BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2896 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 18.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Elektromobilität (2) Im Sommer 2014 stellte der Senat den „Masterplan Ladeinfrastruktur“ vor (Drs. 20/12811). Dessen wesentliches Ziel – 692 Ladepunkte bis „Mitte 2016“ – wurde schon von Senator Horch am 6. Oktober 2015 auf einer Pressekonferenz nebenbei zurückgenommen: Nun sollte diese Zahl erst „Ende 2016“ erreicht werden. Es ist zu klären, ob das in der Drs. 20/12811 angegebene Zwischenziel – 422 Ladepunkte bis Ende 2015 – erreicht wurde. Ich frage den Senat: Im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ (Drs. 20/12811) werden 592 Ladepunkte genannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH und der hySOLUTIONS GmbH wie folgt: 1. Wie viele Ladepunkte gab es Ende 2015 in Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach AC-Ladepunkten, AC-Schnellladepunkten und DC-Ladepunkten . In Hamburg gab es Ende des Jahres 2015 insgesamt 209 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Davon sind 192 AC-Ladepunkte und 17 öffentlich zugängliche DC-Ladepunkte , wovon zwölf rund und um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Sämtliche AC- Ladepunkte sind schnellladefähig. Die Anzahl und die technische Ausstattung der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die darüber hinaus auf Privatgeländen installiert sind, sind dem Senat nicht bekannt. 2. Sofern der in der Drs. 20/12811 genannte Bedarf an solchen Ladepunkten nicht befriedigt wurde: Woran liegt das? Gegenüber den Prognosen zum Markthochlauf bei den Elektrofahrzeugen, die der Senatsentscheidung im August 2014 zugrunde gelegt wurden, hat sich der tatsächliche Fahrzeughochlauf aus unterschiedlichen Gründen noch nicht so entwickelt, wie in der damaligen Prognose angenommen wurde. Hierdurch ergibt sich auch eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Bedarfs an Ladeinfrastruktur. Im Jahr 2016 wurden bereits zwei weitere Ladepunkte realisiert. 18 weitere Ladepunkte befinden sich derzeit in der konkreten Installationsplanung. Der Ausbau erfolgt bedarfsgerecht. Im Übrigen siehe Drs. 20/12811. 3. Wann will der Senat das Ziel von 592 Ladepunkten erreichen, dass er für „Mitte 2016“ ausgegeben hatte? 4. Was will der Senat unternehmen, damit die genannte Zahl möglichst früh erreicht wird? Die bereits vorbereiteten weiteren Umsetzungsstufen werden zeitnah und mit einer entsprechend hohen Anzahl installierter Ladepunkte an geeigneten Standorten umge- Drucksache 21/2896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 setzt. Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, 592 öffentlich zugängliche Ladepunkte bis Mitte des Jahres 2016 bereitzustellen. 5. Was hat der Senat bisher getan, um eine abschließende Meinung zur Nutzung von Lichtmasten als E-Ladestationen zu haben? Bitte angeben, wann welche Besprechungen stattfanden, wann welche Expertenmeinungen – mündlich oder schriftlich – eingeholt wurden, welche Erfahrungsberichte aus anderen Städten – namentlich aus Berlin – eingeholt wurden. Die zuständigen Dienststellen sowie die hySOLUTIONS GmbH sind mit den Anbietern und Entwicklern solcher Systeme laufend im fachlichen Austausch und beziehen dabei auch die bisherige, nur sehr punktuell vorliegende Anwendungserfahrung anderer Städte, wie zum Beispiel Berlin, mit ein. Die Details einzelner Verwaltungsabläufe oder interner operativer Schritte werden statistisch nicht erfasst.