BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2892 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 18.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Wohnlagenverzeichnis Nicht allzu bekannt ist, dass mit dem alle zwei Jahre veröffentlichten Mietenspiegel auch ein aktualisiertes Wohnlagenverzeichnis einhergeht. Ursächlich dafür mag der Umstand sein, dass dieses Verzeichnis nicht gedruckt vorliegt, sondern nur via Internet abgefragt werden kann. Die virtuelle Verborgenheit und damit die verbreitete Unkenntnis über dieses wichtige Verzeichnis führt dann bei den Betroffenen zu Überraschungen, wenn Vermieter/-innen Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf eben dieses beziehungsweise das veränderte Wohnlagenverzeichnis zustellen. Auch der öffentliche Diskurs über dieses Wohnlagenverzeichnis ist eher unterentwickelt. Größere Kontroversen gab es lediglich, und dann aber auch wiederholt, um einige St. Georger Straßenzüge, weil örtliche Initiativen auf den Zusammenhang von „Aufwertung“ und Verdrängung (Gentrifizierung) einerseits und der Hochstufung von der „normalen“ in die „gute Wohnlage“ andererseits hinwiesen und dagegen protestierten. Tatsächlich hat die unterschiedliche Einstufung beträchtliche Auswirkungen, die mit Blick auf den jeweiligen Mittelwert bei einer Hochgruppierung in die „gute Wohnlage“ monatliche Mehrbelastungen von 40 bis 100 Euro ausmachen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat die jeweiligen Untersuchungen beziehungsweise Erhebungen zur Erarbeitung des Wohnlagenverzeichnisses seit 2003 vorgenommen? Bitte um Angaben mit Blick auf alle seitdem erschienenen Wohnlagenverzeichnisse . Die Erarbeitung der Wohnlagenverzeichnisse 2003, 2005, 2007, 2009, 2011, 2013 sowie 2015 erfolgte durch das Unternehmen „Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH“ (A + K). 2. Wie ist der zeitliche Ablauf für die Erarbeitung des Wohnlagenverzeichnisses 2015 gewesen? Nach Durchführung des Vergabeverfahrens im Jahr 2014 begann das beauftragte Institut mit der Erarbeitung des Wohnlagenverzeichnisses 2015. Im Dezember 2014 erfolgte die Beschaffung von notwendigen Daten (Gutachterausschuss für Grundstückswerte , Statistikamt Nord). Anschließend erfolgten Vor-Ort-Begehungen. Mit den so gewonnenen Daten sind die Wohnlagen berechnet und im April 2015 dem den Mietenspiegel erstellenden Institut zur Verfügung gestellt worden. Anschließend erfolgte die Aufbereitung für EDV-gestützte Dateien und den Internetauftritt. Die Veröffentlichung erfolgte gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Mietenspiegels 2015 am 25. November 2015. Drucksache 21/2892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen der Veränderung lies: der Hochstufung von der normalen in die gute Wohnlage und den enormen Mietpreissprüngen in den vergangenen Jahren? Steigende Mietpreise können einen Einfluss auf die Bodenrichtwerte haben und im Einzelfall zu Hochstufungen führen. Da der Bodenrichtwert jedoch nicht allein die Wohnlage bestimmt, liegt hier kein Automatismus vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 4. Verschiedentlich ist davon die Rede gewesen, das Wohnlagenverzeichnis würde nach objektiven, ja, wissenschaftlichen Prinzipien erstellt werden , die einzelnen Faktoren der Bewertung der Straßen beziehungsweise Straßenblöcke würden zu einer geradezu berechenbaren und damit jederzeit überprüfbaren Einstufung führen. Wie „berechnet“ sich das Wohnlagenverzeichnis, anders gefragt: Wie kommt es zu der Einstufung in die eine oder andere Wohnlage, welche Kriterien und Faktoren liegen ihr zugrunde und welche Anteile machen die verschiedenen Aspekte aus? Siehe Drs. 21/2376 und Drs.19/4978. 5. Seit wann gelten diese Berechnungsgrundlagen und wann sind sie gegebenenfalls mit welchen Inhalten abgeändert worden? Die heutige Methodik gilt seit 1995. Bis zum Mietenspiegel 2009 ist als Bodenrichtwert der jeweils aktuelle Wert eingeflossen. Seit dem Mietenspiegel 2011 wird das Merkmal „Bodenrichtwert“ aus dem Mittelwert der Bodenrichtwerte der letzten drei Jahre gebildet. Das trägt dazu bei, das Merkmal „Bodenrichtwert“ gegenüber kurzfristigen Sonderentwicklungen unempfindlicher zu gestalten. 6. Welche Straßen beziehungsweise Straßenblöcke sind seit 2003 umgruppiert worden, welche sind von der normalen in die gute, welche von der guten in die normale Wohnlage umgestuft worden? Bitte um Angaben aller bezirksweise aufgelisteten Straßen(-blöcke) auf der Basis der einzelnen Wohnlagenverzeichnisse seit 2003. Siehe Anlage. Diese liegt der zuständigen Behörde nur als Papierexemplar vor, sodass die Anlage auch Zeilen „ohne Veränderungen“ enthält. Unterlagen zum Wohnlagenverzeichnis 2003 liegen nicht mehr vor. Eine Sortierung nach Bezirken ist nicht möglich. 7. Bei welchen dieser Straßen beziehungsweise Straßenblöcke gab es wann welche Konflikte? Bitte auch die juristischen Auseinandersetzungen und das jeweilige Ergebnis auflisten. Wohnlagenüberprüfungen finden statt aufgrund von Eingaben (in der Anlage teilweise unter Status vermerkt als „Einwendung“), bei Veränderungsverdacht (in der Anlage teilweise unter Status vermerkt als „BSU“, „Gebietsüberprüfung“ oder „Überprüfung“) und als Ersteinstufung bisher nicht bewerteter Blockseiten (in der Anlage teilweise unter Status vermerkt als „Ersteinordnung“ oder „Erstbewertung“). Es werden jeweils auch die benachbarten Blockseiten überprüft. Seit 2011 wird der Status „Einwendung“ nicht mehr gesondert erfasst. Die manuelle Auswertung der einzelnen Fälle ist innerhalb in der für eine Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar, weil dafür rund vier Aktenordner an Eingaben ausgewertet und mit der Anlage abgeglichen werden müssten. Über zivilrechtliche Streitigkeiten erhält die zuständige Behörde regelhaft keine Informationen . 8. Gibt es in der zuständigen Stadtentwicklungsbehörde Überlegungen, die Grundlagen zur Erstellung des Wohnlagenverzeichnisses zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern? Wenn ja, wann und mit welchen Zielen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2892 3 Wenn nein, warum nicht, da es doch verschiedentlich Kritik an der angeblichen Wissenschaftlichkeit und Objektivität des Verfahrens gegeben hat? Ja. Im „Arbeitskreis Mietenspiegel“ werden dazu Überlegungen angestellt. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/2892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2892 5 Drucksache 21/2892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2892 7 Drucksache 21/2892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2892 9 Drucksache 21/2892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2892 11 Drucksache 21/2892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. 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