BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2913 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Verlagerungspläne für den Hamburger Jugendvollzug – Personalbudgeterhöhungen durch den Justizsenator? In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/2595, berichtet der Senat, dass er zur Prüfung seiner umstrittenen Verlagerungspläne zunächst eine Projektgruppe einsetzt, für die er fünf zusätzliche – befristete – Stellen schafft, die Personalkosten von rund 430.000 Euro auslösen. Weitere notwendige Mittel konnten zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht konkret beziffert werden. Nunmehr sind die Stellen für die Leitung des Projekts Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs (A 15/R2), Jurist/-in im Projekt Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs (A 14/R1) sowie Koordinator/-in des Projekts Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs (A 12) ausgeschrieben – unbefristet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann soll die Entscheidung über eine mögliche Kooperation mit Schleswig -Holstein voraussichtlich getroffen werden? Die Entscheidung über die Durchführung einer Kooperation mit dem Land Schleswig- Holstein auf dem Gebiet des Jugendvollzuges (Verbundsystem) ist erst nach vertiefter Prüfung, fachlicher Bewertung und valider Kostenschätzung möglich. Erst nach dem Abschluss dieser Prüfungsphase, der noch nicht konkret datiert werden kann, ist eine Befassung von Senat und Bürgerschaft mit der Entscheidung über die Durchführung möglich. 2. Auf welche Dauer ist das Projekt ausgelegt? Ist die Dauer identisch mit der, die Schleswig-Holstein einplant? Das bei der zuständigen Behörde eingesetzte Projekt setzt sich nach einer Entscheidung für die Durchführung des Verbundsystems in der Durchführungsphase fort. Somit endet das Projekt in diesem Falle mit Abschluss aller Bauarbeiten, ansonsten mit der ablehnenden Entscheidung. Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Projekts ist daher noch nicht absehbar. Die Abstimmung der Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein ist bislang nicht abgeschlossen . 3. Will der Senat seine Antwort auf meine Anfrage: „Durch diese Stellen werden Personalkosten von rund 430.000 Euro ausgelöst.“ so verstanden wissen, dass diese Kosten per anno anfallen? Ja. Drucksache 21/2913 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Von welchen notwendigen weiteren Mitteln geht die zuständige Behörde aus? Welche Mittel wurden bei der Beschlussfassung des Senats zum Einsatz der Projektgruppe zugrunde gelegt? Für die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen werden zusätzliche Planungsmittel benötigt. Diese können je nach Projektverlauf und Planungstiefe nach derzeitiger Einschätzung bis zu 6,5 Millionen Euro betragen. Neben diesen Kosten waren auch die Personalkosten von 430.000 Euro Gegenstand der Senatsbefassung. 5. In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/2595, heißt es: „Für die Umsetzung des Prüfauftrags innerhalb der Projektorganisation sollen nachstehende Stellen (gemäß Artikel 9 Nummer 7 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 befristet) zusätzlich geschaffen werden. a. Aus welchem Grund erfolgt die Ausschreibung der Stelle nun unbefristet ? b. Wer hat dies wann und aus welchem Grund entschieden? c. Aus welchem Grund hat der Senat in der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 21/2595, behauptet, die Stellen würden befristet geschaffen werden? Die Stellen sind mit dem Haushaltsvermerk „kw – nach Beendigung des Projektes Justizvollzug 2020“ versehen und insofern an die Laufzeit des Projektes gebunden. Lediglich die Ausschreibung der Stellen erfolgt ohne konkrete Datierung des Projektendes , da dieses derzeit nicht absehbar ist. Insofern besteht kein Widerspruch zur Antwort des Senats in der Drs. 21/2595. d. Werden auch die weiteren Stellen für das Projekt unbefristet ausgeschrieben werden? Falls ja, weshalb? Die Stelle Betriebswirtin/Betriebswirt wird ebenfalls ohne Datierung des Projektendes ausgeschrieben. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. bis 5. c. e. Inwiefern steht dies im Einklang mit Artikel 9 Nummer 7 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016, der explizit eine Befristung („künftig wegfallend nach Beendigung des Projekts…“ verlangt? Siehe Antwort zu 5. bis 5. c. 6. Wann ist durch wen eine Bewertung der zu schaffenden Stellen erfolgt? a. Was begründet die Wertigkeit der Stellen für den/die Juristen/-in/ Betriebswirt/-in mit jeweils A 14 statt A 13? Eine Bewertung der zu schaffenden Stellen ist im Dezember 2015 durch die zuständige Abteilung der Justizbehörde erfolgt. Die Wertigkeit A 14 ergibt sich aus der Komplexität der Aufgabe, der Verbindlichkeit des Handelns und der notwendigen Verwaltungserfahrung. b. Wie hoch ist die jährliche Differenz des Personalkostenverrechnungssatzes zwischen A 14 und A 13? 9.017 Euro.