BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2891 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 18.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Hafenquerspange (HQS) und Wilhelmsburger Reichsstraße (WRS) – Was ist aktuell geplant? Zu den Straßenbauvorhaben im Wilhelmsburger Süden gibt es unterschiedliche Informationen, die zum Teil von den bisherigen Planungen und den Planfeststellungsunterlagen zur WRS abzuweichen scheinen. So ist neuerdings die Rede von einer ebenerdigen Kreuzung WRS/Kornweide . Bei dem geplanten Lärmschutz für den östlichen Bereich der Bahnund der neuen WRS-Trasse gibt es Lücken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (B 75) befindet sich auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 in der Umsetzung. Für die A26-Ost als hafennahe Verbindung zwischen den Autobahnen A 7 und A 1 wird derzeit in drei Teilabschnitten die Entwurfsplanung durchgeführt. Maßnahmen zur Realisierung haben noch nicht begonnen. Für den ersten Teilabschnitt zwischen der A 7 und der neuen Anschlussstelle im Bereich Moorburg (Arbeitstitel: HH-Hafen-Süd) soll noch im Jahr 2016 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Grundlage für die Berücksichtigung der A26-Ost in benachbarten Planungen ist die Linienbestimmung des Bundes vom Februar 2011. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche aktuellen Planungen gibt es für die Kornweide und für die „Aufund Abfahrtsohren“ der WRS/HQS? a. Was sind die Unterschiede zu früheren Planungen? b. Aus welchen Gründen erfolgten wann die Änderungen? Für die Fahrbeziehungen der Rampen in der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd entspricht die Planung dem Planfeststellungsbeschluss. In aktuellen Pressemitteilungen werden bauzeitliche Zwischenzustände erläutert. c. Wo sind die aktuellen Planungen einsehbar? Falls die Pläne nicht einsehbar sind, weshalb nicht? Neben gedruckten Publikationen der zuständigen Behörde stehen umfassende Informationen zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße im Internet unter http://www.hamburg.de/fernstrassen/wilhelmsburger-reichsstrasse/ zur Verfügung. Zur Planung der A26-Ost besteht die Informationsmöglichkeit unter http://www.hamburg.de/fernstrassen/a26-ost/. Unabhängig davon wurden beziehungsweise werden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der öffentlichen Planauslegung in den Planfeststellungsverfahren erfüllt. Drucksache 21/2891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wann und in welchem Rahmen wurden jeweils die geänderten Planungen der Öffentlichkeit vorgestellt? Falls es keine öffentlichen Vorstellungen gab, weshalb nicht? Siehe Antwort zu 1. a. und 1. b. e. Ist der letzte aktuelle Planungsstand der Öffentlichkeit vorgestellt worden? Falls nicht, wann erfolgt die öffentliche Vorstellung? Ja. Für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße – insbesondere im Rahmen des gesetzlich geregelten Planfeststellungsverfahrens – erfolgte die Vorstellung für die A26-Ost zum Beispiel in einer öffentlichen Veranstaltung am 1. Juli 2015 im Harburger Rieckhof. 2. Welche Abweichungen der aktuellen Planungen zu den Planfeststellungsunterlagen der WRS gibt es? Es wird auf einer Teilstrecke von rund 2.200 m anstelle des ursprünglich vorgesehenen Asphalts ein offenporiger Asphalt zum Einsatz kommen. Hierdurch wird ein weiter verbesserter Lärmschutz erreicht. Abweichungen im Bereich der Kreuzung mit der Kornweide sind nicht vorgesehen. Um den Bau der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd zu ermöglichen, wird als bauzeitlicher Zwischenzustand ab Juli 2016 für die Dauer von circa drei Jahren eine ampelgeregelte ebenerdige Kreuzung der Kornweide mit der Wilhelmsburger Reichsstraße eingerichtet. Anschließend wird die Kornweide entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss höhenfrei über die neue B 75 geführt werden. a. Welche Auswirkungen haben gegebenenfalls die Änderungen auf die Kosten? Der Einbau von offenporigen Asphalt führt zu einer noch nicht genau bezifferten Erhöhung der Kosten im niedrigen einstelligen Millionenbereich. b. Wer muss die veränderten Kosten übernehmen? Damit verbundene Kostenerhöhungen gehen zulasten des Vorhabenträgers. 3. Welche Auswirkungen haben die geänderten Planungen auf die Verkehrsabwicklung im Umfeld? a. Welche Maßnahmen sind geplant, um das angrenzende Wohngebiet vor einer erhöhten Verkehrsbelastung zu schützen? b. Wie werden diese Maßnahmen finanziert? Siehe Antwort zu 2. 