzeitig gestoppt und warum das Baggergut aus der Hauptfahrrinne nicht weiterhin, wie mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart, bis zur Obergrenze von 6,5 Millionen Kubikmetern bei der Tonne E3 in der Nordsee verklappt wird. Während die Hamburg Port Authority (HPA) dafür zeitliche und kapazitäre Gründe anführt, hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium die Existenz einer zeitlichen Einschränkung verneint und mitgeteilt, dass weiterhin und bis zum Erreichen der Obergrenze Hamburger Hafenschlick in der Nordsee verklappt werden kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Darf die Freie und Hansestadt Hamburg aktuell Hafenschlick an der Tonne E3 in der Nordsee verklappen? Wenn ja, a) wird dies aktuell durch die HPA beziehungsweise die Freie und Hansestadt Hamburg praktiziert? Wenn nein, auf wessen Weisung wird dies seit wann genau nicht praktiziert? b) welche Mengen Schlicks aus welchen Teilen der Hauptfahrrinne sollen dort bis Ende März wann genau verklappt werden? c) inwieweit ist die Obergrenze von 6,5 Millionen Kubikmetern aktuell ausgelastet? Drucksache 21/2873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, d) warum nicht? e) inwieweit ist die Obergrenze von 6,5 Millionen Kubikmetern aktuell ausgelastet? Schleswig-Holstein hat zugesagt, dass die Restmengen des bestehenden Einvernehmens – vorbehaltlich der gemäß Einvernehmen erforderlichen Freigabebeprobungen – ausgeschöpft werden können. Bislang wurden rund 5 Millionen Kubikmeter im Rahmen des Einvernehmens umgelagert. Die HPA hat zusätzliche Baggerkapazitäten bestellt und entscheidet im Rahmen ihrer operativen Zuständigkeit sowie in Abhängigkeit der Randbedingungen (zum Beispiel Frühjahrshochwasser) ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verbringung zur Tonne E3 erforderlich ist. 2. Wie lauten die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freie und Hansestadt Hamburg bezüglich der Schlickverklappung? Siehe Drs. 21/1044. 3. Aus welchen Gründen wurden die jüngsten Baggerarbeiten zum Ausheben der Fahrrinne am Köhlbrand beendet? Die Fahrrinne im Köhlbrand wurde von Mitte Juli bis Ende Oktober 2015 gemäß Baggereinsatzplan der HPA intensiv unterhalten, wodurch erhebliche nautische Verbesserungen erzielt werden konnten. Lokale Eintreibungen wurden in der Folgezeit durch den Einsatz eines Wasserinjektionsgerätes behoben. Am 12. Januar 2016 wurden die Saugbaggerarbeiten im Köhlbrand planmäßig wieder aufgenommen. 4. Welche Wassertiefe ist zwischen der Hafenzufahrt und Altenwerder vorgesehen ? Die genehmigte Solltiefe beträgt -15,20 mKN*. 5. Trifft es zu, dass die Wassertiefe zwischen der Hafenzufahrt und Altenwerder zurzeit nur 13,2 m beträgt beziehungsweise die eigentlich vorgesehene Wassertiefe unterschreitet? Ja, es gibt Sediment-Eintreibungen auf der Westseite des Köhlbrands. Wenn ja, a) zu wann wird die Fahrrinne in diesem Abschnitt wieder auf die vorgesehene Tiefe ausgebaggert? b) wo soll der entsprechende Aushub verklappt werden? Wenn nein, c) wie viele Meter beträgt die Wassertiefe der Fahrrinne am Köhlbrand aktuell? d) zu wann wird die Fahrrinne am Köhlbrand wieder auf die vorgesehene Tiefe ausgebaggert? e) wo soll der entsprechende Schlickaushub verklappt werden? Die Baggerarbeiten im Köhlbrand sollen im Februar 2016 abgeschlossen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Das gebaggerte Sediment kann planmäßig vor Neßsand und in der Nordsee bei Tonne E3 umgelagert werden. 6. Welche Wassertiefe ist in der Süderelbe vor dem Altenwerder Hafen vorgesehen? Die genehmigte Solltiefe beträgt -15,20 mKN. * mKN = Meter bezogen auf Kartennull Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2873 3 7. Trifft es zu, dass die Wassertiefe in der Süderelbe vor dem Altenwerder Hafen zurzeit nur 12,40 m beträgt beziehungsweise unterschritten wird? Die Wassertiefe liegt dort aktuell bei –13,50 mKN. Wenn ja, a) welche Wassertiefe ist dort vorgesehen? Siehe Antwort zu 6. b) zu wann wird dieser Bereich wieder auf die eigentlich vorgesehene Wassertiefe ausgebaggert? Dieser Bereich wird vollständig zum Ende der sogenannten Umlagersaison (von Anfang November 2015 bis Ende März 2016) wieder auf die vorgesehene Wassertiefe ausgebaggert werden. c) wo soll der entsprechende Schlickaushub verklappt werden? Siehe Antworten zu 5 bis 5 e). 8. Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ausschließen, dass es zu wirtschaftlichen Schäden für die Hafenunternehmen und/oder die Stadt kommt, wenn erst zum Ende der Umlagersaison Ende März wieder ein guter Zustand der Fahrrinne beziehungsweise der Hafenbecken hergestellt wird und wie genau? Die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen lassen sich derzeit nicht bestimmen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine schlagartige Wassertiefenherstellung zu Beginn der Umlagersaison technisch grundsätzlich nicht möglich ist. Vielmehr handelt es sich stets um einen mehrmonatigen, schrittweisen Prozess, der darauf abzielt, den bestmöglichen Unterhaltungszustand zum Ende der Umlagersaison (Ende März) zu erreichen. 9. Wann wurde der Erste Bürgermeister erstmalig und durch wen über die Verschlickungsproblematik im Hamburger Hafen in Kenntnis gesetzt und wie erfolgt seither die Information des Ersten Bürgermeisters in dieser Angelegenheit? Der Erste Bürgermeister wird laufend durch die Leitung und die Fachebene der zuständigen Behörde zu wichtigen Entwicklungen im Hafen informiert. 10. Hat die Ankündigung des Senats aus Drs. 21/2375, das Gesamtkonzept Sedimentmanagement im 1. Quartal 2016 vorzulegen, weiterhin Bestand ? Wenn nein, warum nicht und zu wann soll dieses Gesamtkonzept vorgelegt werden? Ja. Hierauf haben die Senatsvertreter bei der Sitzung des Wirtschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft am 5. Januar 2016 bereits hingewiesen.