BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2878 21. Wahlperiode 22.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Ludwig Flocken (AfD) vom 15.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Demonstration der Palästinensischen Gemeinschaft in Deutschland (PGD) Am 13. November 2015 veranstaltete die PGD Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (PGD) unter dem Motto „Stoppt die israelische Aggression. Schluss mit der Besatzung!“ eine Demonstration in Hamburg.1 Dabei skandierten die Teilnehmer des am Glockengießerwall startenden Umzugs Parolen wie „Gerechtigkeit und Freiheit für das palästinensische Volk in der heiligen Stadt Jerusalem!“ Laut PGD war es das Ziel der Veranstaltung , die deutsche Öffentlichkeit von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass die Bundesregierung dazu bewegt werden müsse, „Waffenlieferungen sowie die finanzielle Unterstützung von Israel einzustellen.“ Bei der Frage, welche Gesinnung die PGD tatsächlich vertritt, hilft ein Blick auf die Webseite2 der Organisation. Dort heißt es, die PGD setze sich für die „Förderung des Gedankens der aktiven Solidarität mit dem palästinensischen Volk“ sowie für die „Gründung eines unabhängigen Palästinastaates auf palästinensischem Boden“ ein. Um zu verstehen, was damit gemeint ist, kann man die Aussagen von Suhail Abu Shammala heranziehen, der gegenwertig das Amt des Vorsitzenden versieht. Ihm zufolge muss sich Israel bewusst sein, dass „sich die Frage nach dem Ende der Besatzung nicht für immer aufschieben lässt.“ Auch solle Israel für seine Politik „zur Rechenschaft gezogen“ werden. Die feindselige Haltung, die hier deutlich zum Vorschein kommt, wird zudem auch dadurch unterstrichen, dass die PGD in Bezug auf Israel grundsätzlich den politischen Kampfbegriff „zionistisch“ verwendet .3 Dass die PGD im Gegensatz zu ihrer medialen Selbstdarstellung offensichtlich nicht nur die Politik Israels kritisiert, sondern auch dessen Existenzrecht negiert, geht unter anderem aus den Recherchen der „Berliner Zeitung“ hervor , die darüber berichtete, dass sich Personen an Demonstrationen der PGD beteiligten, die als Anhänger der Terrororganisation Hamas bekannt sind. Dabei sei es unter anderem zur Verherrlichung jener Serie von Mordanschlägen gekommen, die palästinensische Täter im Sommer 2015 auf 1 Darüber hinaus riefen auch die folgenden Organisationen zur Demonstration auf: Palästinensische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V., Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V. Regionalgruppe Nord, Deutsch-Palästinensischer Frauenverein e.V. Regionalgruppe Hamburg, BDS Hamburg. 2 Die PGD ist im Internet unter der Adresse http://www.pgd-online.de/ erreichbar. 3 So ist etwa von „zionistischen Siedlungen“ beziehungsweise der „zionistischen Besatzung“ die Rede. Drucksache 21/2878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Israelis verübt hatten.4 Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hat zudem bereits im Herbst 2014 erklärt, dass es sich bei der PGD um eine „Organisation von Hamas-Anhängern“ handele.5 Darüber hinaus ist es aber auch an anderer Stelle zu Verbrüderung mit der Terrororganisation Hamas gekommen; so zum Beispiel auf der „Konferenz der Palästinenser in Europa“, die zuletzt am 25. April 2015 in Berlin stattfand und an deren Organisation sich auch die PGD maßgeblich beteiligt hat. In diesem Zusammenhang gibt der Berliner Verfassungsschutz an, dass die Organisatoren Kontakte zur der als Terrororganisationen geltenden Vereinigung unterhielten.6 Die engen Verbindungen zur Hamas kann man aber auch an der Auswahl der Redner erkennen. So waren bereits 2010, als die Konferenz ebenfalls in Berlin zusammenkam, zahlreichen Personen, die der Hamas nahestehen, als Referenten geladen. Dabei war auch der palästinensische Parlamentspräsident Aziz Duwaik, der selbst ein Hamas-Mitglied ist, per Video zugeschaltet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Aktivitäten sind dem Senat seitens der PGD in Hamburg bekannt? Die PGD Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (PGD) wurde im Jahr 2009 als Verein mit Sitz in Berlin gegründet. Sie hat keinen organisatorischen Ableger in Hamburg. Neben Publikationen im Internet tritt sie in Hamburg durch die Veranstaltung von Versammlungen unter freiem Himmel in Erscheinung. Seit Juli 2014 sind insgesamt elf Versammlungen der PGD angemeldet worden. Die PGD stellt keine verbotene Organisation dar. 2. Ist beziehungsweise war dem Senat die Nähe der PGD zur Hamas bekannt? Ja. 3. Wurde der Hamburger Verfassungsschutz vom Berliner Verfassungsschutz über die PGD unterrichtet? Falls ja, wann und aus welchem Anlass und mit welchen Inhalten? Seit Bestehen der PGD erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch auf Ebene des Verfassungsschutzverbundes im Rahmen der regulären Zusammenarbeit. Anlässe sind die Ermittlung oder das Bekanntwerden relevanter Informationen. 4. Wird die PGD von Hamburger Behörden überwacht? Die Hamas ist Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg . Aufgrund ihrer inhaltlichen und ideologischen Nähe zur Hamas wird auch die PGD im Rahmen des § 4 (1) Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz beobachtet. 5. Haben Berichte wie derjenige des Berliner Verfassungsschutzes, dem zufolge Organisatoren der Konferenz der Palästinenser in Europa enge Kontakte zur Hamas unterhalten, eine Rolle für die Entscheidung gespielt , der PGD eine Demonstration in der Hansestadt zu genehmigen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht? Gemäß § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes darf die zuständige Behörde eine Versammlung nur dann verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, 4 Kundgebung vor dem Kanzleramt. Hamas-Anhänger demonstrieren in Berlin für palästinensische Attentäter. „Berliner Zeitung online“ vom 16.10.2015. 5 Palästinenserkonferenz in Berlin. Islamisten mit Nahostkarte ohne Israel. „Der Tagesspiegel online“ vom 20.04.2015. 6 Verfassungsschutz vermutet Verbindungen zur Hamas. Geplante Palästinenser-Konferenz sorgt für Aufregung. „rbb online“ vom 18.04.2015. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2878 3 wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Diese Voraussetzungen lagen bezüglich der angemeldeten Versammlungen der PGD bisher nicht vor.