BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2889 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Sparr (GRÜNE) vom 18.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Neue Erkenntnisse zum Quecksilber-Ausstoß im Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg Der Ausstoß von Quecksilberverbindungen stellt ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Umwelt dar. Insbesondere bei der Kohleverfeuerung in Kraftwerken entstehen hier hohe Emissionen. Der Quecksilber-Ausstoß von Kohlekraftwerken war Gegenstand eines von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachtens des Instituts Ökopol, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Das Gutachten unterstreicht die gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Quecksilber-Ausstoß verbunden sind und mahnt niedrigere Quecksilbergrenzwerte an, die sich an den strengen Vorgaben der USamerikanischen Umweltbehörde orientieren. In den USA gilt ein Grenzwert von 1,4 µg/m³ für Quecksilber in der Abluft bei Kohlekraftwerken. In Deutschland sind die Grenzwerte für Quecksilberemissionen in der 13. BlmSchV geregelt, wobei der zulässige Jahresmittelwert von 10 µg/m³ (entspricht 0,01 mg/m³) nicht überschritten werden darf. Im Jahre 2015 sind die beiden Blöcke des Steinkohlekraftwerks Hamburg- Moorburg in den Regelbetrieb gegangen. Laut Genehmigungsbescheid vom 30.09.2008 dürfen 0,03 mg/m³ in Reingas emittiert werden. Die zulässige jährliche Quecksilberfracht aus dem Rauchgas bei Volllastbetrieb beider Blöcke des Kraftwerks Moorburg, die sich aus dem zulässigen Jahresmittelwert von 0,01 mg/m³ und dem genehmigten Abgasvolumenstrom bei Volllast beider Blöcke errechnet, beträgt 373 kg (Drs. 20/13666). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch sind die tatsächlich gemessenen Quecksilberemissionen des Kraftwerks Moorburg im Regelbetrieb? Wie hoch sind die drei Mittelwerte , der jeweils durchschnittliche und der jeweils höchste Wert jeweils für Block A und Block B? Der durchschnittliche Tagesmittelwert (TMW) ist zugleich der Jahresmittelwert. Die Tagesmittelwerte werden aus den Halbstundenwerten eines Tages gebildet, daher entspricht der Tagesmittelwert dann dem durchschnittlichen Halbstundenmittelwert (HMW) eines Tages. Quecksilber-Emissionen Block A Block B Jahresmittelwert 2015 (= durchschnittl. TMW) 2 µg/m³ 4 µg/m³ TMW 2015 Durchschnittl. TMW Höchster TMW 2 µg/m³ 14 µg/m³ 4 µg/m³ 14 µg/m³ Drucksache 21/2889 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quecksilber-Emissionen Block A Block B Jahresmittelwert 2015 (= durchschnittl. TMW) 2 µg/m³ 4 µg/m³ HMW 2015 Durchschnittl. HMW Höchster HMW 2 µg/m³ 21 µg/m³ 4 µg/m³ 22 µg/m³ 2. Sind im Kraftwerk Moorburg Grenzwertüberschreitungen bekannt geworden? Nein. a) Wenn ja, welche Werte wurden wann um wieviel überschritten? b) Wenn ja, plant die BUE Maßnahmen zur Durchsetzung beziehungsweise Sanktionen? Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 3. Im Genehmigungsbescheid vom 30.9.2008 für das Kraftwerk Moorburg ist der öffentliche Zugang zu den kontinuierlichen Messdaten zur Quecksilberemission zugesichert. Wo sind diese Daten mit Aufnahme des Regelbetriebs für die Öffentlichkeit einsehbar? Die Umweltdaten des jeweiligen Vortages sind für die Öffentlichkeit im Internet unter http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/geschaftsfelder/erzeugung/bauprojekte/ Moorburg/umweltdaten-ubersicht/ einsehbar. Sofern als Wert für den Parameter Quecksilber ein Wert von 0,000 mg/m³ angegeben wird, ist der gemessene Wert kleiner als 0,0005 mg/m³ und wird rundungsbedingt als 0,000 mg/m³ ausgewiesen. 