4. Vor Beginn der Baumaßnahmen für die WRS sollte der Lärmschutz im Osten lückenlos gewährleistet sein. Derzeit gibt es jedoch eine große Lücke genau dort, wo die HQS verlaufen soll sowie mehrere kleinere Lücken rund um die jeweiligen Strommasten zwischen Katenweg und Wilhelmsburger Bahnhof. a. Aus welchen Gründen sind an den vorgenannten Stellen Lücken im Lärmschutz? b. Welche weiteren Lücken im Lärmschutz entlang der geplanten Trasse der WRS gibt es? c. Wann werden die Lücken geschlossen? Falls kein lückenloser Lärmschutz erfolgen soll, weshalb nicht? d. Welche Lärmschutzmaßnahmen im Osten der geplanten WRS haben laut Planfeststellungsbeschluss vor Baubeginn der WRS zu erfolgen? Falls dort nicht alle Lärmschutzmaßnahmen fertiggestellt sind, weshalb nicht? e. Wann werden die dort gegebenenfalls laut Planfeststellungsbeschluss noch fehlenden Lärmschutzmaßnahmen fertiggestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2891 3 Beim Bau der betreffenden Lärmschutzwände haben sich an mehreren Stellen Schwierigkeiten bei der Gründung durch unvorhersehbare Hindernisse im Untergrund ergeben. Da die Durchführung dieser Arbeiten von langfristig anzumeldenden Sperrpausen der Fern- und S-Bahn abhängt, konnten sie noch nicht vollendet werden. Auswirkungen auf den Gesamtfertigstellungstermin sind nicht zu befürchten. Die Zusage, dass vor Inbetriebnahme der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße der Lärmschutz im Osten lückenlos besteht, wird eingehalten. Die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz werden entlang der gesamten Trasse der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße eingehalten. Ein wesentlicher Grund für das Projekt ist die gesamtheitliche Verbesserung der Situation hinsichtlich des durch Straße und Schiene verursachten Verkehrslärms in Wilhelmsburg. Die Restarbeiten hinsichtlich Lärmschutzes erfolgen im Laufe der Jahre 2016 und 2017. 5. Wie wird der Lärmschutz im Kreuzungsbereich „neue Hafenbahn“ und WRS aussehen? a. Welche Höhe haben die dort geplanten Brücken? Im Kreuzungsbereich der Bahngleise im Bereich Abzweig Hohe Schaar verlaufen die Bestandsgleise in Dammlage circa 5 Meter über Gelände. Damit die verlegte Wilhelmsburger Reichsstraße diese Gleise unterqueren kann, sollen zwei Stahlfachwerkbrücken gebaut und die Straße in einem Trogbauwerk abgesenkt werden. Die Gleislage und die Höhe sollen sich dadurch nicht ändern. b. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind an beziehungsweise für die Brücken vorgesehen? Zum Schallschutz auf den Stahlbrücken sollen werden Unterschottermatten eingelegt werden. Die neue Wilhelmsburger Reichsstraße erhält in diesem Bereich eine beidseitige Lärmschutzwand. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. 6. Bei der Vielzahl der Planungen im Wilhelmsburger Süden ist nicht klar, welche Maßnahme zu welchem Verfahren gehört und wer wie informiert wird. a. Welche Maßnahmen gehören zur WRS? Der Umfang des Vorhabens ergibt sich aus den planfestgestellten Unterlagen. So erfolgen in Verbindung mit der Verlegung der vierstreifigen Bundesstraße „Wilhelmsburger Reichsstraße (B 75) auf einer Länge von rund 4,5 km zum Beispiel umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen an Straße und Schiene im Projektbereich sowie umfassende Anpassungen an den Gleisanlagen einschließlich des Rückbaus nicht mehr benötigter Gleise, um den Platz für die Straßenverlegung zu schaffen. b. Welche Maßnahmen gehören zur HQS? Die A26-Ost (vormals: Hafenquerspange) wird in drei Teilabschnitten als hafennahe Verbindung zwischen der A 7 im Bereich Moorburg und der A 1 im Bereich Stillhorn geplant. Grundlage für die Planungen sind die Linienbestimmungen des Bundes aus dem Jahr 2011. c. Wie wird sichergestellt, dass die Information über die Planungen nicht nur die unmittelbar betroffenen Bürger/-innen, sondern auch die Bewohner/-innen im weiteren Gebiet zwischen König-Georg- Deich über Otto-Brenner-Straße bis zur Neuenfelder Straße erreichen ? Die Projektinformationen stehen grundsätzlich der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung . Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren wird die Information der Öffentlichkeit zudem durch Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sichergestellt . In der Phase der Realisierung erfolgen zusätzlich zur gewohnten Pressearbeit und zum Internetauftritt bei Bedarf gezielte Informationen der Anlieger über lokale Hauswurfsendungen. Drucksache 21/2891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. Weshalb gibt es weder ein Infobüro noch Infoveranstaltungen in unmittelbarer Nähe des Kreuzungsbereichs, zum Beispiel in der Schule Prassekstraße? e. Zu welchen Uhrzeiten und zu welchen Themen wurden bisher Sprechstunden im DEGES-Baubüro Rotenhäuser Straße angeboten ? Seit Oktober 2015 wird an jedem letzten Mittwoch im Monat um 17 Uhr im Büro der Bauoberleitung der beauftragten Projektgesellschaft Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und bau GmbH (DEGES) in Wilhelmsburg (Rotenhäuser Straße 14) eine Bürgersprechstunde angeboten. Dieses Angebot wird gut angenommen. Bedarf zu einer Erweiterung des Angebots ist bisher nicht zu erkennen.