BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2940 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 21.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Ergebnisse der Bauministerkonferenz – Was setzt der rot-grüne Senat um? Die Bauministerkonferenz trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht sowie zur Bautechnik, die für die Länder von wesentlicher Bedeutung sind, und sorgt für einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften . Außerdem ist sie das Gremium, in dem die gemeinsamen Interessen der Länder gegenüber dem Bund formuliert werden. Die letzte Sitzung der Bauministerkonferenz fand am 29. und 30. Oktober 2015 in Dresden statt. Auf dieser Sitzung wurden aktuelle und dringliche Themen behandelt: Die Flüchtlingssituation stellt eine große Herausforderung für Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung dar, aber auch über eine Großstadtstrategie zur Entwicklung gemischtgenutzter und verdichteter Gebiete sowie über den Baukulturbericht der Bundesstiftung Baukultur und die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Wohnraumförderung wurde abgestimmt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Welches Fazit zieht der Senat aus den Ergebnissen und Beschlüssen der jüngsten Bauministerkonferenz, besonders mit Blick auf a) das vom Senat selbst entwickelte Wohnungsbauprogramm? Der Senat sieht sich durch die Beschlüsse der Bauministerkonferenz in seiner aktiven und auf Kooperation angelegten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik bestätigt. Der Senat stellt sich der von der Bauministerkonferenz thematisierten Herausforderung des Zuzugs von Flüchtlingen etwa durch Programme für die kurzfristige Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, ohne aber hierbei die Förderung des Wohnungsbaus für die angestammte Bevölkerung zu vernachlässigen. b) das mit den Bezirken und anderen Partnern beschlossenen „Bündnis für das Wohnen“? Siehe Drs. 21/2866. 2) Wird Hamburg die Initiative „Urbanes Stadtquartier“ – sprich zum Beispiel baurechtliche Anpassungen vornehmen, um Wohnen und Gewerbe besser zu verzahnen, sowie der Demographieentwicklung durch Ermöglichung von nachträglicher Barrierefreiheit Rechnung zu tragen – unterstützen ? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Der Senat begrüßt den Beschluss der Bauministerkonferenz zur Einführung eines neuen Baugebietes in die Baunutzungsverordnung, welches flexible Nutzungsmi- Drucksache 21/2940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schungen in verdichteter Bauweise erlauben soll. Diesem Beschluss ging die Hamburger Initiative „Großstadtstrategie“ in der Bauministerkonferenz voran, die notwendige Fortentwicklungsbedarfe des Baurechts identifiziert hat. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat angekündigt, ein entsprechendes Baugebiet mit der Bezeichnung „Urbanes Gebiet“ im Rahmen der nächsten Baurechtsnovelle vorzuschlagen. Der Senat wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten. 3) Wird der Senat die Bundesratsinitiative zur Schaffung einer Musterbauordnung für Typenhäuser unterstützen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer Musterbauordnung für Typenhäuser ist der zuständigen Fachbehörde nicht bekannt. 4) Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ führt Bund, Länder, Kommunen, Gewerkschaften, Verbände und weitere gesellschaftlich relevante Akteure zusammen, um die Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu bewältigen. Hierzu hat das Bündnis einen Maßnahmenplan aus zehn Punkten erarbeitet. a) Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Senats für die Freie und Hansestadt Hamburg besonders relevant und unterstützenswert? b) Welche Maßnahmen plant der Senat selbst in absehbarer Zeit umzusetzen? Der Senat hat bereits in den letzten Jahren die erforderlichen Maßnahmen zu Stärkung des Wohnungsbaus umgesetzt. Hierzu zählen die im 10-Punkte-Programm angesprochene Stärkung des sozialen Mietwohnungsbaus, die Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität sowie die Flexibilität bei der Stellplatzverordnung. Siehe hierzu Drs. 21/780 und 20/9751. Zudem hat der Senat im Bündnis für das Wohnen mit der Wohnungswirtschaft in der letzten Legislaturperiode vereinbart, Grundstücke nach Konzeptqualität zu vergeben und den Wohnungsneubau insgesamt zu stärken. Hieran hält der Senat auch in dieser Legislaturperiode fest. 5) Auf der Bauministerkonferenz wurden Beschlüsse gefasst, die die Unterbringung von Flüchtlingen und damit notwendige Maßnahmen im Bereich Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung betreffen. a) Welche Konsequenzen hat dies für das vom Senat erst vor wenigen Tagen korrigierte Bauprogramm von Sozialwohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen? Keine. b) Welche Auswirkungen sind auf das hamburgische Baurecht zu erwarten und wie will der Senat dies gegebenenfalls ändern, um der aktuellen Situation gerecht zu werden? Mit der Drs. 21/2551 wurde der Entwurf einer Änderung des § 72a HBauO aus der Mitte der Bürgerschaft vorgelegt, mit dem die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns von Flüchtlingsunterkünften ermöglicht werden soll. Der Senat begrüßt diesen Antrag. c) Wie gedenkt der Senat, den Beschluss der Bauministerkonferenz umzusetzen, demzufolge keine monostrukturierten Quartiere mit den entsprechenden sozialen Problemen entstehen sollen? Siehe Drs. 21/1838. d) Wesentliche Erkenntnis ist, dass die Städtebauförderung des Bundes einen wirkungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation in den Städten und Gemeinden darstellt. Wird der Senat die bestehenden städtischen Fördermittel auf ihrem jetzigen Niveau halten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2940 3 Der Senat wird sich hiermit im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 und der mittelfristigen Finanzplanung befassen. 6) Die Bauministerkonferenz ist der Überzeugung, dass auch private Investoren herangezogen werden müssen, um für die angestammte Bevölkerung und für Flüchtlinge ausreichend Wohnraum zu schaffen. a) Wird der Senat Anreize für private Investitionen schaffen? Wenn ja, welcher Art? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 4) bis 4) b). b) Wird der Senat angesichts der aktuellen Situation die flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse revidieren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/860. c) Wird der Senat sich für die gezielte Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) einsetzen, um in Hamburg wieder mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen? Ja. Über die konkrete Ausgestaltung der Fördermaßnahme wird derzeit zwischen dem Bund und den Ländern verhandelt. 7) Zu erwarten ist auch eine zügige Neukonzeption der EnEV und des EEWärmeG, um den sozialen Wohnungsbau zu beschleunigen. Welche Position vertritt der Senat in dieser Frage und wie will er für Hamburg den Interessenskonflikt zwischen Klimaschutz und sozialem Wohnungsbau lösen? Der Senat begrüßt die Forderung der Bauministerkonferenz nach einer Neukonzeption der EnEV und des EEWärmeG. Mit der angestrebten Optimierung soll eine hohe Klimaschutzwirkung bei niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten erreicht werden. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ist damit begonnen worden hierzu Modelle zu erarbeiten, wobei konkrete Vorschläge zur Novellierung der bestehenden rechtlichen Regelungen noch nicht vorliegen.