4. Auch über das Rauchgasentschwefelungsabwasser (REA-Abwasser) aus Rauchgasreinigungsanlagen gelangt Quecksilber während des Kraftwerksbetriebs in die Umwelt. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg vom 04.10.2010 weist auf die Richtlinie 2008/105/EG und mögliche Anpassungspflichten hin. Plant die BUE die wasserrechtliche Erlaubnis zu überprüfen und die Grenzwerte für das REA-Abwasser gegebenenfalls zu verschärfen? Wenn nein, warum nicht? Die Richtlinie 2008/105/EG enthält Umweltqualitätsnormen für Gewässer, zum Beispiel auch eine Quecksilberkonzentration in Gewässern von 0,05 µg/l im Jahresmittel. Damit regelt diese Richtlinie jedoch nicht unmittelbar die anlagenspezifischen Einleitbedingungen . Maßgeblich für das Verwaltungshandeln sind die Vorschriften, die konkret Einleitbedingungen regeln. Die Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) sieht für Abwasser aus der Abgasreinigung von Großfeuerungsanlagen einen Grenzwert für die Einleitung von Quecksilber von 0,03 mg/l vor; ebenso Anhang 47 der Abwasserverordnung , der für Abwasser aus der Wäsche von Rauchgasen gilt. Mit der in der wasserrechtlichen Erlaubnis vorgenommenen Grenzwertsetzung von 0,02 mg/l ist bereits ein schärferer Grenzwert festgelegt, als im Anhang 47 vorgegeben. Die Quecksilberjahresfracht der Elbe an der Gewässergütemessstelle in Seemannshöft betrug im Jahr 2014 rund 1.100 kg. Aufgrund dieser hohen Hg-Vorbelastung liegt die durch das Kraftwerk Moorburg bedingte zusätzliche Hg-Fracht mit 0,045 Promille deutlich unterhalb der Relevanzschwelle und führt damit zu keiner relevanten Zusatzbelastung der Elbe. Wenn sich der Stand der Technik bezüglich der Abgasreinigungstechnik (Beste verfügbare Technik – BVT) weiterentwickelt und in den BVT- Schlussfolgerungen, das heißt auf EU-Ebene, strengere Emissionsbandbreiten festgelegt werden, als bislang in Deutschland vorgeschrieben, müssen die neuen Werte in nationalen Rechtsnormen übernommen werden. Aus den vorgenannten Gründen besteht aktuell seitens der Überwachungsbehörde kein Handlungsbedarf für eine Herabsetzung des Grenzwertes. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2889 3 5. Welche Jahresfrachten an Quecksilber (Angabe in Kilogramm) werden über das sogenannte REA-Abwasser durch die Kraftwerke Moorburg und Tiefstack in die Umwelt abgegeben? Kraftwerk Moorburg: Die behördliche Überwachung im Jahr 2015 hat in zwei Fällen Konzentrationen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/l ergeben sowie Werte von 0,1 µg/l, 0,76 µg/l und 1,3 µg/l. Legt man zur Berechnung einer Jahresfracht diese fünf Werte zugrunde, ergibt sich eine durchschnittliche Abwasser-Konzentration von weniger als 0,5 µg/l. Daraus ergibt sich für 2015 auf Basis der Einleitmenge des REA-Abwassers eine Fracht von weniger als 0,0506 kg/a (50,6 g/a). Heizkraftwerk Tiefstack: Die behördliche Überwachung des Quecksilbers im REA-Abwasser des Heizkraftwerkes Tiefstack ergab für die Jahre 2014 und 2015 nur Werte, die alle unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/l lagen. Da die gemessenen Werte für Quecksilber unterhalb der Bestimmungsgrenze liegen, lässt sich kein belastbarer Wert für die tatsächliche Jahresfracht ermitteln. Legt man zur Berechnung einer Jahresfracht als Worst Case eine konstante Einleitung in Höhe der Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/l Quecksilber zugrunde, betrüge die eingeleitete Hg-Fracht ins Gewässer aus dem REA-Abwasser des Heizkraftwerks Tiefstack für das Jahr 2014 rund 0,0026 kg/a (2,6 g/a) und für das Jahr 2015 rund 0,003 kg/a (3 g/a)Quecksilber.