BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2919 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 19.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Einrichtung der Bad Bank „hsh portfoliomanagement AöR“ – Wer, wie, was? Nachdem im Dezember 2015 sowohl die Hamburgische Bürgerschaft als auch der Schleswig-Holsteinische Landtag mit den Stimmen der jeweiligen rot-grünen Regierungskoalitionen das Gesetz zur Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ (poma AöR) beschlossen hatten, ist der entsprechende Staatsvertrag am 22.12.2015 in Kraft getreten und dieses im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 05.01.2016 bekannt gemacht worden. Gemäß § 17 Absatz 1 des besagten Staatsvertrags hat innerhalb von vier Wochen nach dessen Inkrafttreten die konstituierende Trägerversammlung stattzufinden, um nach § 17 Absatz 3 des Staatsvertrags insbesondere die Satzung zu erlassen und entsprechend der darin zu konkretisierenden Regelungen Verwaltungsrat und Vorstand zu ernennen. Die Vierwochenfrist ist mit dem heutigen Tage um. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer repräsentiert die Aufsichtsbehörde im Sinne von § 17 Absatz 1 des Staatsvertrags, der zugleich gemäß § 17 Absatz 4 des Staatsvertrags ein Notgeschäftsführungsrecht obliegt? Nach § 12 Absatz 1 des Staatsvertrags ist das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Aufsichtsbehörde. 2. Konnten mittlerweile weitere der Anteilseigner an der HSH Nordbank oder sonstige Dritte zur Beteiligung an der poma AöR gewonnen werden ? a. Wenn ja, jeweils welche Anteilseigner oder Dritte beteiligen sich in jeweils welcher Form und welchem Umfang? b. Wenn nein, warum nicht? c. Mit wem werden noch Gespräche geführt und bis wann sollen sie zu einem Abschluss gebracht werden? Die Anstalt befindet sich noch im Aufbau. Im Übrigen sind die Verhandlungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 3. Wer sind die Vertreterinnen und Vertreter in der Anstaltsträgerversammlung im Sinne von § 17 Absatz 2 des Staatsvertrags und wann wurden sie jeweils durch wen benannt? 4. Hat die konstituierende Sitzung der Trägerversammlung bereits stattgefunden ? Drucksache 21/2919 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, wann und wo? Wann genau wurden durch wen erste Terminvorschläge für diese Sitzung gemacht? Wann genau wurde durch wen zu dieser Sitzung eingeladen? b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise warum wurde gegen die ausdrückliche Regelung des Staatsvertrags verstoßen? Wann soll die Sitzung dann stattfinden? 5. Wurde auf der konstituierenden Sitzung gemäß § 17 Absatz 3 des Staatsvertrags eine (gegebenenfalls vorläufige) Satzung der poma AöR erlassen? a. Wenn ja, bitte beifügen. Wann und wo wurde oder wird sie veröffentlicht ? b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise warum konnte man gegebenenfalls nicht dem in § 17 Absatz 3 des Staatsvertrags normierten Einstimmigkeitsprinzip Folge leisten? Wann soll die Satzung nunmehr erlassen werden? 6. Wurden auf der konstituierenden Sitzung gemäß § 17 Absatz 3 des Staatsvertrags Verwaltungsrat und Vorstand ernannt? a. Wenn ja, welche Personen wurden für den Verwaltungsrat sowie den Vorstand (gegebenenfalls vorläufig) in jeweils welchen Rollen ernannt? b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise warum konnte man gegebenenfalls nicht dem in § 17 Absatz 3 des Staatsvertrags normierten Einstimmigkeitsprinzip Folge leisten? Bis wann soll die jeweilige Ernennung nunmehr erfolgen? c. Welche entsprechenden (Übergangs-)Regelungen enthält die Satzung der poma AöR? d. Wo und wann wurden oder werden entsprechende Stellen erstmalig ausgeschrieben? Die konstituierende Sitzung der Trägerversammlung der hsh portfoliomanagement AöR hat am 19. Januar 2016 auf Einladung des Finanzministeriums Schleswig- Holstein (SH) vom 15. Januar 2016 in Kiel stattgefunden. Die Trägerversammlung hat die Satzung erlassen sowie die Mitglieder für Verwaltungsrat und Vorstand ernannt. Die Satzung wird gemäß § 15 des Staatsvertrags im „Amtlichen Anzeiger“ veröffentlicht . SH hat als Vertreterin in der Trägerversammlung Finanzministerin Monika Heinold , die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Vertreter Senator Dr. Peter Tschentscher benannt. Dem Verwaltungsrat gehören auf Vorschlag der FHH Staatsrat Jens Lattmann und Meike Johannsen sowie auf Vorschlag von SH Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann und Agnes Witte an. Dem Vorstand gehören zurzeit Dr. Sibylle Roggencamp und Dr. Karl-Hermann Witte an. Ein Auswahlverfahren zur endgültigen Besetzung des Vorstandes soll durch den Verwaltungsrat erfolgen, wenn die Aufgaben der Anstalt hinreichend bestimmt sind. 7. Welche Geschäfte wurden bislang unter Nutzung des Notgeschäftsführungsrechts gemäß § 17 Absatz 4 des Staatsvertrags getätigt? Keine. 8. Werden durch die HSH Nordbank und/oder welche Dritte bereits die Portfolien ausgewählt und definiert, die durch die hsh portfoliomanagement AöR zu übernehmen sind? a. Wenn ja, seit circa wann und bis wann sollen diese abschließend zugeschnitten werden? b. Wenn nein, warum nicht und wann soll dann damit begonnen werden ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2919 3 c. Wann soll durch wen der Bewertungsprozess für diese Portfolien vorgenommen und bis wann soll er abgeschlossen werden? 9. Wird durch die poma AöR und/oder welche Dritte bereits ein Abwicklungsplan entwickelt, der Voraussetzung für die Übernahme notleidender Portfolien aus der HSH Nordbank ist? a. Wenn ja, bis wann soll dieser fertiggestellt sein? b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll damit begonnen werden? Die Auswahl der zur übertragenden Portfolien erfolgt seit Ende Dezember 2015. Die Bewertung beginnt, sobald das Portfolio hinreichend konkret bestimmt ist und die HSH hierzu alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die Europäische Kommission hat die Unternehmensberatung Oliver Wyman, aufseiten der Länder ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers AG mit der Ermittlung der Marktwerte beauftragt. Die Aufstellung des Abwicklungsplans erfolgt nach abschließender Festlegung des zu übertragenden Portfolios durch die hsh portfoliomanagement AöR. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.