BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2911 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.01.16 und Antwort des Senats Betr.: fördern und wohnen (III) Die Hauptlast bei der Unterbringung der Flüchtlinge trägt derzeit immer noch f & w fördern und wohnen AöR (f & w). Um den künftigen Bedarf an Unterkünften besser einschätzen zu können, frage ich den Senat: 1. Wie viele Plätze hält f & w in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in abgeschlossenen Wohnungen vor? Bitte jeweils nach Standort aufführen . In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bei f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts (f & w) stehen insgesamt 7.379 Plätze in abgeschlossenen Wohneinheiten zur Verfügung. Name WUK Platzzahl Am Aschenland 458 Am Radeland 168 Am Veringhof 132 An der Hafenbahn 120 August-Kirch-Straße 288 Bahrenfelder Straße 28 Billbrook 600 Billstieg 650 Borselstraße 8 Brookkehre 380 Curslack I 100 Duvenstedter Damm 246 Eimsbüttler Straße 129 Grandweg 197 Großlohe 142 Hinrichsenstraße 157 Holmbrook 208 Holstenkamp 106 Hornackredder 22 Kirchhofstwiete 47 Kroonhorst 267 Ladenbeker Furtweg 172 Lewenwerder 308 Lohkoppelweg 38 Max-Brauer-Allee 12 Opitzstraße 330 Drucksache 21/2911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Name WUK Platzzahl Osterbaum 12 Pinneberger Straße 156 Poppenbüttler Weg 120 Rahel-Varnhagen-Weg 287 Sibeliusstraße 232 Sinstorfer Weg 26 Spliedtring 130 Stader Straße 30 Tessenowweg 140 Volksdorfer Grenzweg 168 Waidmannstraße 98 Waldreiterring 15 Wegenkamp 75 Wetternstraße 66 Jugendpark Langenhorn 240 Winsener Straße 271 2. Wie viele der Bewohner von abgeschlossenen Wohnungen verfügen über jeweils welchen Aufenthaltsstatus: a) Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen mit befristetem Aufenthaltsrecht? b) Niederlassungserlaubnis? c) Aussetzung der Abschiebung (Duldung)? d) Wie viele waren ausreisepflichtig? Eine Statistik zum aufenthaltsrechtlichen Status der Bewohnerinnen und Bewohner wird bei f & w nicht geführt. Sie werden zwar durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement angehalten, zur Unterstützung der Verweisberatung über Änderungen ihres Aufenthaltstitels zu informieren, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Der Behörde für Inneres und Sport liegen entsprechende statistische Angaben ebenfalls nicht vor. Eine Auswertung der Datensätze für alle unter 1. aufgeführten Plätze ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. f & w verfügt auch über reguläre Mietwohnungen. Wie viele sind es? Bitte jeweils nach Standort aufführen. An folgenden Standorten vermietet f & w Wohnungen auf privatrechtlicher Basis an vordringlich Wohnungssuchende. Hierzu gehören auch wohnberechtigte Zuwanderer. Anschrift Anzahl Wohnungen Allgemeine privatrechtliche Vermietung Notkestraße 105 a 48 Spliedtring 48 + 50 18 Großloherring 56a – d 19 Steilshooper Allee 10 91 Ladenbeker Furtweg 178 9 Mendelstraße 43a 71 Pillauer Str. 90 b 50 Lohkampstraße 35 51 Wegenkamp/Oldenburger Str. 76a 46 Suhrenkamp 17a - 19d 75 Holstenkamp 117b-117c 23 Holstenkamp 115 / Hs.8 6 Furtweg 32-34 29 Privatrechtliche Vermietung an Senioren (Betreutes Wohnen) Bernstorffstraße 145 64 Borsteler Chaussee 301 159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2911 3 4. Wie viele der Flüchtlinge in regulären Mietwohnungen von f & w verfügen über jeweils welchen Aufenthaltsstatus: a) Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen mit befristetem Aufenthaltsrecht? b) Niederlassungserlaubnis? c) Aussetzung der Abschiebung (Duldung)? d) Wie viele waren ausreisepflichtig? Bewohner regulärer Mietwohnungen bei f & w müssen beim Abschluss eines Mietvertrags eine Anerkennung als vordringlich Wohnungsuchende vorlegen. Der Kreis der berechtigten Personen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt werden, ist in der Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 45 Absätze 2, 3 Bezirksverwaltungsgesetz geregelt. Flüchtlinge werden nur dann als vordringlich Wohnungssuchende anerkannt, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen , der eine Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr beinhaltet. Vor diesem Hintergrund wird keine Statistik bezüglich des aufenthaltsrechtlichen Status geführt.