BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2879 21. Wahlperiode 22.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 15.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Prüfung für weitere Unterkünfte in Hamburg-Nord – Regionalbereich Eppendorf-Winterhude Bislang gibt es keine Flüchtlingsunterkünfte im Stadtteil Eppendorf. Am 5. November 2015 kündigte das Bezirksamt Hamburg-Nord an, dass im Bereich der Osterfeldstraße eine Folgeunterbringung für Flüchtlinge im Umfang von etwa 480 Wohnungen in Form von „Express-Wohnen“ geplant sei, die von durchschnittlich fünf bis sechs Personen belegt werden sollen. Das macht eine Gesamtkapazität von rund 2.400 bis 2.880 Personen in Eppendorf. Darüber hinaus gibt es Informationen, dass weitere Unterkünfte bereits geplant wären, womöglich auch auf Grünflächen und in Naherholungs - oder sogar Schutzgebieten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche zentralen Erstaufnahmen und welche Folgeunterbringungen mit welcher Kapazität bestehen derzeit wo im Gebiet des bezirklichen Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude? Siehe bezirksbezogene Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge. 2. a) Gibt oder gab es darüber hinaus Überlegungen und Planungen, Flüchtlinge in diesem Bereich in bestehenden Naherholungsgebieten (zum Beispiel Parkanlagen, Grünflächen, Schutzgebieten et cetera) unterzubringen? Wenn ja, von wem, wo genau, in welcher Form der Unterbringung, wann und wie sehen die Planungen konkret aus? b) Wie verhält sich dies in Bezug auf den ganzen Bezirk Hamburg- Nord? Nein. 3. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden derzeit im Gebiet des bezirklichen Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude weitere Flüchtlingsunterkünfte, als die in Antwort zu Frage 1. genannten Unterkünfte, neu zu schaffen und wie weit sind die jeweiligen Planungen jeweils vorangeschritten? 4. Sind neben der bisher bekannten Folgeunterbringung im Bereich Osterfeldstraße 8 und Osterfeldstraße 14 – 16 im Bereich Osterfeldstraße, Nedderfeld, Tarpenbekstraße, Offakamp, Lokstedter Weg (B-Plan- Bereiche Eppendorf 2, 7, 10 und 18, Alsterdorf 1, Groß Borstel 2 und 25, BS Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Gross-Borstel-Ohlsdorf (Blatt1), Lokstedt 26, Drucksache 21/2879 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 58 und 60, BS Niendorf-Lokstedt-Schnelsen) vonseiten des Senats und der BASFI weitere Flüchtlingsunterkünfte geplant? Wenn ja, wo genau? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) prüft laufend weitere Angebote für Flächen und Gebäude als Standorte für die Zentrale Erstaufnahme und öffentliche Unterbringung, auch für Standorte im Gebiet des bezirklichen Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude. Im Übrigen sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. 5. a) Wann genau ist vorgesehen, die jeweils in den Antworten zu den Fragen 2. bis 4. genannten Unterkünfte zu errichten beziehungsweise wann ist mit der Belegung zu rechnen? b) In welcher Form sollen Flüchtlinge dort untergebracht werden (Zelte, Container und so weiter)? c) Seit wann bestehen diese Pläne des Senats genau? d) Warum wurden diese Flächen jeweils ausgewählt? Entfällt. e) Welche anderen Flächen wurden im Rahmen der Planung noch geprüft oder in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen jeweils verworfen? Die Anbieter einzelner Wohnungen und Häuser werden regelmäßig auf die Möglichkeit der direkten Vermietung an Wohnungslose oder bleibeberechtigte Flüchtlinge aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung hingewiesen. Hierzu werden die Anbieter regelmäßig auf die jeweils zuständige Fachstelle für Wohnungslosigkeit und deren Aufgaben bei der Vermittlung von Wohnraum aufmerksam gemacht. Seit Existenz der „Wohnbrücke Hamburg“ werden Anbieter auch auf dieses Angebot hingewiesen. Abgelehnt werden Flächen, Grundstücke und Gebäude, wenn sie für eine Unterkunft nicht geeignet sind. Hierfür können baurechtliche Gründe, technische Gegebenheiten, der Gesamtaufwand für eine Herrichtung der Unterkunft oder mehrbedarfliche Belange von Bedeutung sein. Die Gründe für Ablehnungen werden nicht statistisch erfasst. Eine nachträgliche Auswertung der in den Unterlagen dokumentierten Ablehnungsgründe hat ergeben, dass der häufigste Grund für eine Absage die mangelnde Eignung der Fläche beziehungsweise der Immobilie war. Die übrigen Fälle sind in der Mehrzahl solche, bei denen die Fläche bauplanungsrechtlich oder wegen ihrer Lage für die Nutzung als Unterbringungseinrichtung ungeeignet ist oder bauliche Mängel vorliegen, die sich nicht mit vertretbaren Kosten beheben lassen (zum Beispiel hoher Sanierungsbedarf, fehlenden Rettungswege, unverhältnismäßiger Aufwand für den Einbau von Sanitärräumen und Küchen). Zudem gibt es Flächen, die tatsächlich nicht zur Verfügung standen, bei denen der Eigentümer an einer Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung nicht interessiert war oder die Fläche an andere Interessenten verkauft beziehungsweise vermietet wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/1271, 21/1568, 21/1906, 21/2232, 21/2599, 21/2837 und 21/2864. 6. Inwieweit und von wem wurden die Anwohnerinnen und Anwohner über die im Regionalausschussbereich Eppendorf-Winterhude errichteten und die noch in der Planung befindlichen Flüchtlingsunterkünfte informiert (Informationsveranstaltungen, direkter Kontakt mit den Anwohnern et cetera) und wie waren die Reaktionen der Anwohnerinnen und Anwohner ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2879 3 Für die Festbautenplanung an der Osterfeldstraße läuft das Informations- und Beteiligungsverfahren , mit dem auch die Anwohnerinnen und Anwohner angesprochen werden , erst an (siehe auch Pressemitteilung vom 13. Januar 2016, http://www.hamburg.de/hamburg-nord/pressemeldungen/4665338/2016-01-13- fluechtlingsunterkuenfte-osterfeldstrasse/). Im Bereich Eppendorf gibt es darüber hinaus keine weiteren bestehenden oder geplanten Unterkünfte. Insofern haben dort bisher keine Veranstaltungen stattgefunden. Die Unterkünfte im Bereich Winterhude (Opitzstraße, Tessenowweg, Dakarweg) bestehen bereits länger. Dem zuständigen Bezirksamt liegen daher keine Informationen zum Kommunikationsverlauf bei Einrichtung der Unterkünfte vor. Seit vergangenem Jahr ist die Initiative „Welcome to Barmbek“ in den Unterkünften Tessenowweg und Dakarweg aktiv und berichtet in ihren internen Schreiben positiv über die Kontakte und Aktivitäten.