BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2918 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 19.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Globale Mehr- und Minderkosten im Haushaltsjahr 2015 Im zuletzt Mitte November vorgelegten Bericht zum Haushaltsverlauf im 3. Quartal 2015 (Drs. 21/2292) wiesen diverse Einzelpläne (EP) zum Teil noch erhebliche globale Minderkosten aus. Diese sind in der Regel über den jeweiligen Aufgabenbereich „Steuerung & Service“ zu erbringen. Es obliegt somit insbesondere der Leitung der Senatskanzlei sowie den jeweiligen Bezirksamts- und den Behördenleitungen, dieses sicherzustellen und entsprechende Konkretisierungsvorschläge in Absprache mit den ihnen unterstehenden Aufgabenbereichen zu erarbeiten. Im Rahmen der Beratungen des Quartalsberichts im Dezember und Januar konnten von verschiedenen Senatorinnen und Senatoren in diversen Ausschüssen trotz Ablauf des Jahres 2015 bislang noch keine Konkretisierungsansätze für die jeweiligen globalen Minderkosten benannt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Veranschlagung globaler Minderkosten dient dazu, einen Teil der in einem Haushaltsjahr nicht benötigten Ermächtigungen abzuschöpfen. Um entscheiden zu können, was abgeschöpft werden kann, müssen grundsätzlich alle ergebnisrelevanten Buchungen für das Haushaltsjahr 2015 abgeschlossen sein. Diese Abschlussarbeiten dauern noch an. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch lagen die noch zu erbringenden globalen Minderkosten der jeweiligen Einzelpläne jeweils zum 30.09.2015 sowie zum Jahresende 2015 gemäß aktuellstem Sach- und Kenntnisstand? (Bitte differenziert nach Einzelplänen auflisten, gegebenenfalls behelfsweise mit vorläufigem Sach- und Kenntnisstand nach dem 12. Kassenlauf .) 2. Welche konkreten Pläne für das 4. Quartal 2015 und gegebenenfalls den nachlaufenden Haushaltsabschluss bestanden bei den jeweiligen Dienststellenleitungen der zum 30.09.2015 noch globale Minderkosten ausweisenden Einzelpläne, eben diese globalen Minderkosten auch zu erbringen? In jeweils welchem Umfang konnten diese Pläne auf welche Weise umgesetzt werden beziehungsweise wie wurden die globalen Minderkosten (bislang) letztlich erbracht? (Bitte differenziert nach Einzelplänen auflisten, gegebenenfalls behelfsweise mit vorläufigem Sach- und Kenntnisstand nach dem 12. Kassenlauf .) Drucksache 21/2918 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 3. Inwieweit und in welchem Umfang können überplanmäßige (Mehr-) Erlöse zur Erbringung globaler Minderkosten beziehungsweise der Einhaltung des sich unter Einbeziehung von globalen Minderkosten ergebenden Gesamtergebnissaldos eines Einzelplans wie auch einer Produktgruppe herangezogen werden? In welchem Umfang wurde hiervon für das Haushaltsjahr 2015 Gebrauch gemacht? (Bitte differenziert nach Einzelplänen auflisten, gegebenenfalls behelfsweise mit vorläufigem Sach- und Kenntnisstand nach dem 12. Kassenlauf .) Mehrerlöse können nicht zur Deckung globaler Minderkosten eingesetzt werden. Die globalen Minderkosten sind von den Ansätzen des Haushaltsplans abzusetzen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Können globale Minderkosten ihrerseits nur pauschal übertragen oder auch durch entsprechende Senkung der Soll-Ansätze anderer Kostenarten wie zum Beispiel Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit, Personalkosten und Kosten für Transferleistungen et cetera aufgelöst werden? a. Wenn ja, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? b. Inwieweit kann über eine derartige Soll-Absenkung eine „Verrechnung “ mit aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsresten erfolgen ? Globale Minderkosten sind nach § 37 Absatz 3 Satz 1 Landeshaushaltsordnung auf die sachlich zutreffenden Kontenbereiche zu übertragen und werden dadurch erbracht, dass Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, nicht in Anspruch genommen werden. Aus dem Vorjahr übertragene Ermächtigungen dürfen zur Deckung nicht herangezogen werden.